ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-218/2013, AI-Index: MDE 12/044/2013, Datum: 13. August 2013 - bs
Ägypten
Drohende Abschiebung von Flüchtlingen
28 PALÄSTINENSERiNNEN und 13 SYRERiNNEN (darunter auch 13 Kinder)
Die ägyptischen Behörden bereiten die Abschiebung von 13 syrischen StaatsbürgerInnen in die Türkei und von 28 PalästinenserInnen, die in Syrien gelebt hatten, in den Gazastreifen vor. Die Betroffenen, darunter mindestens 13 Kinder und zehn Frauen, waren vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen und hatten Zuflucht in Ägypten gesucht. Auf der Grundlage des Völkerrechts ist Ägypten verpflichtet, Menschen zu schützen, die vor dem Konflikt fliehen. Die ägyptische Marine nahm die Gruppe am 9. August in der Nähe des Hafens El-Dekhela in Alexandria wegen des "Versuchs, Ägypten auf illegalem Wege zu verlassen", fest. Ein Staatsanwalt hat die Freilassung der Gruppe angeordnet, aber die Sicherheitskräfte halten die Menschen weiterhin aus Gründen der "nationalen Sicherheit" auf der Polizeiwache von El-Dekhela fest. Nachdem die Einwanderungsbehörde die Gruppe begutachtet hatte, erließ die Regierung die Anordnung, die 13 SyrerInnen in die Türkei abzuschieben und die 28 PalästinenserInnen, die in Syrien gelebt hatten, in den Gazastreifen auszuweisen.
Das Kairoer Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) hat bestätigt, dass es sich bei mindestens acht der SyrerInnen um registrierte Flüchtlinge handelt. Alle PalästinenserInnen sind im Besitz von Dokumenten oder Registrierungsnummern, die belegen, dass sie im Syrien-Büro des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert sind. Alle Personen, die vor dem Konflikt in Syrien fliehen, brauchen internationalen Schutz, einschließlich syrische StaatsbürgerInnen und palästinensische Flüchtlinge, die in Syrien leben. Die Verantwortung für den Schutz dieser Personen liegt bei dem Staat, in dem sich die Betroffenen aufhalten - in diesem Fall Ägypten. Ägypten ist zudem Unterzeichnerstaat des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika, auf dessen Grundlage Menschen, die vor internen bewaffneten Konflikten fliehen, als Flüchtlinge zu betrachten sind.
Ein Reporter hat Amnesty International gegenüber erklärt, dass die Männer zusammen mit Straftatverdächtigen in einer Zelle der Polizeiwache von El-Dekhela festgehalten werden. Die Frauen und Kinder befinden sich an einem anderen Ort in der Polizeistation. Alle Gefangenen wurden zunächst in Handschellen gehalten, bis es ihren Rechtsbeiständen gelang, die Polizei zu überzeugen, die Handschellen abzunehmen. Mindestens zwei der Kinder leiden an gesundheitlichen Problemen, eins hat ein Herzleiden, ein anderes leidet an einer Darmentzündung.
Laut Angaben des UNHCR gibt es in Ägypten 107.112 Personen, die als Flüchtlinge aus Syrien registriert sind bzw. auf ihre Registrierung als Flüchtlinge warten. Nachdem das Militär Mohammed Mursi am 3. Juli entmachtet hatte, wurden umgehend strengere Richtlinien für SyrerInnen erlassen, die nach Ägypten einreisen. Sie brauchen seitdem vor der Einreise ein Visum. Seit dem 1. Juli haben die ägyptischen Behörden mindestens 160 SyrerInnen festgenommen und 48 von ihnen ausgewiesen. Am 26. Juli äußerte sich der UNHCR besorgt über die Situation der syrischen Flüchtlinge in Ägypten und warnte vor willkürlichen Festnahmen im Kontext einer "zunehmend anti-syrischen Stimmung".
Etwa die Hälfte der 500.000 in Syrien lebenden palästinensischen Flüchtlinge sind im Zuge der Kämpfe oder damit verbundenen Menschenrechtsverstößen vertrieben worden. Nach Angaben örtlicher AktivistInnen sind 1.400 von ihnen getötet worden, in der Mehrzahl Zivilpersonen. Angesichts der prekären humanitären Situation aufgrund der fortgesetzten Blockade des Gazastreifens und eines fehlenden Systems für die Aufnahme von Flüchtlingen sollten PalästinenserInnen aus Syrien unter keinen Umständen in den Gazastreifen abgeschoben werden.
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim Youssef Ahmed
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk, Cairo,
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 279 455 29
E-Mail: moi@idsc.gov.eg
STAATSANWALT
Counsellor Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716
STELLVERTRETENDE VIZEMINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Deputy Assistant Minister of Foreign Affairs for Human Rights
Mahy Hassan Abdel Latif
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
*
Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-218/2013, AI-Index: MDE 12/044/2013, Datum: 13. August 2013 - bs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2013