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AKTION/1395: Urgent Action - Saudi-Arabien, Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-052/2013, AI-Index: MDE 23/007/2013, Datum: 26.2. 2013 - we

Saudi-Arabien
Haft ohne Kontakt zur Aussenwelt



Herr KHALID AL-NATOUR, 27 Jahre alt

Ein jordanischer Staatsbürger wird seit dem 6. Januar 2013 an einem unbekannten Ort in Saudi-Arabien ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zuletzt wurde er gesehen, als saudi-arabische Sicherheitskräfte ihn festnahmen. Seitdem wird ihm der Kontakt zu seiner Familie und der restlichen Außenwelt verwehrt. Sollten die Behörden das Schicksal des 27-Jährigen weiterhin nicht preisgeben, würden die Bedingungen seiner Inhaftierung dem Verschwindenlassen gleichkommen.

Der jordanische Staatsbürger Khalid al-Natour ist Web-Entwickler für ein Internetunternehmen. Am 6. Januar 2013 wurde er bei seiner Ankunft am Flughafen der saudi-arabischen Hauptstadt Riad festgenommen. Er war mit vier seiner Kollegen für eine Geschäftsreise aus Jordanien angereist. Die saudischen Behörden inhaftierten Khalid al-Natour und sagten seinen Kollegen, ihnen würde es genauso ergehen, sollten sie den Flughafen nicht augenblicklich verlassen.

Khalid al-Natour gehört der jordanischen Bewegung Herak an. Herak setzt sich für Reformen ein und fordert sowohl politische und wirtschaftliche Veränderungen als auch größere politische Freiheiten in Jordanien. Im September 2011 war er schon einmal nahe des saudi-arabischen Konsulats in der jordanischen Hauptstadt Amman festgenommen worden. Er hatte einen jordanischen Sicherheitsbeamten während einer Demonstration gegen den Einfluss von Saudi-Arabien in Bahrain beleidigt. Einen Tag nach seiner Festnahme ließ man Khalid al-Natour dann gegen Kaution frei. Der Fall ist noch immer vor einem jordanischen Gericht anhängig.

Am 23. Dezember 2012 wurde Khalid al-Natour von der saudi-arabischen Botschaft in Jordanien ein Visum zur einmaligen Einreise nach Saudi-Arabien ausgestellt. Seine vier Kollegen erhielten Visa, mit denen sie mehrfach ins Land einreisen durften. Trotz mehrmaliger Versuche, Informationen zu dem Fall von Khalid al-Natour zu erhalten, haben weder die jordanischen Behörden noch die Familienangehörigen des Jordaniers eine offizielle Antwort bezüglich dessen Inhaftierung erhalten. Sowohl sein Aufenthaltsort als auch die Gründe für seine Inhaftierung sind daher unbekannt.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

KritikerInnen der saudi-arabischen Regierung drohen schwere Menschenrechtsverletzungen. Oft werden sie ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage in Haft, manchmal auch Einzelhaft, gehalten und können weder RechtsanwältInnen noch die Gerichte einschalten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Folterungen und Misshandlungen werden ebenfalls oftmals angewendet und dienen dem Zweck, Geständnisse zu erzwingen, Gefangene, die keine Reue zeigen, zu bestrafen oder sie von weiteren kritischen Äußerungen über die Regierung abzuhalten. Oftmals werden Menschen so lange von der Außenwelt abgeschnitten in Haft gehalten, bis sie schließlich ein Geständnis ablegen. Der Zeitraum kann Monate, wenn nicht sogar Jahre betragen.

Saudi-Arabien verstößt systematisch gegen internationale Menschenrechtsstandards, die das Festhalten von Gefangenen ohne Kontakt zur Außenwelt über lange Zeiträume unumstößlich verbieten. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat erklärt, "dass lange Isolationshaft oder Haft an geheim gehaltenen Orten das Begehen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe erleichtern und an sich schon eine derartige Behandlung darstellen kann" (Resolution der UN-Generalversammlung 62/148, Artikel 15 vom 17. Dezember 2007 und Resolution 63/166, Artikel 20 vom 12. Dezember 2008). Auch der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass Rechtsvorschriften gegen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt erlassen werden sollten (Allgemeiner Kommentar 20, Artikel 7, 44. Sitzung, 1992). Der UN-Ausschuss gegen Folter fordert beständig die Abschaffung der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung merkte an, dass es "in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt am häufigsten zu Folter kommt". Auch er hat die Kriminalisierung dieser Form der Inhaftierung gefordert. Weitere Informationen zu derartigen Menschenrechtsverletzungen und zum Thema Verletzung der Meinungsfreiheit im Namen der Sicherheit finden Sie in dem englischsprachigen Bericht vom 1. Dezember 2011: Saudi Arabia: Repression in the name of security, unter:
http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE23/016/2011/en


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, unverzüglich den Aufenthaltsort von Khalid al-Natour bekannt zu geben.
  • Schützen Sie ihn vor Folter und anderen Misshandlungen und gewähren Sie ihm unverzüglich regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, Rechtsbeiständen seiner Wahl, konsularischer Unterstützung und falls erforderlich angemessene medizinische Versorgung.
  • Lassen Sie Khalid al-Natour frei oder klagen Sie ihn unverzüglich einer international als Straftat anerkannten Handlung an und stellen Sie ihn in einem Verfahren vor Gericht, das den internationalen Standards für ein faires Verfahren in vollem Umfang entspricht.

APPELLE AN

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)


KOPIEN AN

AUSSENMINISTER
His Excellency Nasser Judeh
Ministry of Foreign Affairs
P.O. Box 35217
Amman, Hashemite Kingdom of Jordan
Fax: (00 962) 6 573 5163
E-Mail: mofa@fm.gov.jo

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Saudi Arabian authorities to immediately disclose Khalid al-Natour's whereabouts.
  • Urging them to ensure that he is protected from torture or other ill-treatment and given, without delay, regular access to his family, lawyers of his own choosing, consular assistance and any adequate medical treatment he may require.
  • Urging them to release Khalid al-Natour unless he is promptly charged with an internationally recognizable criminal offence and tried in proceedings that conform fully to international fair trial standards.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-052/2013, AI-Index: MDE 23/007/2013, Datum: 26.2. 2013 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013