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BERICHT/040: Nachspiel Studiengebühren - Realitätsabgleich ... (SB)


Widerstand braucht langen Atem

Prozeß gegen Studiengebühren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg am 9. Februar 2016


Am 9. Februar 2016 wurde vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Klage einer ehemaligen Studierenden [1] der Hochschule für bildende Künste gegen die HfbK in Sachen Studiengebühren verhandelt, die in zweifacher Hinsicht bemerkenswert ist. Obgleich die seinerzeit heftig umstrittene Episode erhobener Studiengebühren zwischen dem Sommersemester 2007 und dem Wintersemester 2012/13 in der Hansestadt längst Schnee von gestern ist und als unsägliches Beispiel verfehlter Bildungspolitik tot und begraben sein sollte, treibt die Hochschuladministration noch immer nicht gezahlte Gebühren ein. Dieser Unerbittlichkeit, die auf Vereinzelung der Betroffenen setzt und sie durch langfristige Schuldforderungen mürbe zu machen glaubt, steht ein nicht minder langer Atem und das außergewöhnliche Engagement der Klägerin und ihres Unterstützerkreises gegenüber, die sich diesem Druck nicht beugen und den 2007 an der HfbK aufgenommenen Widerstand aus persönlichen wie politischen Gründen weiter durchtragen.

Wer am Recht auf Bildung für alle festhält und demzufolge eine stetige Annäherung an Chancengleichheit bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten für unverzichtbar erachtet, wird die Erhebung von Studiengebühren als Bruch des Gleichbehandlungsgebots zurückweisen. Legt man als kaum bestreitbar zugrunde, daß ungünstige soziale Verhältnisse die wesentlichste Hürde bei der Absolvierung eines Hochschulstudiums darstellen, ergibt sich daraus die Pflicht einer angemessenen Bildungspolitik, gerade jene Teile der Gesellschaft zu fördern und zu stärken, die aufgrund mangelnder finanzieller Mittel von vornherein benachteiligt sind. Studiengebühren - das liegt auf der Hand - sprechen dieser Forderung Hohn, verschärfen sie doch die soziale Ungleichheit.

Wenn an dieser Stelle ein grundlegendes Prinzip demokratischer Rechtsstaatlichkeit angemahnt wird, so geschieht dies in der Absicht, die Bildungspolitik im weitesten Sinn schlichtweg beim Wort zu nehmen. Sollte sich dabei erweisen, daß deren Absichtserklärungen mit den tatsächlichen Verhältnissen im Bildungsbereich nicht zur Deckung zu bringen sind, gilt es nachzufassen, um die in ihm zum Ausdruck kommenden Konsequenzen der gesellschaftlichen Widersprüche in ihrer aktuellen Ausformung auszuloten und zu kritisieren.

Die neoliberale Offensive gegen jegliche Hindernisse einer uneingeschränkten Kapitalverwertung im Bildungsbereich in Gestalt des Bologna-Prozesses hat die Hochschullandschaft so grundlegend zugerichtet und entpolitisiert, daß man vom Totengräber all dessen sprechen könnte, was die Freiheit von Forschung und Lehre im besten Sinne wie auch den Flügelschlag eines ungebundenen akademischen Geistes je ausgezeichnet haben mag. Wenngleich das Studium stets der Nachzucht gesellschaftlicher Eliten geschuldet und nie per se als Betätigungsfeld emanzipatorischer Bestrebungen vorgesehen war, bot es doch traditionell Bruchlinien, Nischen und Entfaltungsräume, die ein Umschlagen durchaus gewünschter und benötigter Beweglichkeit im Bildungsprozeß in widerständige Opposition zumindest nicht ausschloß.

Obzwar heute kaum noch jemand den Bologna-Prozeß uneingeschränkt befürworten dürfte und man je nach Interessenlage dieses und jenes an ihm als unzumutbar verwirft, greift die verbreitete Kritik zu kurz, die ihn als kontraproduktiv oder gar gescheitert einschätzt. Er steht vielmehr zwangsläufig in eklatantem Widerspruch zu der von ihm tiefgreifend umgepflügten Bildungslandschaft traditionellen Zuschnitts, weil er zu ihrer Eliminierung konzipiert und implementiert worden ist. Wenn dabei Absolventen herauskommen, die sich hinsichtlich ihres Interesses, Wissens und Wesens auf befremdliche Weise von Akademikern früherer Generationen unterscheiden, kommt man in der Konfrontation mit diesem Phänomen dem Ziel und Erfolg des Bologna-Prozesses in seiner gesellschaftsverändernden Tragweite auf die Spur.


