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AKTION/1877: Briefe gegen das Vergessen, Juli 2017


www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen

Briefe gegen das Vergessen - Aktion des Monats Juli 2017

- Gambia - Ebrima Manneh
- Israel und besetzte Gebiete - Mohammad Faisal Abu Sakha
- Vietnam - Tran Huynh Duy Thuc


Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern - ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!

Aus diesem Grund startet Amnesty International sogenannte "Briefe gegen das Vergessen". Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die "Briefe gegen das Vergessen" wirken durch ihre enorme Anzahl.

Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen!


GAMBIA

Ebrima Manneh

Der Journalist Ebrima Manneh wurde am 11. Juli 2006 in den Redaktionsräumen der regierungsnahen Zeitung Daily Observer mutmaßlich von Angehörigen des gambischen Geheimdiensts National Intelligence Agency (NIA) festgenommen. Der NIA bestritt anschließend jedoch jegliche Beteiligung an der Festnahme von Ebrima Manneh. Berichte deuteten darauf hin, dass er sich auf der Polizeistation in Fatoto im Osten Gambias ohne Anklage in Haft befand. Zudem soll eine Eingreiftruppe der Polizei ihn Ende Juli 2007 in ein Krankenhaus der gambischen Hauptstadt Banjul gebracht haben, wo er wegen Bluthochdrucks behandelt worden sein soll.

Am 5. Juni 2008 erklärte das Gericht der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS die Festnahme und Inhaftierung von Ebrima Manneh für rechtswidrig und forderte die gambischen Behörden auf, den Journalisten umgehend freizulassen. Zudem wies das Gericht die Behörden an, Ebrima Manneh eine Entschädigung in Höhe von 100.000 US-Dollar zu zahlen.

Amnesty International hat auf verschiedene Weise versucht, das Schicksal von Ebrima Manneh aufzuklären. Am 31. März 2017 erhielt Amnesty von der Familie des Journalisten die traurige Nachricht, dass die Polizei ihr gegenüber bestätigt habe, dass Ebrima Manneh tot sei. Die Familie wurde jedoch nicht darüber informiert, wann, wie und wo Ebrima Manneh gestorben ist. Der Leichnam des Journalisten wurde seinen Angehörigen bislang nicht zur Bestattung übergeben. Die Familie fordert die Aufklärung des Todes von Ebrima Manneh.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Präsidenten von Gambia, in denen Sie ihn bitten, sicherzustellen, dass eine umfassende, unabhängige und transparente Untersuchung des Todes von Ebrima Manneh eingeleitet wird. Die Familie muss über die Fortschritte der Ermittlungen informiert werden. Bitten Sie den Präsidenten außerdem, dafür zu sorgen, dass der Leichnam von Ebrima Manneh den Angehörigen übergeben wird. Erinnern Sie ihn daran, dass das Gericht der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS bereits 2008 die Inhaftierung des Journalisten als rechtswidrig eingestuft und seine sofortige Freilassung gefordert hatte. Das Gericht hatte zudem die Regierung angewiesen, eine Entschädigung in Höhe von 100.000 US-Dollar zu zahlen.

Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
President of The Gambia
H. E. Adama Barrow
President State House
Banjul
GAMBIA
(Anrede: His Excellency / Exzellenz)

(Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Islamischen Republik Gambia
I. E. Frau Teneng Mba Jaiteh
126, Avenue Franklin Roosevelt
1050 Brüssel, BELGIEN
Fax: 0032 - 2 646 32 77
E-Mail: info@gambiaembassybrussels.be

(Standardbrief: 0,70 Euro)


ISRAEL/BESETZTE GEBIETE

Mohammad Faisal Abu Sakha

Mohammad Faisal Abu Sakha ist ein palästinensischer Unterhaltungskünstler und Lehrer, der an der Zirkusschule in Ramallah Kinder mit Lernschwierigkeiten unterrichtete. Am 14. Dezember 2015 wurde er auf dem Weg zur Zirkusschule am Kontrollpunkt Za'atara im besetzten Westjordanland von israelischen Soldatinnen und Soldaten festgenommen. Bis heute wird er ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Gefängnis Ktziot in Israel festgehalten. Dies verstößt gegen die Vierte Genfer Konvention, die vorschreibt, dass Gefangene aus besetzten Gebieten auch in diesen festgehalten werden müssen und nicht auf dem Territorium der Besatzungsmacht.

Die von den israelischen Behörden angewandte Praxis der Verwaltungshaft ermöglicht es, Personen bis zu sechs Monate lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festzuhalten. Verwaltungshaftanordnungen können beliebig oft verlängert werden. Die zugrunde liegenden Beweise werden häufig geheim gehalten, sodass die Rechtsbeistände der Betroffenen keine Möglichkeit haben, die Verteidigung ihrer Mandantinnen und Mandanten vorzubereiten. Seit nunmehr beinahe 50 Jahren setzt das israelische Militär die Praxis der Verwaltungshaft gegen Palästinenserinnen und Palästinenser aus den besetzten palästinensischen Gebieten ein.

