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AKTION/501: Urgent Action - Singapur - 23-jährigem malaysischen Staatsbürger droht Hinrichtung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-296/2009-4, AI-Index: ASA, 36/001/2011, Datum: 24. Jan. 2011 - fp

SINGAPUR
Hinrichtung droht unmittelbar
YONG VUI KONG, 23-jähriger malaysischer Staatsbürger

Weitere Informationen zu UA-296/2009 (ASA 36/004/2009, 3. November 2009; ASA 36/005/2009, 4. Dezember 2009; ASA 36/007/2009, 9. Dezember 2009 und ASA 36/001/2010, 16. Mai 2010)


Der 23-jährige Malaysier Yong Vui Kong hat alle Rechtsmittel gegen sein Todesurteil in Singapur ausgeschöpft. Er war des Drogenhandels schuldig gesprochen worden, eine Straftat, für die in Singapur die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben ist. Yong Vui Kong droht unmittelbar die Hinrichtung, sollten die malaysischen Behörden und andere Stellen den Präsidenten von Singapur nicht dazu bewegen können, ihn zu begnadigen.

Am 17. Januar setzte das Berufungsgericht von Singapur die Urteilsverkündung im Fall von Yong Vui Kong aus. Seine Verteidigung hatte einen Hinrichtungsaufschub auf der Grundlage gefordert, dass ihm ein faires Begnadigungsverfahren verwehrt worden war. In Singapur liegt die Entscheidung über eine Begnadigung beim Präsidenten, auf Anraten des Kabinetts. Im Dezember 2009 wies der Staatspräsident von Singapur das Gnadengesuch von Yong Vui Kong ab. Später in diesem Monat verlegte das Hohe Gericht (High Court) die Hinrichtung, um dem Berufungsgericht Gelegenheit zu geben, über einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu entscheiden. Da das Berufungsgericht keinen Hinrichtungsaufschub gewährt hat, droht Yong Vui Kong nun unmittelbar die Hinrichtung durch Erhängen. Im Juli 2010 hatten malaysische Behörden Singapur aufgefordert, Yong Vui Kong nicht hinzurichten. So kündigte der malaysische Außenminister Anifah Aman an: "Ich werde der Regierung von Singapur schreiben und um seine Begnadigung bitten." Auch malaysische Abgeordnete haben seine Begnadigung gefordert.

Yong Vui Kong war im Januar 2009 wegen des Handels mit 47 Gramm Diamorphin (Heroin) zum Tod verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt war er 19 Jahre alt. Das Anti-Drogen-Gesetz des Landes schreibt die Todesstrafe für den Handel mit mehr als 30 Gramm Heroin zwingend vor und lässt damit den Gerichten keinen Ermessensspielraum, um andere Strafen als die Todesstrafe zu verhängen.

Wer im Besitz von mehr als 2 Gramm Heroin angetroffen wird, gilt nach dem Gesetz als Drogenhändler und muss nachweisen, dass er das bei sich geführte Heroin nicht hat verkaufen wollen. Die Beweislast in solchen Verfahren geht somit von der Staatsanwaltschaft auf die Angeklagten über. Dies aber verstößt gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung, ein grundlegendes Menschenrecht.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Jahr 2007 war in Singapur der junge Nigerianer Iwuchukwu Amara Tochi hingerichtet worden. Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, hatte das Todesurteil gegen den jungen Mann aus menschenrechtlicher Sicht verurteilt und erklärt: "Die Entscheidung des Gesetzgebers in Singapur zugunsten der obligatorischen Todesstrafe hält Richter davon ab, alle prozessrelevanten Fakten mit Blick darauf zu prüfen, ob im gegebenen Fall ein Todesurteil zulässig ist."

Amnesty International lehnt die Todesstrafe als Verstoß gegen das Recht auf Leben unter allen Umständen ab. Die Todesstrafe stellt die äußerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafen dar.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

An den Präsidenten von Singapur:

Ich fordere Sie höflich auf, die Ablehnung des Gnadengesuchs von Yong Vui Kong noch einmal zu überdenken und sein Todesurteil umzuwandeln.


An den Außenminister von Malaysia:

- Bitte appellieren Sie an den singapurischen Präsidenten Nathan, die Ablehnung des Gnadengesuchs von Yong Vui Kong noch einmal zu überdenken und sein Todesurteil umzuwandeln.

- Ich möchte Sie an Ihre Zusage erinnern, die Begnadigung des Malaysiers Yong Vui Kong zu fordern, der zudem aus Ihrem Heimatstaat Sabah stammt.


APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT VON SINGAPUR
His Excellency SR Nathan
Office of the President
Orchard Road, Istana
Singapore 0922
SINGAPUR
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0065) 6735 3135
E-Mail: s_r_nathan@istana.gov.sg

AUSSENMINISTER VON MALAYSIA
His Excellency Datuk Seri Anifah Amam
Ministry of Foreign Affairs
Wisma Putra
NO 1 Jalan Wisam Putra, Precinct 2
62602 Putrajuya
MALAYSIA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0060) 3 8889 1717
E-Mail: webmaster@kin.gov.my


KOPIEN AN

HERAUSGEBER DER ZEITUNG THE STAR
The Star
Menara Star
15 Jalan 16/11
46350 Petaling Jaya
SINGAPUR
Fax: (0065) 03 7955 4039
E-Mail: editor@thestar.com.my

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4355
E-Mail: info@singapore-embassy.de


BITTE SCHREIBEN SIE IHRE APPELLE MÖGLICHST SOFORT.
Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY:

- Urging Singapore's President to reconsider Yong Vui Kong's clemency petition and commute his death sentence, which was mandatorily imposed.

- Urging Malaysian Foreign Minister Anifah to press Singaporean President Nathan to reconsider Yong Vui Kong's clemency petition and commute his death sentence.

- Reminding Malaysia Foreign Minister's Anifah of his commitment to call for clemency for Yong Vui Kong, a Malaysian who is also a native of Anifah's home state of Sabah.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr.: UA-296/2009-4, AI-Index: ASA, 36/001/2011, Datum: 24. Jan. 2011 - fp
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Telefon: 030/42 02 48-306
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2011