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AKTION/898: Urgent Action - Simbabwe - MenschenrechtlerInnen gegen Kaution freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-353/2011-1, AI-Index: AFR 46/002/2012, Datum: 31. Januar 2012 - mr

Simbabwe

MenschenrechtlerInnen gegen Kaution freigelassen

Weitere Informationen zu UA-353/2011 (AFR 46/027/2011, 9. Dezember 2011)


Frau FADZAI DECEMBER
Frau MOLLY CHIMHANDA
Herr GILBERT MABUSA

Die drei MitarbeiterInnen des Medienbeobachtungsprojekts Media Monitoring Project Zimbabwe sind gegen Kaution freigelassen worden. Die simbabwischen Behörden hatten sie im Dezember 2011 festgenommen. Ein Gericht hat inzwischen zwei Anklagen gegen sie fallengelassen. Die dritte Anklage wegen "Beleidigung und Untergrabens der Autorität des Präsidenten Robert Mugabe" besteht weiter. Amnesty International geht davon aus, dass die drei MenschenrechtlerInnen allein aufgrund ihrer legitimen Forderung nach Reformen im Bereich der Medien und dem Recht auf freie Meinungsäußerung festgenommen wurden.

Die drei MenschenrechtlerInnen - Fadzai December und Molly Chimhanda,Mitarbeiterinnen des Media Monitoring Project Zimbabwe (MMPZ), und Gilbert Mabusa, Vorsitzender des Ausschusses des MMPZ für das Recht auf Information in Gwanda in der Provinz Matabeleland Süd - waren am 5. Dezember 2001 auf die Polizeiwache in Gwanda vorgeladen worden, um Fragen bezüglich ihres am 24. November abgehaltenen Seminars zur politischen Bildung mit dem Thema Recht auf Informationen zu beantworten. Als sie auf der Polizeiwache eintrafen, legte man ihnen zur Last, an Treffen teilgenommen zu haben, die von den zuständigen Behörden nicht genehmigt worden waren. Zudem wurde sie angeklagt, Material in Umlauf gebracht zu haben, das den Frieden gefährden könnte. Nachdem die drei Inhaftierten am 9. Dezember vor Gericht erschienen waren, entschied ein Untersuchungsrichter, dass sie gegen eine Kaution in Höhe von 50$ freigelassen werden sollten. Weitere Bedingungen wurden nicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch unter Bezug auf § 121 des Strafprozessgesetzes (Criminal Evidence and Procedure Act - CEPA) eine siebentägige Aussetzung der Kautionsstellung und legte vor dem zuständigen Gericht Rechtsmittel gegen die Freilassung auf Kaution ein. Der Staatsanwalt erhob zusätzlich Anklage aufgrund "der Beleidigung und des Untergrabens der Autorität des Präsidenten Robert Mugabe" unter Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft führte jedoch nicht aus, welches Vergehen den Angeklagten im Einzelnen zur Last gelegt wurde. Das Hohe Gericht lehnte die Rechtsmittel gegen die Kautionsstellung am 16. Dezember ab.

Am 24. Januar erschienen die drei MenschenrechtsverteidigerInnen vor dem Gericht in Gwanda, das ihnen die drei oben genannten Anklagen zur Last legt. Das Gericht ließ die beiden Anklagen "Teilnahme an Treffen, die von den zuständigen Behörden nicht genehmigt waren" und "Teilnahme an einem Treffen, mit der Absicht Gewalt zu schüren, den Frieden zu gefährden oder Fanatismus zu fördern" fallen, hielt aber die Anklage "Beleidigung und Untergraben der Autorität des Präsidenten Robert Mugabe" aufrecht. Die nächste Verhandlung der drei Angeklagten wird am 7. Februar stattfinden.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird die Entwicklungen in diesem Fall genau beobachten. Weitere Appellschreiben des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-353/2011-1, AI-Index: AFR 46/002/2012, Datum: 31. Januar 2012 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2012