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AKTION/1908: Briefe gegen das Vergessen, Juni 2019


www.amnesty.de/mitmachen/briefe-gegen-das-vergessen

Briefe gegen das Vergessen - Aktion des Monats Juni 2019

- Griechenland - Zak Kostopoulos
- Ägypten - Malak al-Kashef
- Vietnam - Hồ Duy Hải


Täglich werden Menschen weltweit festgenommen, bedroht, gefoltert, getötet. Weil sie ihre Meinung sagen, sich für die Menschenrechte in ihrem Land einsetzen oder mit friedlichen Mitteln ihre Regierung kritisieren. Gewaltlose politische Gefangene verschwinden oft für Jahre hinter Gittern - ohne faires Gerichtsverfahren und unter unterschiedlich schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Darum brauchen sie unseren Schutz, unsere Solidarität, unseren Einsatz!

Aus diesem Grund startet Amnesty International sogenannte "Briefe gegen das Vergessen". Sie geben den Gefangenen Hoffnung und zeigen den Verantwortlichen, dass die Gefangenen nicht in Vergessenheit geraten sind. Die "Briefe gegen das Vergessen" wirken durch ihre enorme Anzahl.

Wir brauchen Ihre Unterstützung. Gegen das Vergessen. Beteiligen Sie sich an den Briefen gegen das Vergessen!

GRIECHENLAND
Zak Kostopoulos

Zak Kostopoulos (auch bekannt unter seinem Künstlernamen Zackie Oh) setzte sich bis zu seinem Tod für die Rechte von LGBTI und HIV-positiven Personen in Griechenland ein. Er starb am 21. September 2018 infolge eines gewaltsamen Übergriffs.

Videoaufnahmen zeigen, wie Zak Kostopoulos in einem Juwelierladen in Athen brutal von zwei Männern zusammengeschlagen wurde. Außerdem ist zu sehen, wie er anschließend gewaltsam von Angehörigen der Polizei festgenommen wurde, als er bereits leblos am Boden lag. Ein Beamter drückte Zak Kostopoulos sein Bein in den Nacken und ein zweiter malträtierte ihn mit Tritten. Das forensische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass er an seinen zahlreichen Verletzungen gestorben ist.

Die strafrechtlichen Ermittlungen und Disziplinarverfahren waren äußerst mangelhaft. Es wurde keine sorgfältige Beweisaufnahme vorgenommen, der Tatort wurde nicht abgeriegelt, und die Angreifer wurden nicht unmittelbar festgenommen. In den Medien wurde Zak Kostopoulos als "Drogenabhängiger" dargestellt, der den Juwelierladen ausrauben wollte.

Mittlerweile sind in Verbindung mit dem Tod von Zak Kostopoulos zwei Zivilpersonen und vier Angehörige der Polizei der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Seine Familie hat beantragt, diese Anklage in Totschlag abzuändern. Im April erfuhr Amnesty International, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, obwohl es Bedenken bezüglich der Beweisaufnahme und anderer Mängel gibt.

Bitte schreiben Sie bis zum 31. Juli 2019 höflich formulierte Briefe an den griechischen Justizminister und fordern Sie ihn auf, dafür zu sorgen, dass alle für den Tod von Zak Kostopoulos Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. In dem Prozess muss untersucht werden, ob Hass, Diskriminierung oder anderweitige Vorurteile als Motive zu werten sind.

Schreiben Sie in gutem Griechisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Michalis Kalogirou
Ministry of Justice, Transparency and Human Rights
96 Mesogheion Avenue, 11527 Athens
GRIECHENLAND
Twitter: @ABZayed
E-Mail: grammateia@justice.gov.gr
Fax: 0030 - 210 7755835
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,90 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Hellenischen Republik
S. E. Herrn Theodoros Daskarolis
Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin
Fax: 030 - 20 62 64 44
E-Mail: info@griechische-botschaft.de
(Standardbrief: 0,70 EUR)


Dein Appell

Sehr geehrter Herr Minister,

Zak Kostopoulos (auch bekannt unter seinem Künstlernamen Zackie Oh) setzte sich bis zu seinem Tod für die Rechte von LGBTI und HIV-positiven Personen in Griechenland ein. Er starb am 21. September 2018 infolge eines gewaltsamen Übergriffs.