Am 12. Juni hat das Militärgericht Ofer im besetzten Westjordanland nahe der Stadt Ramallah entschieden, dass Mohammad Faisal Abu Sakha weitere drei Monate ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft verbringen muss. Seine dritte sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung war einen Tag zuvor ausgelaufen. Am 10. Mai hatte das Hohe Gericht in Jerusalem entschieden, dass die Verlängerung seiner Verwaltungshaft auf drei Monate begrenzt sein sollte.

Der 25-jährige Zirkuskünstler nahm zwischen dem 17. April und dem 27. Mai an einem 40-tägigen Hungerstreik teil, um gegen die Verwaltungshaft zu protestieren. An dem Hungerstreik beteiligten sich etwa 1.500 palästinensische Gefangene, um sich gegen Israels unrechtmäßige Praktiken zu wehren. Die Streikenden stellten eine Reihe von Forderungen, vorrangig das Ende der Anwendung von Verwaltungs- und Einzelhaft und der Einschränkung von Familienbesuchen. Die Familie von Mohammad Faisal Abu Sakha benötigt eine Erlaubnis der israelischen Behörden, wenn sie ihn besuchen will. Diese wurde ihnen aus "Sicherheitsgründen" mehrfach verweigert.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Militärstaatsanwalt und dringen Sie darauf, Mohammad Faisal Abu Sakha und alle anderen Verwaltungshäftlinge entweder freizulassen oder einer strafbaren Handlung anzuklagen und umgehend in Verfahren vor Gericht zu stellen, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. Bitten Sie ihn, dafür zu sorgen, dass Mohammad Faisal Abu Sakha entsprechend der Vierten Genfer Konvention bis zu seiner Freilassung in ein Gefängnis im Westjordanland verlegt wird und regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand erhält. Appellieren Sie außerdem an den Militärstaatsanwalt, umgehend Maßnahmen zur generellen Beendigung der Praxis der Verwaltungshaft einzuleiten.

Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Militärstaatsanwalt
Brigadier General Sharon Afek
6 David Elazar Street
Hakriya, Tel Aviv, ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Militärstaatsanwalt)
Fax: 00972 - 3 569 4526
E-Mail: Mag@idf.gov.il

(Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Staates Israel
S. E. Herrn Yacov-David Hadas Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76, 14193 Berlin
Fax: 030 - 89 04 55 55
E-Mail: botschaft@israel.de

(Standardbrief: 0,70 Euro)


VIETNAM

Tran Huynh Duy Thuc

Am 20. Januar 2010 wurde Tran Huynh Duy Thuc wegen Blogbeiträgen über das politische und wirtschaftliche Leben in Vietnam zu 16 Jahren Haft mit anschließendem fünfjährigem Hausarrest verurteilt. Tran Huynh Duy Thuc ist ein Verfechter sozialer und wirtschaftlicher Reformen. Er hat vor Gericht ausgesagt, im Gewahrsam gefoltert worden zu sein, um ein "Geständnis" von ihm zu erzwingen. Am 24. Mai 2017 jährte sich seine Festnahme zum achten Mal; er hat damit die Hälfte seiner 16-jährigen Haftstrafe verbüßt.

Tran Huynh Duy Thuc wurde ursprünglich "Diebstahl von Telefonleitungen" vorgeworfen, bevor ein Strafverfahren wegen "Propaganda gegen den Staat" gegen ihn eröffnet wurde. Später erging Anklage wegen "versuchten Sturzes der Volksregierung" gegen ihn. Augenzeugenberichten zufolge berieten sich die Richterinnen und Richter lediglich 15 Minuten lang, bevor sie das Urteil sprachen. Die Verlesung des Urteils dauerte allerdings 45 Minuten, was vermuten lässt, dass es bereits vor der Anhörung feststand. Die 16-jährige Haftstrafe und der anschließende fünfjährige Hausarrest wurden am 11. Mai 2010 in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Aufgrund der schlechten Haftbedingungen hat Tran Huynh Duy Thuc Sehschwierigkeiten, eine Augenuntersuchung wird ihm jedoch bislang verweigert. In seine Zelle fällt tagsüber kaum Licht. Als seine Familienangehörigen ihm eine kleine batteriebetriebene Leselampe bringen wollten, wurden sie von den Gefängnisbehörden daran gehindert. Tran Huynh Duy Thuc wurde die Freilassung angeboten, wenn er dafür in die USA ins Exil geht. Er hat dies abgelehnt und fordert, die Anklagen gegen ihn fallen zu lassen und das Urteil aufzuheben.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den vietnamesischen Präsidenten und fordern Sie ihn höflich auf, Tran Huynh Duy Thuc umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich lediglich wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.

Schreiben Sie in gutem Vietnamesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Präsident Tran Dai Quang
Office of the President
Ba Dinh District
Ha Noi
VIETNAM
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: 0084 - 4 3733 5256

(Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
S. E. Herrn Xuan Hung Doan
Elsenstraße 3, 12435 Berlin
Fax: 030 - 536 302 00
E-Mail: sqvnberlin@t-online.de

(Standardbrief: 0,70 Euro)

*

Quelle:
www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2017

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