Chronologie opportunistischen Manövrierens

Die leidige Geschichte der Einführung und Abschaffung von Studiengebühren in sieben deutschen Bundesländern ist zumindest in ihrer Chronologie rasch erzählt. Wollte man sie zusammenfassend charakterisieren, könnte man von einem opportunistischen Manövrieren der jeweiligen Länderregierungen zwischen Begehrlichkeit und Wählergunst sprechen. Nachdem das 2002 novellierte Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes allgemeine Studiengebühren noch ausschloß, klagten die unionsgeführten Bundesländer erfolgreich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht, das ihnen am 26. Januar 2005 das Recht zusprach, solche Gebühren zu erheben. Heftige Proteste der Studierenden und Attacken der Opposition bei Landtagswahlen ließ die Front der Befürworter jedoch rasch bröckeln, so daß zwischen 2008 und 2014/15 die Studiengebühren nach und nach in allen sieben Ländern wieder abgeschafft wurden.

In Hamburg führte der CDU-geführte Senat zum Sommersemester 2007 einen allgemeinen Beitrag von 500 Euro pro Semester für alle Studierenden ein. Dagegen formierte sich an der Uni Hamburg Widerstand, der von dort aus auch auf andere Hochschulen (u.a. HAW und HfMT) überging. Am längsten hielt er sich an der Hochschule für bildende Künste (HfbK). Hier wurde eine Boykottkampagne ins Leben gerufen, die von 60 Prozent der Studierenden unterstützt wurde. Im Juli 2007 exmatrikulierte die Hochschulleitung auf Druck des Wissenschaftssenators mehr als die Hälfte der angehenden Künstlerinnen und Künstler, worauf der Deutsche Kulturrat energisch intervenierte, die Stadt nehme gravierende Folgen als Kulturstandort in Kauf. Die Exmatrikulation mußte zurückgenommen werden, noch bevor es zum Prozeß kam, und die Regierungsparteien CDU und Grün-Alternative Liste führten zum Wintersemester 2008/09 ein neues Studienbeitragsmodell ein, nach dem Studierende 375 Euro zahlen mußten und die Zahlung erst ab einem Jahresgehalt von 30.000 Euro, also in der Regel nach dem Studium, erfolgte. Im April 2011 entschied die allein regierende SPD, die Studiengebühren zum Wintersemester 2012/2013 abzuschaffen. Als Begründung wurde insbesondere der Nachteilsausgleich von sozial schwächeren Bewerbern genannt.

Von einem grundlegenden Sinneswandel, der das Recht auf Bildung für alle oder gar ein emanzipatorisches Lehren und Lernen auf die Tagesordnung gesetzt hätte, konnte jedoch keine Rede sein. Die Kontroverse um die Studiengebühren hatte derart viel Staub in der öffentlichen Diskussion aufgewirbelt und der Protest so hohe Wogen geschlagen, daß die Abschaffung aus wahltaktischen Gründen geboten erschien. Zudem griff der Unmut angesichts des bildungspolitischen Kahlschlags und Studiendrucks infolge des Bologna-Prozesses derart um sich, daß ein Bauernopfer zur Befriedung des Widerstands nahelag. Das Lippenbekenntnis des SPD-Senats, der eine Milderung der sozialen Unwuchten im Bildungsbereich im Munde führte, hatte keinerlei Konsequenzen für die unverminderte Eintreibung ausstehender Gebühren. Ein Antrag auf Niederschlagung aller Nachforderungen an die Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD) wurde im Februar 2014 lapidar abgelehnt, ein von der Linkspartei unterstützter Vorschlag zur Durchführung eines Mediationsverfahren und Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen am 10. April 2014 in der Bürgerschaft schlichtweg nicht debattiert.


