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AKTION/1483: Urgent Action - Jemen, Hinrichtung aufgeschoben


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-023/2013-4, AI-Index: MDE 31/012/2013, Datum: 7. Mai 2013 - ek

Jemen
Hinrichtung aufgeschoben



Herr MUHAMMAD ABDUL WAHHAB FAYSAL AL-QASSEM

Muhammad al-Qassem sollte am 5. Mai hingerichtet werden. Am 4. Mai wurde die Hinrichtung jedoch ausgesetzt. Sein Fall und alle weiteren Fälle von TodeskandidatInnen, deren Alter umstritten ist, werden nun von einem Ausschuss für medizinische Untersuchungen überprüft. Sowohl der Präsident von Jemen als auch das Justizministerium haben sich am 4. Mai für den zweiten Hinrichtungsstopp von Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem innerhalb von drei Monate eingesetzt. Am 29. April 2013 hatte die Generalstaatsanwaltschaft ihm mitgeteilt, dass er in den kommenden Tagen hingerichtet werde. Im Februar 2013 hatte der jemenitische Präsident dem zum Tode Verurteilten einen Hinrichtungsaufschub gewährt - vier Tage vor der damals angesetzten Hinrichtung. Die Justizbehörden sollten den Fall überprüfen und das tatsächliche Alter von Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem feststellen, das nach wie vor unklar ist. Amnesty International ist nicht bekannt, ob diese Untersuchung stattgefunden hat, bevor ihm der Hinrichtungsaufschub gewährt wurde.

Der Fall von Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem sowie allen weiteren Häftlingen, deren Alter zur Tatzeit des ihnen zur Last gelegten Verbrechens umstritten ist, sollen nun von einem Ausschuss für medizinische Untersuchungen überprüft werden.

Das jemenitische Gesetz verbietet die Verhängung der Todesstrafe gegen jugendliche StraftäterInnen, die zum Zeitpunkt, der ihnen zur Last gelegten Tat unter 18 Jahre alt waren. Dennoch gibt es weiterhin Fälle, in denen Gerichte die Todesstrafe gegen StraftäterInnen verhängen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt möglicherweise unter 18 Jahre alt waren. In vielen Regionen des Jemen werden keine Geburtsurkunden ausgestellt oder von den Familien eingeholt. Dies führt häufig zu Unklarheiten über das genaue Alter von Jugendlichen, denen Verbrechen vorgeworfen werden. Üblicherweise beauftragt die Staatsanwaltschaft medizinische GutachterInnen mit der Bestimmung des Alters. Diesen wird jedoch in vielen Fällen vorgeworfen, bei ihrer Arbeit von der Staatsanwaltschaft beeinflusst zu sein und deren Ansicht hinsichtlich des Alters der Angeklagten mit ihren Beurteilungen zu unterstützen.

Am 16. Juni 2012 wurde ein offizieller Ausschuss für medizinische Untersuchungen zur Bestimmung des Alters jugendlicher StraftäterInnen gegründet, der vor allem bei Fällen zum Einsatz kommen soll, in denen keine Geburtsurkunden vorliegen. Der medizinische Ausschuss wird von der UNICEF und der Europäischen Kommission unterstützt und finanziert. Weil jedoch entsprechende Gesetze fehlen und der Status des Ausschusses nicht genau definiert ist, konnte er bisher noch keine wirksame Arbeit leisten. Im Februar 2013 hatte der jemenitische Präsident die Wiedereinsetzung eines Ausschusses für medizinische Untersuchungen gefordert. An dem Fall von Muhammad al-Qassem war der Ausschuss nicht beteiligt.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Informationen zu UA-023/2013 (MDE 31/001/2013, 30. Januar 2013, MDE 31/002/2013, 4. Februar 2013 und MDE 31/004/2013, 13. Februar 2013, MDE 31/012/2013, 7. Mai 2013)

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-023/2013-4, AI-Index: MDE 31/012/2013, Datum: 7. Mai 2013 - ek
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013