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AKTION/1697: Urgent Action - Vereinigte Arabische Emirate, Urteile in unfairem Gerichtsverfahren


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-347/2013-1, AI-Index: MDE 25/007/2014, Datum: 14. Februar 2014 - ar

Vereinigte Arabische Emirate
Urteile in unfairem Gerichtsverfahren



10 STAATSANGEHÖRIGE DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE und 20 ÄGYPTER

Zwanzig ägyptische Staatsbürger und zehn Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate sind in einem zweiten Sammelverfahren, das gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstieß, zu Haftstrafen verurteilt worden. Unter ihnen befinden sich mindestens drei gewaltlose politische Gefangene. Die Verurteilten haben kein Recht auf Berufung, was gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen internationaler Menschenrechtsnormen verstößt. Am 21. Januar sprach die Kammer für Staatsschutz des Bundesgerichtshofs in Abu Dhabi zehn Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und 20 ägyptische Staatsbürger schuldig. Der Menschenrechtsanwalt Mohammed al-Mansoori, der Physiker Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi und der ehemalige Lehrer Saleh Mohammed al-Dhufairi sind drei der zehn Staatsangehörigen der VAE. Den Männern wird vorgeworfen, einen "internationalen" Arm der ägyptischen Muslimbruderschaft gegründet zu haben, sich vertrauliche Informationen der Sicherheitsdienste rechtswidrig angeeignet bzw. sie weitergegeben zu haben, bzw. von dem Diebstahl gewusst, aber die Behörden nicht verständigt zu haben. Die Haftstrafen für die Männer belaufen sich auf jeweils ein bis fünf Jahre. Alle Staatsbürger der VAE erhielten eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten, mit Ausnahme von Saleh Mohammed al-Dhufairi, der vier Jahre und drei Monate in Haft muss. Alle zehn Staatsangehörigen der VAE waren bereits im Juli 2013 in einem als "VAE 94" bekannten Sammelverfahren zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie befinden sich derzeit im al-Razeen-Gefängnis in Abu Dhabi, wo sie ihre vorherigen Strafen ableisteten. Die ägyptischen Staatsbürger befinden sich im al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi. Nach Ableisten ihrer Haftstrafe droht ihnen die gerichtlich angeordnete Ausweisung. Die 30 Angeklagten hatten alle Anschuldigungen zurückgewiesen. Gemäß der Gesetzgebung der VAE haben sie nicht das Recht, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Das Gerichtsverfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. So wurden z. B. viele der Angeklagten nach ihrer Festnahme lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Auch hatten sie vor dem Prozess keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und auch während des Prozesses nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsbeiständen. Einige der Inhaftierten haben vor Gericht ausgesagt, dass sie u. a. mit Elektroschocks gefoltert und in anderer Weise misshandelt wurden und dass man sie gezwungen haben, "Geständnisse" zu unterzeichnen. Im Fall der "VAE 94" hat Amnesty International ähnliche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Nach Ansicht von Amnesty International handelt es sich bei mindestens drei der Angeklagten, nämlich Mohammed al-Mansoori, Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi und Saleh al-Dhufairi, um gewaltlose politische Gefangene, die sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befinden. Am 5. Februar veröffentlichte Gabriela Knaul, die UN-Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte, nach einem Besuch der VAE ihre vorläufigen Bemerkungen. Sie äußerte Besorgnis hinsichtlich einer Reihe von Belangen, u. a. darüber, dass das Justizsystem der VAE faktisch nach wie vor der Exekutive der Regierung untersteht. Sie gab einige Empfehlungen an die Regierung der VAE ab, so zum Beispiel: Überarbeitung der Gesetzgebung, um das Berufungsrecht für Fälle, die in erster Instanz vor der Staatsschutzkammer des Bundesgerichtshofs verhandelt werden, sicherzustellen; Einsetzen eines unabhängigen Ausschusses zur Untersuchung aller Vorwürfe der Folter oder Misshandlung in Haft; und Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und seiner Fakultativprotokolle sowie des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.

Bei den 30 Verurteilten handelt es sich namentlich um:
  1. Mohammed al-Mansoori
  2. Saleh Mohammed al-Dhufairi
  3. Hussain Ali Alnajjar al-Hammadi
  4. Saleh Faraj
  5. Salah al-Meshad
  6. Medhat Rajab
  7. Abdullah Al-Arabi
  8. Ibrahim Abdulaziz
  9. Murad Muhammad
  10. Medhat Mohamed
  11. Mohammed Abdel-Moneim
  12. Abdel Moneim Al-Sayed
  13. Abdullah Mohammed
  14. Ali Ahmad
  15. Mohamed Mahmoud
  16. Ahmed Labib
  17. Ahmed Mahmoud
  18. Othman Abdul Rahman
  19. Al-Sayed Awad
  20. Hassan Al-Sayed
  21. Ashraf Kamel
  22. Ahmed Mohammed
  23. Hamada Abdulaziz
  24. Ahmad Al-Tabour
  25. Hassan Al Hammadi
  26. Khalid al-Shibeh
  27. Hamad Ruqait
  28. Ali Al-Kindi
  29. Rashid Imran
  30. Tariq Al-Qasim


Weitere Informationen zu UA-347/2013 (MDE 25/012/2013, 23. Dezember 2013)

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-347/2013-1, AI-Index: MDE 25/007/2014, Datum: 14. Februar 2014 - ar
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014