Videoaufnahmen zeigen, wie Zak Kostopoulos in einem Juwelierladen in Athen brutal von zwei Männern zusammengeschlagen wurde. Außerdem ist zu sehen, wie er anschließend gewaltsam von Angehörigen der Polizei festgenommen wurde, als er bereits leblos am Boden lag. Ein Beamter drückte Zak Kostopoulos sein Bein in den Nacken und ein zweiter malträtierte ihn mit Tritten. Das forensische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass er an seinen zahlreichen Verletzungen gestorben ist.

Die strafrechtlichen Ermittlungen und Disziplinarverfahren waren äußerst mangelhaft. Es wurde keine sorgfältige Beweisaufnahme vorgenommen, der Tatort wurde nicht abgeriegelt, und die Angreifer wurden nicht unmittelbar festgenommen. In den Medien wurde Zak Kostopoulos als "Drogenabhängiger" dargestellt, der den Juwelierladen ausrauben wollte.

Hiermit fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass alle für den Tod von Zak Kostopoulos Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. In dem Prozess muss untersucht werden, ob Hass, Diskriminierung oder anderweitige Vorurteile als Motive zu werten sind.

Mit freundlichen Grüßen


ÄGYPTEN
Malak al-Kashef

Malak al-Kashef ist eine ägyptische Menschenrechtlerin, die derzeit willkürlich inhaftiert ist. Die 19-jährige Transfrau wird im Tora-Gefängnis von Kairo, einem reinen Männergefängnis, in Einzelhaft gehalten. Am 6. März 2019 verschleppten Angehörige des Geheimdienstes Malak al-Kashef aus dem Haus ihrer Familie in Gizeh. Zuvor hatte die Aktivistin nach einem Feuer im Kairoer Ramses-Bahnhof über die Sozialen Medien zu Protesten aufgerufen. Am 2. April verlängerte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit ihre Haft ein zweites Mal um weitere 15 Tage. Malak al-Kashef wird in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 1739/2018 willkürlich beschuldigt, eine "terroristische Organisation zu unterstützen" sowie "die Sozialen Medien für Straftaten missbraucht zu haben".

Ihr Rechtsbeistand berichtete, dass sie am 10. März in einem staatlichen Krankenhaus zu einer Analuntersuchung gezwungen worden sei. Dort kam es auch zu weiteren sexualisierten Übergriffen durch das medizinische Personal. Solche Übergriffe sind als Folter oder andere Misshandlung zu werten und verstoßen gegen die UN-Antifolterkonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Afrikanische Menschen- und Völkerrechtskonvention. Ägypten ist Vertragspartei aller drei Verträge.

Bitte schreiben Sie bis zum 31. Juli 2019 höflich formulierte Briefe an den Staatsanwalt und fordern Sie ihn auf, alle Anklagen gegen Malak al-Kashef fallenzulassen und sie umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft ist. Bitten Sie zudem darum, dass Malak al-Kashef bis zu ihrer Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird und ihre Haftbedingungen internationalen Standards entsprechen. Appellieren Sie an ihn, dafür zu sorgen, dass die Praxis der Analuntersuchungen umgehend eingestellt wird.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Dar alQada Al-Ali, Downtown Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,90 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6/7, 10785 Berlin
Fax: 030 - 477 10 49
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
(Standardbrief: 0,70 EUR)


