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AKTION/1476: Urgent Action - Burundi, Meinungsfreiheit bedroht


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-100/2013-1, AI-Index: AFR 16/002/2013, Datum: 24. April 2013 - ek

Burundi
Meinungsfreiheit bedroht



ALLE JOURNALISTiNNEN DES LANDES

Der Entwurf eines Pressegesetzes, das die Tätigkeit von JournalistInnen in Burundi erheblich einschränken würde, ist vom burundischen Senat verabschiedet worden und soll bald vom burundischen Präsidenten verkündet werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Burundi ist gefährdet.

Durch das neue Gesetz könnten JournalistInnen aufgrund ihrer Arbeit strafrechtlich verfolgt werden. Es sieht außerdem neue Straftatbestände im Zusammenhang mit journalistischen Tätigkeiten vor, die mit unverhältnismäßig hohen Bußgeldern belegt werden sollen. JournalistInnen in Burundi sehen sich bereits seit einigen Jahren Schikanen, Einschüchterungen und willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt. Dennoch weist Burundi immer noch eine sehr lebendige Medienlandschaft auf, die eine wichtige Informationsquelle für die Bevölkerung darstellt, indem z. B. über Vorwürfe der Verletzung der Menschenrechte oder der Korruption berichtet wird. JournalistInnen sind im gesamten Land aktiv und betreiben hochbrisante, manchmal auch lebensgefährliche Recherchen.

Der derzeitige Gesetzentwurf würde die Arbeit von JournalistInnen in unzulässiger Weise einschränken und damit das Recht der burundischen Bevölkerung verletzen, Informationen und Gedankengut zu beschaffen und weiterzugeben.

Der Gesetzentwurf wurde am 3. April von der Nationalversammlung angenommen. Er wurde daraufhin an den Senat weitergereicht, wo einige kleine Änderungen vorgenommen wurden. Der Inhalt birgt jedoch immer noch zahlreiche problematische Bestimmungen, dennoch hat der burundische Senat das Gesetz am 19. April verabschiedet. Es soll in Kürze von Präsident Nkurunziza unterschrieben und daraufhin verkündet werden.

Der Gesetzentwurf enthält einige besonders restriktive Bestimmungen, und da das Gesetz JournalistInnen von der Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeit abhalten würde, verstößt es gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Gewisse Artikel legen zahlreiche neue Bedingungen für JournalistInnen fest, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erfüllen müssen. Werden diese nicht eingehalten, können hohe Strafen die Folge sein. Viele dieser Auflagen sind übermäßig schwammig formuliert und können daher großflächig ausgelegt und zur Verhinderung der Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit eingesetzt werden. Laut Artikel 20 der aktuellen Version des Gesetzes soll es nur eingeschränkt möglich sein, über Angelegenheiten zu berichten, die in irgendeiner Form mit der staatlichen und öffentlichen Sicherheit in Verbindung stehen; die Informationen beinhalten, die die Wirtschaft des Landes gefährden könnten; oder die den Präsidenten beleidigen (outrages et injures à l'endroit du Chef de l'Etat).


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Trotz der Veränderungen des Gesetzesentwurfes durch den burundischen Senat sieht das Gesetz immer noch neue Bestimmungen vor, nach denen es in bestimmten Fällen ermöglicht werden soll, JournalistInnen zur Bekanntgabe ihrer Quellen zu verpflichten.

Der Senat hat die möglichen Geldbußen verringert, dennoch könnten sie sich auf bis zu 6 Millionen BIF (etwa 3.760 US-Dollar bzw. knapp 2.000 Euro) belaufen, was sich Medienbetriebe nicht leisten könnten. Die Regierungspartei Burundis, "Conseil national pour la défense de la démocratie-Forces pour la défense de la démocratie" (CNDD-FDD), regiert seit 2010 effektiv oppositionslos. Damals war die Oppositionspartei vom Wahlkampf zurückgetreten. Burundische JournalistInnen berichten immer wieder, dass sie allein aufgrund der Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeit von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert werden.

Sowohl die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die burundische Verfassung beinhalten anerkannte Standards zur Meinungsfreiheit.


SCHREIBEN SIE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, den Entwurf des Pressegesetzes in seiner aktuellen Form abzulehnen.
  • Ich fordere Sie zudem höflich auf, allen JournalistInnen des Landes das Recht auf freie Meinungsäußerung zuzugestehen und es ihnen zu ermöglichen, ihrer rechtmäßigen Tätigkeit unbehelligt und ohne Einschränkungen nachzugehen.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza
Office of the President
Boulevard de l'Uprona
BP 1870
Bujumbura
BURUNDI
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 257) 2224 8908
E-Mail: president@burundi.bi


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
S. E. Herrn Anatole Bacanamwo
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-23 45 67 20
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Weitere Informationen zu UA-100/2013 (AFR 16/001/2013, 17. April 2013)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the President to reject the draft press law in its current form.
  • Calling on him to guarantee freedom of expression to all journalists in Burundi and allow them to carry out their legitimate work freely and independently.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-100/2013-1, AI-Index: AFR 16/002/2013, Datum: 24. April 2013 - ek
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013