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AKTION/1183: Urgent Action - Türkei, Militärdienstverweigerer erneut festgenommen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-175/2010-5, AI-Index: EUR 44/016/2012, Datum: 14. September 2012 - mr

Türkei
Militärdienstverweigerer erneut festgenommen

Weitere Informationen zu UA-175/2010 (EUR 44/018/2010, 12. August 2010, EUR 44/019/2010, 1. September 2010, EUR 44/024/2010, 28. Oktober 2010, EUR 44/003/2011, 28. April 2011 und EUR 44/017/2011, 19. Dezember 2011)



Herr INAN SÜVER, Militärdienstverweigerer

Am 12. September ist der Militärdienstverweigerer Inan Süver in Istanbul bei einer Routineausweiskontrolle festgenommen worden. Zuerst brachte man ihn in das Istanbuler Metris-Gefängnis. Am 14. September soll er in das Silivri-Gefängnis verlegt worden sein. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Am 12. September wurde Inan Süver bei einer Routineausweiskontrolle im Istanbuler Bezirk Bagcilar festgenommen. Der erneuten Festnahme war die Bestätigung seiner Verurteilung zu einer fünfmonatigen Haftstrafe vorausgegangen, bei deren Verkündung er nicht anwesend war. Diese Haftstrafe wurde gegen ihn verhängt, weil er im April 2011 aus dem Krankenhaus geflüchtet war, während er eine weitere Haftstrafe wegen Verweigerung des Militärdienstes verbüßte. Inan Süver hatte 2009 in einem Brief an die Militärbehörden offiziell erklärt, dass er den Militärdienst aus Gewissensgründen und tiefster Überzeugung verweigere. Am 26. November 2010 wurde Inan Süver von den Militärbehörden für "untauglich" erklärt und muss deshalb seither keinen Militärdienst mehr ableisten. Laut eigenen Angaben wird Inan Süver bereits seit 2001 wegen der Verweigerung des Militärdienstes bestraft. Amnesty International betrachtet Inan Süver als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich allein deshalb in Haft befindet, weil er den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert. Die Anwältin von Inan Süver gibt an, dass sich der seelische Zustand ihres Mandanten verschlechtert hat und er an Angstzuständen leidet. Die weitere Information der Urgent Action zu Inan Süver vom Dezember 2011 hatte die Sorge um Inan Süvers Gesundheit zum Inhalt, da die Militärakademie für Medizin Gülhane zuvor zu dem Schluss gelangt war, dass er an einer "psychischen Erkrankung" leide. Seine erneute Inhaftierung stellt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Inan Süver trat seinen Militärdienst im Juni 2001 an. Im September desselben Jahres verließ er die Militäreinheit in Izmir, in der er stationiert war und kehrte nicht zurück. Seit 2001 ist er bereits mindestens drei Mal wegen "Fahnenflucht" verurteilt worden und verbüßte entsprechende Haftstrafen in Militärgefängnissen. Inan Süver berichtete, dass er während eines Gefängnisaufenthalts wegen "Fahnenflucht" im Militärgefängnis Sirinyer in Izmir wiederholt von den Wachen geschlagen worden sei. Von den Haftstrafen aus früheren Verurteilungen wegen "Fahnenflucht" hat er 35 Monate noch nicht verbüßt.

Die Möglichkeit der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten sie oft neue Einberufungsbefehle, und die Prozedur wiederholt sich ein weiteres Mal. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In dem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Militärdienstverweigerern und die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern, die die Betroffenen praktisch ihrer Bürgerrechte beraubt. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbot erniedrigender Behandlung.

Für Amnesty International ist ein Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, welche die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, verurteilen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf Stellung eines Antrags auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines wirklich alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken. Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, Inan Süver umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich lediglich aufgrund des Rechts auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Haft befindet.
  • Zudem möchte ich Sie daran erinnern, dass die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet ist, das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.

APPELLE AN

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Mr. Ismet Yilmaz
Minister of National Defence
Milli Savunma Bakanligi
06100 Ankara, TÜRKEI (korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS
Ayhan Sefer Üstün
Commission Chairperson
TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu
Bakanliklar
06543 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Üstün / Sehr geehrter Herr Üstün)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: insanhaklari@tbmm.gov.tr


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioglu
Rungestraße 9, 10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr oder turk.em.berlin@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Oktober 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to release him immediately and unconditionally, as he is considered to be a prisoner of conscience, detained for exercising his right to conscientious objection.
  • Reminding authorities that, as a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, Turkey is obliged to recognize the right to conscientious objection.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

1998 hat die UN-Menschenrechtskommission in seiner Resolution 1998/77 ausgeführt, dass das Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen durch Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) zum Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt wird. Die Menschenrechtskommission macht unter Punkt 1 auf das Recht eines jedes Menschen aufmerksam, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist, den Miltitärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Darüber hinaus erinnert die Menschenrechtskommission unter Punkt 4. "die Staaten, die über ein Militärpflichtsystem verfügen, an ihre Empfehlung, soweit nicht bereits geschehen, für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen verschiedene Formen des Ersatzdienstes vorzusehen, die mit den Gründen für die Militärdienstverweigerung vereinbar sind, als Dienst ohne Waffe oder als Zivildienst abgeleistet werden, im öffentlichen Interesse liegen und keinen Strafcharakter aufweisen" und betont unter Punkt 5 "dass die Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht auf Grund des Nichtableistens des Militärdienstes der Freiheitsentziehung und wiederholter Bestrafung zu unterwerfen, und erinnert daran, dass niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, zur Rechenschaft gezogen oder erneut bestraft werden darf".

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-175/2010-5, AI-Index: EUR 44/016/2012, Datum: 14. September 2012 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2012