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AKTION/567: Urgent Action - Iran - Urteil gegen Menschenrechtler


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-347/2009-8, AI-Index: MDE 13/022/2011, Datum: 28. Februar 2011 - gs

IRAN
Urteil gegen Menschenrechtler

Weitere Informationen zu UA-347/2009 (MDE 13/132/2009, 22. Dezember 2009, MDE 13/017/2010, 5. Februar 2010, MDE 13/023/2010, 19. Februar 2010, MDE 13/035/2010, 18. März 2010, MDE 13/057/2010, 21. Mai 2010, MDE 13/086/2010, 23. August 2010, MDE 13/088/2010, 14. September 2010, und MDE 13/090/2010, 22. September 2010)


NAVID KHANJANI, Menschenrechtsverteidiger

Navid Khanjani, Mitglied in zwei iranischen Menschenrechtsorganisationen, ist am 31. Januar 2011 zu zwölf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Er hat gegen Urteil und Strafmaß Rechtsmittel eingelegt, eine Berufungsverhandlung ist jedoch bislang nicht anberaumt worden. Sollte das Urteil vom Berufungsgericht bestätigt werden und Navid Khanjani seine Freiheitsstrafe antreten müssen, wäre er als gewaltloser politischer Gefangener anzusehen, der ausschließlich wegen seines gewaltfreien menschenrechtlichen Engagements in Haft gehalten wird.

Navid Khanjani ist Mitglied in den iranischen Menschenrechtsorganisationen "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR) und "Association to Oppose Discrimination in Education" (AODE). Seine Festnahme erfolgte am 2. März 2010 in der zentraliranischen Stadt Isfahan. Am 20. Dezember 2010 fand gegen den Menschenrechtsverteigier vor der Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts ein Prozess statt, der nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprach. Berichten zufolge wurde Navid Khanjani wegen seines Engagements bei der AODE zu zehn Jahren und wegen seines Einsatzes zugunsten der CHRR zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Weitere drei Jahre Haft sollen gegen ihn unter der Anklage verhängt worden sein, "in der Öffentlichkeit Unruhe geschürt" und "Propaganda gegen das System betrieben zu haben". Dem Vernehmen nach ließ das Gericht "islamische Gnade" walten und verurteilte Navid Khanjani letztlich zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Freiheitsentzug.

Navid Khanjani wurde über einen Zeitraum von 23 bis 25 Tagen in Einzelhaft gehalten und während der Verhöre geschlagen. Weil er sich weigerte, vor laufender Kamera ein "Geständnis" abzulegen, wurden dem Gefangenen zunächst die Augen verbunden; anschließend wurde er von einem Wärter fast erdrosselt. Das gegen Navid Khanjani angestrengte unfaire Gerichtsverfahren stützte sich auf Anklagepunkte, die keine international anerkannten Straftaten darstellen. Der Gefangene erhielt erst unmittelbar vor Beginn seines Prozesses Zugang zu einem Rechtsbeistand eigener Wahl. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Teilnahme war lediglich zivil gekleideten SicherheitsbeamtInnen und dem Rechtsanwalt von Navid Khanjani gestattet. Am 3. Mai 2010 kam Navid Khanjani gegen eine Kautionssumme in Höhe von 100 000 US-Dollar frei.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Navid Khanjani ist Mitglied der offiziell nicht anerkannten religiösen Minderheit der Baha'i. Er zählt zu den MitbegründerInnen der Vereinigung gegen Diskriminierung im Bildungswesen (Jami'at-e Mobarzeh ba Taba'iz- Tahsili). Dabei handelt es sich um eine etwa im Oktober 2009 gegründete unabhängige Organisation, die sich dagegen einsetzt, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität der Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehrt wird. Der Organisation sollen überwiegend Studierende der Glaubensgemeinschaft der Baha'i angehören, denen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität die Studienzulassung entzogen worden ist. Die Vereinigung setzt sich zugunsten des Rechts auf Bildung für all jene Menschen ein, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts von den Bildungseinrichtungen vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen sind.

