ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-259/2012-1, AI-Index: MDE 14/005/2013, Datum: 3. April 2012 - ek
Irak
Vier Männer hingerichtet, zwei bleiben in Gefahr
MANAF 'ABDULRAHIM 'ABDULHAMID 'ISSA AL-RAWI
MOHAMMAD NOURI MATAR YASSIN
IBRAHIM 'ABDULQADER 'ALI 'ANTIK
MOHAMMAD JABER TAWFIQ 'OBAID
'ABDULLAH 'AZZAM SALEH MUSFER AL-QAHTANI
SAFA AHMAD 'ABUL'AZIZ 'ABDULLAH
Vier irakische Männer wurden am 2. April hingerichtet. Die Todesurteile zweier weiterer Männer, darunter ein saudi-arabischer Staatsbürger, könnten jederzeit vollstreckt werden.
Die vier Iraker Manaf 'Abdulrahim 'Abdulhamid 'Issa al-Rawi, Mohammad Nouri Matar Yassin, Ibrahim 'Abdulqader 'Ali 'Antik und Mohammad Jaber Tawfiq 'Obaid wurden am 2. April hingerichtet. Die Todesurteile von zwei weiteren Männern, 'Safa Ahmad 'Abdul'aziz 'Abdullah und dem saudi-arabischen Staatsbürger Abdullah 'Azzam Saleh Musfer al-Qahtani könnten jederzeit vollstreckt werden. Das Zentrale Strafgericht in Bagdad hatte am 16. März 2011 alle sechs Männer zum Tode verurteilt. Ihre Todesurteile waren aufrechterhalten und anschließend zur Bestätigung an den irakischen Präsidialrat gesandt worden.
Die Männer werden beschuldigt, 2009 an einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Bagdad beteiligt gewesen zu sein, bei dem die beiden Ladenbesitzer getötet wurden. Die sechs Männer "gestanden" anfangs, Mitglieder von Al-Qaida zu sein und den Raubüberfall ausgeführt zu haben, um Mittel für die Organisation zu beschaffen. Später zogen sie ihre "Geständnisse" zurück und gaben an, dass ihre Aussagen durch Folter und andere Misshandlungen von ihnen erpresst worden seien. Am 26. Februar hatte 'Abdullah 'Azzam Saleh Musfer al-Qahtani einem seiner Rechtsbeistände berichtet, dass er in der Untersuchungshaft gefoltert worden sei. Er hatte angegeben, schwere Schläge, Reißen an den Genitalien und Verbrennungen durch Zigaretten erlitten zu haben sowie durch das Überziehen einer Plastiktüte fast erstickt worden zu sein. Trotz der Vorwürfe über Folter und Nötigung in Untersuchungshaft ließ das Gericht die "Geständnisse" der Angeklagten für die Urteilsfindung zu. Vor dem Schuldspruch strahlte der irakische Fernsehsender Al-Fayhaa unter Verstoß des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren ein Interview mit Abdullah 'Azzam Saleh Musfer al-Qahtani aus, in dem er "gesteht", einer bewaffneten Gruppe anzugehören und andere Straftaten begangen zu haben.
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DIE IRAKISCHE BOTSCHAFT AN MINISTERPRÄSIDENT
His Excellency Nuri Kamil al-Maliki
Prime Minister
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Hassan al-Shammari
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19 - 21
14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de
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Weitere Informationen zu UA-259/2012 (MDE 14/005/2013, 7. September 2012)
Der Irak ist eines der Länder mit den meisten Hinrichtungen weltweit. Seitdem die Todesstrafe im Jahre 2004 durch die irakische Regierung wieder eingeführt wurde, sind mindestens 447 Menschen hingerichtet worden. Hunderte Gefangene befinden sich derzeit im Todestrakt. Viele, wahrscheinlich die Mehrheit der zum Tode Verurteilten sind unter dem Antiterrorgesetz von 2005 verurteilt worden, dazu zählen Urteile aufgrund politisch oder religiös motivierter Bomben- und andere Anschläge, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Doch viele wurden nach Gerichtsverfahren verurteilt und in manchen Fällen hingerichtet, die aufgrund ihres unfairen Verlaufs das Justizwesen eher untergraben als es aufrechtzuerhalten. Die Geschichte der Todesstrafe im Irak reicht weit zurück. Saddam Hussein setzte Exekutionen in großem Umfang als Instrument der politischen Unterdrückung ein. Eine kurzzeitige Aussetzung der Todesstrafe nach dem Sturz Saddam Husseins im März/April 2003 dauerte lediglich bis zur Übergabe der durch die USA geführten Provisorischen Zivilverwaltung (Coalition Provisional Authority - CPA) an die irakische Interimsregierung. Zu dem Zeitpunkt waren bereits Schritte eingeleitet worden, um den ehemaligen Präsidenten Saddam Hussein und seine Mitarbeiter, denen man die Verantwortung für schwere Verbrechen unter seiner Regierung zur Last legte, vor Gericht zu stellen. Inzwischen war in Sondergericht, das Oberste Strafgericht von Irak (Supreme Iraqi Criminal Tribunal -SICT), eingerichtet worden, um die Männer zur Verantwortung zu ziehen. Die irakische Interimsregierung hatte die Todesstrafe wieder aufgenommen und die SICT hatte die Befugnis, diese zu verhängen.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab, weil sie einen Verstoß gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt. Sie verletzt das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann aufgrund der Fehlbarkeit, der sich kein Strafrechtssystem entziehen kann, auch gegen Unschuldige verhängt werden. Dies macht sie zu einer besonders entsetzlichen Strafe, deren abschreckende Wirkung die wissenschaftliche Forschung nicht bestätigt.
Im Irak wurde die Todesstrafe in den letzten Jahren zunehmend praktiziert Die Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (United Nations Assistance Mission for Iraq - UNAMI) hatte diesbezüglich in einer Erklärung im Mai 2012 ihre Besorgnis mit den Worten zum Ausdruck gebracht, dass sie: "schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Integrität des irakischen Strafrechtsystems, der Korruption und des Vorgehens bei Gerichtsverhandlungen, die nicht den internationalen Standards entsprechen [...]" habe. "Fehlurteile bei der Vollstreckung von Todesurteilen können nicht rückgängig gemacht werden."
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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-259/2012-1, AI-Index: MDE 14/005/2013, Datum: 3. April 2012 - ek
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Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2013