Studienerschwerende Umstände begründen Klage

Im aktuellen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Hamburg führte die Klägerin, unterstützt von hochschulpolitisch aktiven Studierenden von damals und heute wie auch der Gewerkschaft Ver.di, vertreten von RA J. Schaller, eine Reihe persönlicher Gründe und grundsätzlicher Positionen zur Begründung ihrer Klage an. [2] Wie sie darlegte, habe sie 2005 an der HfbK gebührenfrei ein Studium der Visuellen Kommunikation/Medien aufgenommen und dieses 2011 mit Diplom abgeschlossen. Sie habe im Sommersemester 2007 Widerspruch gegen die damals in Hamburg eingeführten allgemeinen Studiengebühren eingelegt, die sie für rechtswidrig halte.

Aufgrund der drohenden Studiengebühren habe sie bereits im Wintersemester 2006/07 ihr Vordiplom abgelegt, wobei es ihr in dieser verkürzten Studienzeit von drei Semestern nicht in vollem Umfang möglich gewesen sei, einem gemäß Studienordnung vorgesehenen interdisziplinären Grundlagenstudium unterschiedlicher Bereiche unter Nutzung verschiedener Werkstätten nachzugehen. Während des Studiums habe sie sich mehrere Jahre ehrenamtlich und unentgeltlich im AStA, im Stupa, im Genderbeirat und im Studiengangsausschuß Malerei und Zeichnen engagiert wie auch an Sitzungen des Filmausschusses teilgenommen, um sich an der Hochschulpolitik in diesen Bereichen zu beteiligen.

Erschwerend seien organisatorische Probleme hinzugekommen, so die Klägerin. So mußte der Filmbereich in den Jahren ihres Studiums zweimal umziehen, weshalb viele Hochschulstudienräume nicht oder nur ungenügend nutzbar gewesen seien. Zudem sei mit den Umzügen keine professionelle Firma beauftragt worden, so daß sie von den Studierenden durchgeführt werden mußten und nur schleppend vorangingen.

Daß zwei Professoren, bei denen sie studierte habe, aus hochschulpolitischen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gegangen seien, habe zu einem ersatzlosen Verlust an Lehre an der Hochschule geführt. Daher habe sie ihre begonnenen Studien über visuelle Anthropologie und Medienökonomie nur noch im Selbststudium unabhängig von der Hochschule vertiefen können. Während dieser Zeit habe sie die Hochschulangebote wie Seminare, Werkstätten, Kursangebote, Einzel- und Gruppenbetreuung nicht in dem Ausmaß nutzen können, wie es die Studienordnung vorsah.

Wenngleich die Lehre in ihren Studienjahren also sehr schlecht gewesen sei, wurden zwischen dem Sommersemester 2007 und dem Wintersemester 2010/2011 Studiengebühren erhoben, die Diplom-Studierenden wie ihr offensichtlich nicht zugute kamen. Aus finanziellen Gründen habe sie damals einen frühzeitigen Diplomabschluß erwogen, was ihr jedoch aufgrund der genannten Widrigkeiten, ihres hochschulpolitischen Engagements, ihrer chronischen Erkrankung sowie ihrer Arbeitszeiten zur Aufstockung des nicht existenzsichernden Bafögs neben dem Studium nicht möglich gewesen sei.

Für die ersten drei Semester der Erhebung von Studiengebühren sei sie aufgrund der Befreiungsmöglichkeiten für Menschen mit chronischen Erkrankungen/"Behinderungen" von der Zahlung befreit worden. Seit zum Wintersemester 2008/2009 die Studiengebühr von 500 Euro auf 375 Euro gesenkt und "nachgelagert" wurde, sei diese Befreiungsmöglichkeit jedoch nicht mehr vorgesehen, wogegen sie Widerspruch eingelegt habe, der unter anderem im aktuellen Prozeß verhandelt werde. Um wenigstens für ein Semester keine Erhebung von Studiengebühren mehr befürchten zu müssen und aus Gründen der Prüfungsvorbereitung habe sie im Wintersemester 2010/2011 ein Urlaubssemester genommen. Aufgrund dessen sei sie allerdings nicht befugt gewesen, für ihr Diplom eine Abschlußförderung der Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein zu beantragen, worüber sie nicht rechtzeitig informiert worden sei. Leider sei es ihr danach nicht mehr möglich gewesen, ihr Studium über die Regelstudienzeit plus zwei Semester hinaus zu verlängern, um noch Abschlußförderung beantragen zu können, da sie ein längeres Studium nicht mehr hätte finanzieren können und ihre Diplomprüfungsfrist wegen ihrer chronischen Erkrankung bereits mehrfach verlängert worden war, weshalb ein weiterer Aufschub nicht mehr möglich gewesen sei.

