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AKTION/1409: Urgent Action - Oman, Urteile gegen acht AktivistInnen bestätigt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2012-6, AI-Index: MDE 20/002/2013, Datum: 7. März 2013 - cw

Oman
Urteile gegen acht AktivistInnen bestätigt



Herr ALI AL-MUQBALI
Herr MOHAMMED AL-HABSI
Herr ABDULLAH AL-SIYABI
Herr HILAL AL-BUSA'IDI
Herr ABDULLAH AL-ABDALI
Herr SA'EED AL-HASHEMI
Frau BASMA AL-KIYUMI
Frau BASIMAH AL-RAJIHI
Herr NASSER AL-GHILANI
Herr ABDULLAH AL-GHILANI
Herr BADR AL-JABRI
Herr MUKHTAR AL-HINA'I
Herr MAHMOUD AL-JAMOUDI
Herr MOHAMMED AL-FAZARI
Herr MAHMOUD AL-RUWAHI
Herr KHALED AL-NOFALI

Der Oberste Gerichtshof in Oman hat die Urteile gegen acht AktivistInnen bestätigt. Die Fälle von acht weiteren Personen sollen erneut verhandelt werden. Den Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sind alle 16 AktivistInnen lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert. Sie sind somit gewaltlose politische Gefangene. Am 25. Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen die fünf Aktivisten Ali al-Muqbali, Mohammed al-Habsi, Abdullah al-Siyabi, Hilal al-Busa'idi und Abdullah al-Abdali. Ali al-Muqbali wurde wegen Verstoßes gegen das Internetgesetz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt; die anderen vier sollen den Sultan beleidigt haben und gegen das Internetgesetz verstoßen haben. Sie wurden zu einjährigen Haftstrafen und der Zahlung von jeweils 1.000 omanischen Rial (etwa 2.000 Euro) verurteilt.

Am 4. März gab der Oberste Gerichtshof den eingelegten Rechtsmitteln von acht der elf AktivistInnen statt, die wegen rechtswidriger Versammlung im August 2012 verurteilt worden waren. Ihre Fälle wurden zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht in Maskat zurückverwiesen. Bei den acht Aktivisten handelt es sich um Sa'eed al-Hashemi, die Anwältin Basma al-Kiyumi, Basimah al-Rajihi, Nasser al-Ghilani, Abdullah al-Ghilani, Badr al-Jabri, Mukhtar al-Hina'i und Mahmoud al-Jamoudi. Die Rechtsmittel der übrigen drei Aktivisten, Mohammed al-Fazari, Mahmoud al-Ruwahi und Khaled al-Nofali, wurden abgewiesen und ihre Strafen von sechs Monaten Haft und die Zahlung von 200 Rial (etwa 400 Euro) aufrechterhalten. Einige AktivistInnen gehen davon aus, dass ihre Rechtsmittel aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt wurden. In diesem Fall hätten sie die Möglichkeit, erneut Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Die anderen acht AktivistInnen befinden sich derzeit in Haft, sie wollen aber eine vorläufige Freilassung auf Kaution beantragen.

Die 16 AktivistInnen gehören zu den 31 Personen, die im Februar 2013 in den Hungerstreik getreten waren. Sie hatten damit dagegen protestiert, dass der Oberste Gerichtshof ihre Rechtsmittelverfahren hinausgezögert hatte. Um den 24 Februar herum setzten sie ihren Hungerstreik aus, nachdem sie erfahren hatten, dass Anhörungen zu einigen ihrer Rechtsmittel stattfinden sollten. Zwischen dem 26. Juni und dem 16. September 2012 waren mindestens 36 AktivistInnen unter anderem wegen Beleidigung des Sultans, Veröffentlichung verleumderischen Materials im Internet, rechtswidriger Versammlung und der Verbreitung von schädlichem und provozierendem Material verurteilt worden. Die Meisten traten ihre Strafen unmittelbar nach der Bestätigung der Urteile an.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Dutzende omanische AktivistInnen wurden wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verurteilt oder stehen zurzeit vor Gericht. Die Verhandlungen begannen 2012, nachdem im Mai und Anfang Juni 2012 zahlreiche SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen im Oman festgenommen worden waren. In dieser Zeit gab die omanische Staatsanwaltschaft mehrere Stellungnahmen ab, in denen sie drohte, rechtliche Schritte gegen jede Person einzuleiten, die "unter dem Vorwand, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen" in den Printmedien oder im Internet "beleidigende Äußerungen" veröffentliche. Die Festnahmewelle begann am 31. Mai 2012 mit der Inhaftierung dreier AktivistInnen, die nach Fohoud zu den dortigen rund 250 Kilometer südwestlich von Maskat entfernt gelegenen Erdölfeldern unterwegs waren, um einen in der Woche zuvor begonnenen Streik der ArbeiterInnen zu dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelt es sich um Yaqoub al-Kharousi, Habeeba al-Hina'i und Ismail al-Muqbali. Gegen die drei AktivistInnen erging Berichten zufolge Anklage wegen "Anstiftung zu Protesten". Im Juni wurden erneut mehrere SchriftstellerInnen und AktivistInnen festgenommen. Mindestens 22 Personen wurden am 11. Juni aufgrund des bloßen friedlichen Protests vor dem Polizeipräsidium in Maskat in Haft genommen. Sie hatten dort die Freilassung der drei AktivistInnen gefordert, die am 31. Mai inhaftiert worden waren.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Es bereitet mir Sorge, dass es sich bei den 16 AktivistInnen, deren Fälle vom Obersten Gerichtshof geprüft wurden, um gewaltlose politische Gefangene handeln könnte, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind.
  • Ich fordere Sie auf, all diejenigen, die sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Haft befinden, umgehend und bedingungslos freizulassen. Lassen Sie die Anklagen gegen die Personen fallen, deren Gerichtsverfahren noch anstehen, und heben Sie die Urteile gegen sämtliche bereits verurteilte Personen auf.

