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AKTION/1326: Urgent Action - Russische Föderation, Entscheidung über Gesetz vorerst vertagt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-348/2012-1, AI-Index: EUR 46/054/2012, Datum: 20. Dezember 2012 - ar

Russische Föderation
Entscheidung über Gesetz vorerst vertagt

Weitere Informationen zu UA-348/2012 (EUR 46/051/2012, 7. Dezember 2012)



Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI)

Das russische Parlament hat die erste Lesung neuer Änderungsvorschläge für das russische Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten auf den 22. Januar 2013 vertagt. Hierbei geht es um einen Gesetzesentwurf, mit dem die 'Förderung von Homosexualität bei Minderjährigen' unter Strafe gestellt werden soll.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre dies eine zusätzliche Diskriminierung von LGBTIs in einem Land, in dem Fälle von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität bereits gang und gäbe sind.

Die parlamentarische Rechtsabteilung hat darauf hingewiesen, dass die 'Förderung von Homosexualität bei Minderjährigen' nicht unter Strafe gestellt werden kann, solange 'Homosexualität' gesetzlich nicht definiert ist. Derzeit findet sich in der russischen Gesetzgebung keine Definition des Begriffs, was theoretisch bedeutet, dass solange nicht über den Gesetzesentwurf beraten werden kann, bis eine solche Definition erarbeitet worden ist. Der Ausschuss für Familie, Frauen und Kinder forderte daraufhin, dennoch eine Lesung des Gesetzesentwurfs abzuhalten, und legte folgende Definition für die 'Förderung von Homosexualität' vor: 'Das Abhalten von Veranstaltungen durch Homosexuelle an Orten, zu denen Kinder Zugang haben könnten, sowie das Aufrufen zu und die Gutheißung von homosexuellen Beziehungen im Fernsehen oder Radio zu Tageszeiten, an denen Kinder es sehen bzw. hören könnten'. Der Ausschuss argumentierte, ein solches Gesetz würde 'das Recht von Kindern eines bestimmten Alters und mit entsprechenden Bedürfnissen, Informationen über Homosexualität zu empfangen, nicht einschränken'. Der Ausschuss machte gegenüber AktivistInnen von Amnesty International als Reaktion auf deren Appelle ähnliche Angaben.

Am 19. Dezember hielten LGBTI-AktivistInnen einen 'Kuss-Tag' vor dem russischen Parlament ab. Dabei wurden zahlreiche AktivistInnen und einige AnhängerInnen einer Gegendemonstration unter dem Vorwurf des 'Rowdytums' festgenommen und eine Nacht lang inhaftiert. Sie mussten zudem eine Geldstrafe von 500 Rubel (etwa 16 USD bzw. 12 Euro) zahlen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die erste Lesung des Gesetzes vor dem parlamentarischen Unterhaus, der Duma, war für den 19. Dezember angesetzt gewesen. In verschiedenen Regionen und Städten Russlands sind bereits ähnliche Gesetze angenommen worden, so z. B. in Rjasan, Archangelsk, Kostroma, St. Petersburg, Nowosibirsk, Magadansk, Samara, Baschkortostan und Krasnodar. Manche dieser Gesetze verbieten das 'Propagieren der Pädophilie unter Minderjährigen' und bringen somit einvernehmliche, private sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Verbindung.

Das regionale Gesetz von Rjasan über Ordnungswidrigkeiten beinhaltet einen diskriminierenden Artikel betreffend 'öffentlicher Aktionen mit der Absicht, Homosexualität zu propagieren'. Dieser veranlasste Irina Fedotova, eine bekennende lesbische Frau, die sich in Russland für die Rechte von LGBTIs einsetzt, dazu, Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss einzulegen. Sie hängte zudem Poster mit Slogans wie 'Homosexualität ist normal' und 'Ich bin stolz auf meine homosexuelle Ausrichtung' in der Nähe einer Schule in Rjasan auf. Daraufhin wurde sie von der Polizei festgenommen und vor Gericht wegen 'öffentlicher Aktionen mit der Absicht, Homosexualität zu propagieren' zu einer Geldstrafe von 1.500 Rubel (etwa 48 USD bzw. 37 Euro) verurteilt.

Im Oktober 2012 kam der Menschenrechtsausschuss zu dem Schluss, dass die Russische Föderation Irina Fedotovas Rechte auf freie Meinungsäußerung und Diskriminierungsfreiheit verletzt hatte, die ihr nach Artikel 19(2) des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) in Verbindung mit Artikel 26 zustehen. Der Ausschuss unterstrich, dass das Diskriminierungsverbot aus Artikel 26 des IPbpR auch für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gelte. Er folgerte, dass das regionale Gesetz von Rjasan diskriminierend ist, da sich das Verbot lediglich auf das Propagieren von Homosexualität bezieht und nicht auf Heterosexualität oder Sexualität im Allgemeinen.

Der Gesetzesentwurf basiert auf der Annahme, dass Kindern Informationen über Homosexualität vorenthalten werden sollten, um so ihre gesunde moralische, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Der Zugang zu Informationen über Homosexualität kann für Kinder jedoch von Vorteil sein, und der Grundsatz der besten Interessen des Kindes setzt nicht den Schutz des Kindes vor solchen Informationen voraus. Kinder wie Erwachsene haben das Recht, sich Informationen und Gedankengut jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Dieses Recht gilt für alle und ist in Artikel 19 des IPbpR festgeschrieben. Zudem wird es ausdrücklich in Artikel 13 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes garantiert. Nach Auslegung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes schließt diese Bestimmung auch Informationen über Sexualität und Sexualverhalten mit ein.


Schreiben Sie bitte

E-Mails, Faxe oder Luftpostbriefe mit folgenden Forderungen

  • Ich bitte Sie eindringlich, den Entwurf des föderalen Gesetzes Nr. 44554-6 nicht zu verabschieden, weder in seiner gegenwärtigen noch in abgeänderter Form.
  • Ich appelliere an Sie, die Schikane von LGBTI-AktivistInnen unverzüglich einzustellen.
  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, allen Menschen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz zu gewähren, und zwar ungeachtet ihrer tatsächlichen oder mutmaßlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, wie dies in europäischen und internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte festgeschrieben ist.

APPELLE AN

Vorsitzender der Staatsduma Russlands
Sergei Naryschkin
Addresse 1: 1, Okhotny riad, Moscow 103265
Addresse 2: 7, Mokhovaya str., Moscow 103265
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 495 697 42 58

Vorsitzende des Parlamentarischen Ausschusses
für Familie, Frauen und Kinder
Yelena Mizulina
State Duma of the Russian Federation
2, Georgiyevski lane
103265 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairwoman / Sehr geehrte Frau Vorsitzende)
Fax: (00 7) 495 692 54 61

Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums in Moskau
Anatolii Yakunin
38, Petrovka str
Moscow 103265
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Head of GU MVD / Sehr geehrter Herr Yakunin)
Fax: (00 7) 495 698 6 777
Email: mos-police@yandex.ru


Kopien an

Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 31. Januar 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the authorities not to pass Draft Federal Law no. 44554-6, either in its current or amended form.
  • Urging them to stop harassment of LGBTI activists.
  • Calling on them to protect the rights of everyone, regardless of their real or perceived sexual orientation or gender identity, to freedom of expression and assembly, freedom from discrimination and equality before the law, in accordance with European and international human rights law.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-348/2012-1, AI-Index: EUR 46/054/2012, Datum: 20. Dezember 2012 - ar
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2012