All diese Umstände hätten sich studienerschwerend ausgewirkt und begründeten einen Erlaß der nachgeforderten Studiengebühren, zumal diese ohnehin nicht mehr ihr selbst, sondern den heutigen Studierenden zugute kämen.


Vom Grundsatz her abzulehnen ...

Die Klägerin ergänzte ihre persönliche Begründung um eine politische Erklärung, die deutlich macht, mit welchen Argumenten sie Studiengebühren grundsätzlich ablehnt. Sogenannte nachgelagerte Studiengebühren seien nur eine andere Bezeichnung derselben Problematik, da sie eine Verschuldung für all jene mit sich brächten, die nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügten. Das Modell der nachgelagerten Studiengebühren in Hamburg beinhalte eine Verzinsung mit 2 Prozent über dem Basiszins, die beginne, sobald das Jahreseinkommen einmalig 30.000 Euro brutto betragen habe. Studiengebühren träfen besonders diejenigen hart, die ohnehin auf Bafög angewiesen sind, welches ja ebenfalls nach dem Studium zurückzuzahlen ist, also Studierende, deren Eltern arm seien oder knapp über der Armutsgrenze lebten. Das sei ungerecht und verstoße gegen das Prinzip der Chancengleichheit. Da es aufgrund unterschiedlicher Startbedingungen ohnehin keine Chancengleichheit gebe, sei es erforderlich, benachteiligte Gruppen zu unterstützen, um diese Unterschiede nach und nach abzubauen.

Daher dürfe es weder für die Schule noch für die Universität Bildungsgebühren geben wie auch die Rückzahlung des Bafögs aufgehoben werden sollte. Die nach wie vor existierende Diskrepanz zwischen Arbeiterkindern und Akademikerkindern an Universitäten werde von wissenschaftlichen Studien ebenso belegt wie die abschreckende Wirkung von Studiengebühren auf Kinder aus sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft. Dabei sei Bildung doch ein Menschenrecht, das sogar seinen Niederschlag im EU-Recht gefunden habe.

Zudem mache sie am Beispiel ihres persönlichen Studienwegs einen Verstoß gegen das Vertrauensschutzprinzip geltend. Zum einen habe sie wie viele andere Studierende ihr Studium in dem Glauben begonnen, es unentgeltlich zu Ende führen zu können. Zum anderen habe sie drei Semester lang eine Befreiungsmöglichkeit in Anspruch nehmen können, die danach plötzlich aufgehoben worden sei. Außerdem sei es ungerecht, daß von der Erhebung der Gebühren der Jahrgang betroffen gewesen sei, der 2007 angefangen und 2012 aufgehört habe, während für alle davor und danach ein kostenfreies Studium möglich gewesen sei.

Zudem konnten hochschulpolitisch engagierte Studierende wie sie selbst zur Zeit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren ebenfalls befreit werden, um einen Ausgleich für die hochschulpolitische Arbeit zu schaffen. Diese Befreiungsmöglichkeit habe es bei der Einführung von allgemeinen Studiengebühren nicht gegeben. Das sei ein eindeutiger Nachteil gegenüber denjenigen, die sich nicht hochschulpolitisch betätigen, und führe unter anderem dazu, daß oftmals nur finanziell privilegierte Studierende die Muße für hochschulpolitisches Engagement hätten, was sich wiederum auf die Inhalte ihres Engagements auswirke.

Eine freie Forschung und Lehre, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik eingedenk der deutschen Geschichte verankert und potentiell allen Menschen zugänglich ist, sei nicht gegeben, wenn der soziale Hintergrund bestimmend für die Berufswahl und Ausrichtung der Forschung und Lehre ist.

