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AKTION/1625: Urgent Action - Dominikanische Republik, drohende Staatenlosigkeit


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-289/2013, AI-Index: AMR 27/014/2013, Datum: 18. Oktober 2013 - ar

Dominikanische Republik
Drohende Staatenlosigkeit



Frau JULIANA DEGUIS PIERRE
sowie HUNDERTTAUSENDE DOMINIKANISCHE STAATSANGEHÖRIGE
VORNEHMLICH HAITIANISCHER HERKUNFT

Hunderttausenden dominikanischen Staatsangehörigen ausländischer, hauptsächlich haitianischer, Herkunft droht im Zuge einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft. Die Betroffenen würden somit staatenlos werden.

Am 23. September entschied die dominikanische Wahlbehörde (Junta Central Electoral), Juliana Deguis Pierre einen Personalausweis (cédula) zu verweigern und ihre Geburtsurkunde zu beschlagnahmen mit der Begründung, ihre Namen "seien haitianisch". Diese Entscheidung ist nun durch das dominikanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) bestätigt worden. Das Gericht entschied, dass Juliana Deguis Pierre, die haitianische Eltern hat und 1984 in der Dominikanischen Republik zur Welt kam, bei ihrer Geburt fälschlicherweise als dominikanische Staatsbürgerin eingetragen worden war. Die Begründung des Gerichts lautete, dass ihre Eltern ihren regulären Migrationsstatus in der Dominikanischen Republik nicht nachweisen könnten und Juliana Deguis Pierre daher nie die dominikanische Staatsangehörigkeit hätte erhalten dürfen. Ergo müsse ihr nun die Staatszugehörigkeit wieder entzogen werden. Das Verfassungsgericht hat die Wahlbehörde zudem aufgefordert, alle registrierten Geburten seit 1929 eingehend zu prüfen und alle diejenigen Personen aus dem Register zu streichen, die mutmaßlich fälschlich eingetragen und als dominikanische Staatsangehörige anerkannt worden waren. Der Gerichtsentscheid ist somit rückwirkend auf alle Fälle seit 1929 anwendbar.

Jahrzehntelang wurde den Kindern haitianischer MigrantInnen, die in der Dominikanischen Republik geboren wurden, ungeachtet des Migrationsstatus ihrer Eltern die dominikanische Staatsbürgerschaft verliehen. Sie erhielten dominikanische Geburtsurkunden, Personalausweise und Pässe. In der Praxis könnte durch die jetzige Entscheidung hunderttausenden Menschen die Staatszugehörigkeit aberkannt werden. Diese liefen dann Gefahr, staatenlos zu werden. Dies würde gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Dominikanischen Republik verstoßen. Die Betroffenen könnten dann nicht mehr von ihren Menschenrechten Gebrauch machen und hätten keinen Zugang zum Bildungs- und Wahlsystem, zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheitsleistungen. Auch ihr Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen wäre betroffen. Das Gerichtsurteil diskriminiert zudem dominikanische Staatsangehörige haitianischer Herkunft, die am stärksten von der Entscheidung betroffen sind.


HINTERGRUNDIFORMATIONEN

Das dominikanische Verfassungsgericht verkündete die Entscheidung 0168-13 im Zuge einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung, die als Reaktion auf eine Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo) von Juliana Deguis Pierre eingeleitet wurde. Sie hatte den Schutz ihrer Grundrechte eingefordert, nachdem die Wahlbehörde (Junta Central Electoral) 2008 ihre Geburtsurkunde beschlagnahmt hatte mit der Begründung, ihre Namen "seien haitianisch". Das Gericht entschied, dass die Eltern von Juliana Deguis Pierre vor dem dominikanischen Gesetz "ausländische Transitreisende" seien, da sie ihren regulären Migrationsstatus nicht nachweisen könnten. Aus diesem Grund sei Juliana Deguis Pierre bei der Geburt die dominikanische Staatsbürgerschaft fälschlich zugesprochen worden. Das Urteil ist das jüngste in einer Reihe von seit dem Jahr 2000 getroffenen Verwaltungs-, Gesetzes- und Justizentscheidungen mit dem Ziel, dominikanischen Staatsangehörigen haitianischer Herkunft rückwirkend die dominikanische Staatszugehörigkeit abzusprechen. Von 1929 bis 2010 war es stets in der dominikanischen Verfassung verankert gewesen, dass alle im Land geborenen Kinder die dominikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Davon ausgenommen waren nur solche Kinder, deren Eltern sich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes "im Transit" befanden oder Diplomatenstatus hatten. Der zeitliche Rahmen in Bezug auf die Bestimmung "im Transit" war dabei traditionell auf der Basis geltender rechtlicher Interpretationen auf einen Zeitraum von weniger als zehn Tagen beschränkt. Jahrzehntelang nahm die Dominikanische Republik tausende haitianische MigrantInnen auf, die oftmals als vorübergehende landwirtschaftliche Aushilfskräfte arbeiteten, hauptsächlich auf Zuckerplantagen. Den Kindern solcher MigrantInnen, die in der Dominikanischen Republik geboren wurden, wurde ungeachtet des Migrationsstatus ihrer Eltern die dominikanische Staatsbürgerschaft verleihen und sie erhielten dominikanische Geburtsurkunden, Personalausweise und Pässe.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin zutiefst besorgt darüber, dass möglicherweise hunderttausenden in der Dominikanischen Republik lebenden Personen, vornehmlich denen haitianischer Herkunft, die dominikanische Staatsangehörigkeit entzogen werden soll.
  • Ich bitte Sie inständig, Ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und das Urteil des Verfassungsgerichts nicht umzusetzen.
  • Ich fordere Sie höflich auf, alle nötigen - und gesetzlichen - Schritte einzuleiten, um Juliana Deguis Pierre und anderen dominikanischen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft Zugang zu den Ausweispapieren zu verschaffen, die sie benötigen, um von ihren Menschenrechten Gebrauch machen zu können.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
Danilo Medina
Palacio Nacional
Avenida México esquina Doctor Delgado Gazcue
Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1809) 682 0827
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: prensa2@presidencia.gob.do
Twitter: @PresidenciaRD