Navid Khanjani hat aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Baha'i sein Studium nicht fortsetzen dürfen. Seitdem hat er sich vehement zugunsten des Rechts auf Bildung für alle Menschen engagiert. Andere Mitglieder der CHRR, mit denen Amnesty International in Kontakt steht, haben mit Navid Khanjani sprechen können. Er soll wohlauf sein, wenngleich er wegen der hohen Strafe noch unter Schock steht. Navid Khanjani war aus Protest gegen seine Einzelhaft in Trakt 2A des Teheraner Evin-Gefängnisses und die dort herrschenden Haftbedingungen in den Hungerstreik getreten. Die CHRR wurde 2006 ins Lebens gerufen. Sie setzt sich gegen unterschiedlichste Menschenrechtsverletzungen an Frauen, Kindern, Gefangenen, ArbeiternehmerInnen und anderen Personengruppen ein. Die iranischen Behörden haben die CHRR verboten. Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 müssen sich die Mitglieder der Organisation ständiger Repressalien und strafrechtlicher Verfolgung erwehren.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Überprüfen Sie unverzüglich das gegen Navid Khanjani verhängte Urteil und ziehen Sie die gegen ihn erhobenen Anklagen zurück. Sollte Navid Khanjani seine Freiheitsstrafe antreten müssen, würde es sich bei ihm um einen gewaltlosen politischen Gefangenen handeln, der allein wegen seines gewaltfreien Einsatzes für die Menschenrechte inhaftiert wird.

- Ich weise darauf hin, dass die Navid Khanjani in der Haft zugefügten Misshandlungen und verfahrensrechtliche Unregelmäßigkeiten sein Recht auf einen fairen Prozess verletzt haben.

- Ich möchte Sie ausdrücklich daran erinnern, dass nach Artikel 38 der iranischen Verfassung Geständnisse nicht erzwungen werden dürfen. Ich weise ferner darauf hin. dass Artikel 14(g) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran zählt, das Verbot enthält, Angeklagte zu zwingen, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen.


APPELLE AN

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran,
IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
oder über die Internetseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT IN TEHERAN
Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana'i Avenue, Corner of Alley 17, No. 152
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Dear Mr. Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir


KOPIEN AN

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri Tehran 1316814737, IRAN
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreffzeile: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the Iranian authorities to review Navid Khanjani's conviction immediately with a view to dropping the charges as he would be a prisoner of conscience charged solely for his peaceful human rights activities, if he were to be imprisoned;

- Expressing concern that the ill-treatment Navid Khanjani faced in custody as well as the procedural irregularities which marred his trial meant that he did not have a fair trial; and

- Specifically reminding the authorities that confessions extracted under duress are prohibited under Article 38 of the Constitution of Iran and that Article 14(g) of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party, guarantees the right not to testify against oneself or to confess guilt.


FORTSETZUNG HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Unter den Organisationen, deren Mitglieder festgenommen oder zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, befinden sich das Komitee für die Verteidigung politischer Gefangener, eine Vereinigung mit dem Namen "Menschenrechtsaktivisten im Iran" und die Organisation "Menschenrechtsreporter". Auch studentische AktivistInnen und deren SprecherInnen wurden zur Zielscheibe staatlicher Repression. Am 9. Januar 2011 bestätigte die zuständige Berufungsinstanz die gegen die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiva Nazar Ahari wegen "Feindschaft zu Gott" und "Propaganda gegen das System" verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Eine weitere wegen "Verschwörung gegen die Staatssicherheit" ergangene zweijährige Haftstrafe wurde hingegen aufgehoben. Derzeit befindet sich Shiva Nazar Ahari in Freiheit, vermutlich wird sie die vom Berufungsgericht aufrecht erhaltene Strafe aber in naher Zukunft antreten müssen. Mehrere andere CHRR-Mitglieder müssen ebenfalls mit ihrer Inhaftierung rechnen, einige von ihnen haben deshalb im Ausland Zuflucht gesucht.