Dein Appell

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

Malak al-Kashef ist eine ägyptische Menschenrechtlerin, die derzeit willkürlich inhaftiert ist. Die 19-jährige Transfrau wird im Tora-Gefängnis von Kairo, einem reinen Männergefängnis, in Einzelhaft gehalten. Am 2. April verlängerte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit ihre Haft ein zweites Mal um weitere 15 Tage. Malak al-Kashef wird in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 1739/2018 willkürlich beschuldigt, eine "terroristische Organisation zu unterstützen" sowie "die Sozialen Medien für Straftaten missbraucht zu haben". Ihr Rechtsbeistand berichtete, dass sie am 10. März in einem staatlichen Krankenhaus zu einer Analuntersuchung gezwungen worden sei. Dort kam es auch zu weiteren sexualisierten Übergriffen durch das medizinische Personal. Solche Übergriffe sind als Folter oder andere Misshandlung zu werten und verstoßen gegen die UN-Antifolterkonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Afrikanische Menschen- und Völkerrechtskonvention. Ägypten ist Vertragspartei aller drei Verträge.

Ich fordere Sie auf, alle Anklagen gegen Malak al-Kashef fallenzulassen und sie umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft ist. Ich bitte Sie zudem darum, dafür zu sorgen, dass Malak al-Kashef bis zu ihrer Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird und ihre Haftbedingungen internationalen Standards entsprechen. Die Praxis der Analuntersuchungen muss umgehend eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen


VIETNAM
Hồ Duy Hải

Hồ Duy Hải wurde im März 2008 im Alter von 23 Jahren festgenommen und neun Monate später vor dem Volksgericht in Long An zum Tode verurteilt. Im April 2009 bestätigte das Berufungsgericht in Ho-Chi-Minh-Stadt sowohl den Schuldspruch als auch sein Todesurteil. Seither hat er keinen Zugang mehr zu seinen Rechtsbeiständen erhalten. Ein 2012 eingelegtes Gnadengesuch wurde durch den damaligen Präsidenten Trương Tấn Sang abgelehnt.

Berichten zufolge wurde Hồ Duy Hải durch Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen. Sein Fall war zudem von weiteren Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Der Ausschuss für Rechtsfragen der Nationalversammlung, der für die Klärung von Vorwürfen zu juristischem Fehlverhalten zuständig ist, kam zu dem Schluss, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht schwere Verstöße gegen die Verfahrensregeln begangen haben. Der Ausschuss fordert eine Überprüfung des Falls von Hồ Duy Hải gemäß Paragraf 273 der Strafprozessordnung.

Bitte schreiben Sie bis zum 31. Juli 2019 höflich formulierte Briefe an den vietnamesischen Präsidenten und fordern Sie ihn auf, den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Hồ Duy Hải aufzuheben, da sein Verfahren nicht den internationalen Standards entsprach. Appellieren Sie zudem an ihn, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit dem Ziel, die Todesstrafe in Vietnam gänzlich abzuschaffen.

Schreiben Sie in gutem Vietnamesisch, Englisch oder auf Deutsch an:
H. E Nguyễn Phú Trọng
2 Hùng Vương
Ba Đình, Hà Nội, VIETNAM
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Präsident)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 0,90 EUR)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam
S. E. Herrn Nguyen Minh Vu
Elsenstraße 3, 12435 Berlin
Fax: 030 - 53 63 02 00
E-Mail: sqvnberlin@t-online.de
(Standardbrief: 0,70 EUR)


Dein Appell

Exzellenz,

ich möchte Sie heute auf den Fall von Ho Duy Hải aufmerksam machen.

Der damals 23-Jährige wurde im März 2008 festgenommen und neun Monate später vor dem Volksgericht in Long An zum Tode verurteilt.

Berichten zufolge wurde Ho Duy Hải durch Folter gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen. Sein Fall war zudem von weiteren Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Der Ausschuss für Rechtsfragen der Nationalversammlung, der für die Klärung von Vorwürfen zu juristischem Fehlverhalten zuständig ist, kam zu dem Schluss, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht schwere Verstöße gegen die Verfahrensregeln begangen haben.

Ich bitte Sie hiermit, den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Ho Duy Hải aufzuheben, da sein Prozess nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach. Bitte verhängen sie unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe in Vietnam gänzlich abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

*

Quelle:
www.amnesty.de/mitmachen/briefe-gegen-das-vergessen
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2019

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