PRÄSIDENT DES ABGEORDNETENHAUSES
Abel Atahualpa Martínez Durán
Avenida E Jiménez Moya 100, Santo Domingo
Distrito Nacional, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente de la Cámara de los Diputados / Dear President of the House of Deputies / Sehr geehrter Herr Martínez Durán)
Fax: (00 1809) 535 4554
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: aa.martinez@camaradediputados.gob.do
Twitter: @DiputadosRD


SOLIDARITÄTSBEKUNDUNGEN AN

Dominican@s por Derecho
E-Mail: dominicanosxderecho@gmail.com
Twitter: http://twitter.com/domxderecho


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 - 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Expressing your profound concern about the risk that hundreds of thousands of people in the Dominican Republic, mainly of Haitian descent, may be deprived of their nationality.
  • Urging the Dominican authorities not to implement the constitutional ruling in respect to the country's international human rights obligations.
  • Calling on the Dominican authorities to take all necessary measures, including legislative, to grant Juliana Deguis Pierre and other individuals of foreign descent access to the identity documents necessary for them to be able to exercise their human rights.

HINTERGRUNDIFORMATIONEN - FORTSETZUNG

2004 wurde ein neues Migrationsgesetz erlassen (Gesetz 284-05), in dem die Kategorie "Personen im Transit" neu definiert wurde. Demnach ist diese Kategorie nun auch auf Personen mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung und ArbeitsmigrantInnen ohne Papiere anwendbar. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wendet die Regierung es rückwirkend an mit der Begründung, dass den in der Dominikanischen Republik geborenen Kindern haitianischer Eltern niemals die dominikanische Staatsbürgerschaft hätte verliehen werden dürfen. Seit Erlassen zweier Verwaltungsakte (Circular 017 und Resolution 12-07) im Jahr 2007 weigert sich das Wahlbüro, Geburtsurkunden oder Personalausweise für Kinder auszustellen, deren ausländische Eltern ihren regulären Migrationsstatus nicht nachweisen können. In der neuen Verfassung, die im Januar 2010 in Kraft trat, wird die durch das Migrationsgesetz von 2004 eingeführte Ausnahme konsolidiert, indem in der Dominikanischen Republik geborene Kinder, deren Eltern sich irregulär im Land aufhalten, ausdrücklich von der dominikanischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden.

Das Vorenthalten von Ausweispapieren hat für dominikanische Staatsangehörige haitianischer Herkunft bisher bereits fatale Folgen: Die Betroffenen können ihre Menschenrechte nicht wahrnehmen, so haben sie keinen Zugang zum Bildungs- und Wahlsystem, zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheitsleistungen. Auch ihr Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen ist betroffen. Darüber hinaus sind sie von willkürlicher Inhaftierung und Kollektivausweisung bedroht und genießen keinen gerichtlichen Rechtsschutz. Auch können sie ihre Neugeborenen nicht als dominikanische Staatsangehörige registrieren lassen, was bedeutet, dass die Kinder effektiv staatenlos sind.

Wie viele Menschen genau von diesen Bestimmungen betroffen sind, ist unklar. Aus einer kürzlich vom Nationalen Statistikbüro durchgeführten Umfrage geht hervor, dass über 244.151 Personen als Kinder ausländischer Eltern in der Dominikanischen Republik geboren wurden, davon 86% als Kinder haitianische Eltern. Diese Zahl berücksichtigt jedoch nur MigrantInnen der zweiten Generation, während die Bestimmungen aber mehrere Generationen von Kindern ausländischer - und insbesondere haitianischer - Eltern betreffen.

Obgleich jedes Land selbst über die Bedingungen entscheiden kann, nach denen es die Staatsbürgerschaft verleiht, verlangt das Völkerrecht, dass niemandem willkürlich die Staatszugehörigkeit entzogen werden darf, und schränkt die Handlungsmacht der Regierungen in dieser Hinsicht ein - insbesondere dann, wenn ein solches Handeln zur Staatenlosigkeit führen könnte. Artikel 8 des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit bestimmt, dass Staaten einzelnen Personen nicht die Staatszugehörigkeit aberkennen dürfen, wenn diese dadurch staatenlos werden. Die Dominikanische Republik ist Vertragsstaat dieses Übereinkommens und darf ihm daher nicht zuwiderhandeln. Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt fest, dass jeder Mensch Anspruch auf Staatsangehörigkeit hat und niemandem seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden darf. Dies wird ebenfalls in Artikel 20 der Amerikanischen Konvention der Menschenrechte deutlich, der besagt, dass jeder Mensch Anspruch auf die Staatsangehörigkeit des Staates hat, auf dessen Hoheitsgebiet er geboren wurde, wenn ihm rechtlich keine andere Staatsangehörigkeit zusteht. Das Urteil des dominikanischen Verfassungsgerichts läuft zudem einem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005 zuwider, in dem die mögliche Auslegung der Kategorie "ausländische Transitreisende" sehr genau vorgegeben wird.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-289/2013, AI-Index: AMR 27/014/2013, Datum: 18. Oktober 2013 - ar
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2013