Ihr gehe es um die nachträgliche Anerkennung, daß die Einführung der Studiengebühren falsch gewesen ist, ob es sich nun um allgemeine, nachgelagerte oder Langzeitgebühren handle. Gleiches gelte auch für den Verwaltungskostenbeitrag, der an den Universitäten erhoben wird. Bereits gezahlte Studiengebühren sollten zurückerstattet und die Forderungen gegenüber den Studierenden, die die Studiengebühren noch nicht bezahlt haben, kollektiv niedergeschlagen werden, so die Klägerin.


Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Die umfassende Einlassung der Klägerin, die ihre persönlichen Gründe ebenso ausleuchtet wie grundsätzliche Einwände gegen Studiengebühren zum Ausdruck bringt, dürfte so oder ähnlich die Situation vieler anderer betroffener Absolventinnen und Absolventen Hamburger Hochschulen widerspiegeln. Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug von Bildungsgebühren wie Mahnschreiben, Besuche des Gerichtsvollziehers, Kontenpfändungen und Schufaeinträge sind ein äußerst fragwürdiges Mittel, administrative Forderungen selbst dann einzutreiben, wenn der Zusammenhang ihrer Entstehung politisch verworfen und längst wieder abgeschafft ist. Auch wenn sich solche Forderungen im Einzelfall als unpfändbar erweisen sollten, kann die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis zu Konten- und Kreditkündigungen führen, wie auch der Zwang, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, mit dem Ende der Geschäftsfähigkeit auch mögliche Zukunftschancen verbaut.

Für die von der Studiengebühr betroffenen Künstlerinnen und Künstler ist das besonders beeinträchtigend, da ihre soziale Lage im Studium und die Perspektive im späteren Berufsleben mit spezifischen Härten befrachtet ist. Sie sind während der Ausbildung durch die erheblichen Kosten für Arbeitsmaterialien finanziell außerordentlich belastet und haben nach dem Examen nur selten einen gutbezahlten Job zu erwarten. Wie Statistiken der Künstlersozialkasse belegen, verdienen Angehörige dieser Berufsgruppe nach Ablauf einer dreijährigen Berufsanfängerzeit im Schnitt lediglich 10.510 Euro pro Jahr.

Studierende der HfbK waren die ersten, die entschieden und unter großer Beteiligung gegen die Studiengebühren in Hamburg zu Felde zogen. Einige von ihnen sind nach wie vor nicht bereit, sich einem Zwangsregime zu beugen, das sie für ungerecht und schädlich im Kontext einer ohnehin verheerenden Bildungspolitik erachten. Wie sie damit unterstreichen, bemißt sich fundierter Widerstand nicht an den Gezeiten vordergründigen Wankelmuts. Das nächste Wort in der aktuellen Etappe der Auseinandersetzung hat das Verwaltungsgericht, das sein Urteil fällen und den Prozeßbeteiligten schriftlich übermitteln wird. Das letzte Wort in Sachen Studiengebühren dürfte damit wohl noch nicht gesprochen sein. [3]


Fußnoten:

[1] Name der Redaktion bekannt.

[2] Die vollständige bei der Verhandlung von der Klägerin verlesene Begründung mit den darin genannten Namen von Mitgliedern des Lehrkörpers liegt der Redaktion vor.

[3] Siehe dazu:
BERICHT/032: Gebührenboykott - Strafen und Exempel ... (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/bildkult/report/bkrb0032.html

INTERVIEW/013: Gebührenboykott - parteiverdrossen, kampfentschlossen ...    Marion Meyer und Martin Klingner im Gespräch (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/bildkult/report/bkri0013.html

INTERVIEW/014: Gebührenboykott - Bildungswert hat keine Münzen ...    Dora Heyenn im Gespräch (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/bildkult/report/bkri0014.html

INTERVIEW/015: Gebührenboykott - am gleichen Strang ...    Maximilian Bierbaum im Gespräch (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/bildkult/report/bkri0015.html

INTERVIEW/016: Gebührenboykott - Erst kommt das Fressen ...    Ray Juster und Valentin Gagarin im Gespräch (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/bildkult/report/bkri0016.html

22. Februar 2016


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