APPELLE AN

SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
P.O. Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


KOPIEN AN

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herr Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-174/2012 (MDE 20/001/2012, 18. Juni 2012, MDE 20/002/2012, 24. Juli 2012, MDE 20/003/2012, 16. August 2012 , MDE 20/004/2012, 11. September 2012 und MDE 22/005/2012, 6. Dezember 2012 und MDE 20/001/2013, 19. Februar 2013)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Expressing concern that the 16 activists whose cases were reviewed by the Supreme Court in February and March appear to be held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly and therefore to be prisoners of conscience.
  • Calling on the authorities to release, immediately and unconditionally, all those held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly, to drop the charges against those awaiting trial and to overturn the convictions of those already sentenced.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Am 5. Dezember 2012 hielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen fünf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung diffamierender Materialien im Internet aufrecht. Abdullah al-Abdali, Bassam Abu Qasida, Hilal al-Busa'idi, Issa al-Mas'udi und Muhammad al-Kiyumi wurden zu einjährigen Haftstrafen und der Zahlung von jeweils 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.000 Euro) verurteilt. Die Frau, Maymouna al-Badi, erhielt eine Gefängnisstrafe von 20 Tagen.

Am 12. Dezember 2012 erhielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile des erstinstanzlichen Gerichts gegen elf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet aufrecht. Zehn der Männer - Abdullah al-Arimi, Abdullah al-Siyabi, Ali al-Muqbali, Hamad al-Kharousi, Mahmoud al-Rawahi, Mohamed al-Badi, Mohamed al-Habsi, Nabhan al-Hanashi, Rashed al-Badi und Taleb al-Ebri - sowie die Frau Mona Harden wurden zu je einem Jahr Haft und einem Bußgeld von zwischen 200 und 1.000 omanischen Rial (umgerechnet etwa 280 und 1.900 Euro) verurteilt. Hamoud al-Rashidi erhielt eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Die Urteile gegen elf andere AktivistInnen wurden ebenfalls am 12. Dezember 2012 von dem Berufungsgericht bestätigt. Die neun Männer und zwei Frauen waren wegen rechtswidriger Versammlung zu sechs Monaten Haft und einem Bußgeld von 200 omanischen Rial verurteilt worden. Bei den Verurteilten handelte es sich um Abdullah al-Ghilani, Badr al-Jaberi, Basimah al-Rajihi, Basma al-Kiyumi, Khaled al-Nawfali, Mahmoud al-Jamoudi, Mahmoud al-Rawahi, Mohamed al-Fazari, Mukhtar al-Hina'i, Nasser al-Ghilani und Sa'eed al-Hashimi.

Am 16. Januar 2013 bestätigte das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen die sieben AktivistInnen Usama al-Tawayyah, Ahmed al-Mu'ammari, Awadh al-Sawafi, Mukhtar al-Hina'i, Mohammed al-Jamoudi, Ismail al-Muqbali und Hassan Raqishi. Sie waren wegen der Beleidigung des Sultans und des Verstoßes gegen die Internetgesetze in Oman zu zwischen 12 und 18 Monaten Haft und einem Bußgeld von 1.000 omanischen Rial verurteilt worden. Mohammed al-Jamoudi und Mukhtar al-Hina'i leisteten zu der Zeit bereits Haftstrafen ab, die am 12. Dezember bestätigt worden waren. Das Strafmaß von Ishaq al-Aghbari und Ali al-Hajji wurde im selben Verfahren auf drei bzw. sechs Monate reduziert.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-174/2012-6, AI-Index: MDE 20/002/2013, Datum: 7. März 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2013