Im Dezember 2010 wurde Kouhyar Goudarzi, ein weiteres CHRR-Mitglied, auf freien Fuß gesetzt. Zuvor hatte er unter Verletzung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wegen "Propaganda gegen das System" und aufgrund anderer Anklagepunkte eine einjährige Haftstrafe verbüßt. Die von ihm gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittel waren im Oktober 2010 abgewiesen worden. Amnesty International hat von CHRR-Mitgliedern erfahren, dass Saeed Ha'eri ebenfalls zu zwei Jahren Haft verurteilt und das Strafmaß vom Berufungsgericht bestätigt worden ist. Einzelheiten konnten allerdings bislang nicht ermittelt werden.

Shiva Nazar Ahari war am 20. Dezember 2009 zusammen mit Kouhyar Goudarzi und Saeed Haeri festgenommen worden. Die Verhaftung der drei Personen hatte in einem Bus stattgefunden, in dem sie unterwegs waren, um am 21. Dezember an der Beisetzung von Groß-Ajatollah Montazeri teilzunehmen. Der Groß-Ajatollah hatte den iranischen Behörden ausgesprochen kritisch gegenübergestanden. Angesichts der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen haben noch weitere CHRR-Mitglieder den Iran verlassen und in anderen Ländern Zuflucht gesucht.

Vertreter_innen der Justiz und regierungsnahe Nachrichtenagenturen haben die CHRR und ihre Mitglieder beschuldigt, die verbotene Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedin of Iran - PMOI) kontaktiert zu haben. So erklärte der Staatsanwalt von Teheran Abbas Ja'fari Dowlatabadi der Familie von Shiva Nazar Ahari im Januar 2010 bei einem Treffen: "Sachkundige des Falles haben herausgefunden, dass die Internetseite der CHRR Verbindungen zu den "Heuchlern" aufweist [als solche bezeichnen die iranischen Behörden die Volksmudschaheddin], und jedwede Zusammenarbeit mit dem Komitee stellt ein Verbrechen dar". Die CHRR und Shiva Nazar Ahari wehren sich vehement gegen diese Vorwürfe. In einer Erklärung vom 29. Januar 2010 sagen Mitglieder der CHRR, dass "das Geheimdienstministerium, versucht, die CHRR mit politischen Organisationen in Verbindung zu bringen, obwohl es weiß, dass die CHRR unabhängig von jeglicher politischer Gruppierung im In- und Ausland ist." (siehe auch:
http://chrr.biz/spip.php?article8188).

Im Jahr 1998 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Diese Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend, sie stellt allerdings eine Zusammenfassung von Bestimmungen anderer rechtlich bindender Konventionen und Pakte zu den wichtigsten Aspekten des Schutzes von MenschenrechtsverteidigerInnen dar. In der Erklärung wird festgehalten, dass es vorrangig in der Verantwortung der Staaten liegt, alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz sämtlicher Personen, die ihr Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte wahrnehmen, zu ergreifen. Unter anderem bezieht sich die Erklärung dabei auf folgende Rechte:

- das Recht auf den Einsatz für die Menschenrechte;
- das Recht auf Vereinigungsfreiheit;
- das Recht, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren;
- das Recht, Ressourcen für die Menschenrechtsarbeit zu erschließen;
- das Recht, Kritik an der Arbeitsweise von Regierungsinstitutionen und -agenturen zu üben sowie
- das Recht auf Zugang zu internationalen Institutionen des Menschenrechtsschutzes.

Darüber hinaus sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat der Iran ist, garantiert. Amnesty International setzt sich dafür ein, dass die CHRR ohne Furcht vor Repressalien ihrer Arbeit nachgehen kann und dass alle Anklagen gegen Mitglieder der Organisation, die mit deren Engagement für die Menschenrechte in Zusammenhang stehen, fallen gelassen werden. Diejenigen Mitglieder der CHRR, die allein wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte festgehalten werden, sollen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-347/2009-8, AI-Index: MDE 13/022/2011, Datum: 28. Februar 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2011