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AKTION/922: Urgent Action - Burundi - Festnahme nach Äußerungen gegen die Korruption


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-044/2012, AI-Index: AFR 16/001/2012, Datum: 9. Februar 2012 - gs

Burundi
Festnahme nach Äußerungen gegen die Korruption


Herr FAUSTIN NDIKUMANA

Faustin Ndikumana setzt sich gegen Korruption ein. Er ist am 7. Februar festgenommen und "falscher Behauptungen" angeklagt worden. Er hatte den Vorwurf erhoben, einige RichterInnen im Land seien in ihre Ämter berufen worden, nachdem sie MitarbeiterInnen des Justizministeriums Schmiergelder bezahlt hätten. Faustin Ndikumana ist Vorsitzender der Organisation PARCEM, die sich gegen Korruption engagiert und gegen korrupte Praktiken sensibilisiert. Den Justizminister bat er in einem Schreiben, korrupte Vorgehensweisen bei der Einstellung von RichterInnen zu untersuchen und zu unterbinden. Am 3. Februar brachte Faustin Ndikumana auf einer Pressekonferenz und in Rundfunkinterviews Vorwürfe über Korruption im Justizministerium zur Sprache. Am 7. Februar wurde Faustin Ndikumana festgenommen, von einem Untersuchungsrichter an dem für Korruptionsfälle zuständigen Gericht verhört und nach Paragraph 14 des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption "falscher Behauptungen" angeklagt. Sollte er schuldig gesprochen werden, droht Faustin Ndikumana eine Gefängnisstrafe von fünf bis zehn Jahren und darüber hinaus eine Geldstrafe von bis zu einer Million burundischen Francs (umgerechnet knapp 600 Euro). Der PARCEM-Vorsitzende scheint aufgrund einer Anzeige des Justizministers festgenommen worden zu sein. Das genannte Gesetz ermöglicht strafrechtliche Schritte gegen Vereinigungen und Verbände sowie die Verhängung von Geldstrafen bis zu einer Höhe von 10 Millionen burundischen Francs.

Faustin Ndikumana wird im Mpimba-Zentralgefängnis in der Hauptstadt Bujumbura unter extrem beengten und unhygienischen Bedingungen in Haft gehalten. Seine Inhaftierung verstößt gegen geltendes Recht. So darf nach Paragraph 71 des Strafgesetzbuchs Untersuchungshaft nur angeordnet werden, wenn sie notwendig ist, um Beweise zu sichern, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, neuerliche Straftaten zu verhindern sowie verdächtige Personen zu schützen oder ihr Erscheinen vor Gericht zu gewährleisten.

Amnesty International betrachtet Faustin Ndikumana als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein deshalb verhaftet wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Von seiner Inhaftierung könnte eine abschreckende Wirkung auf andere AktivistInnen der Zivilgesellschaft wie auch auf JournalistInnen in Burundi ausgehen. Möglicherweise wird sie die Selbstzensur unter Medienschaffenden fördern, die sich auf diese Weise vor willkürlicher Festnahme zu schützen versuchen werden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Zivilgesellschaft in Burundi lässt sich von den Bestrebungen der Regierung, sie zum Schweigen zu bringen, nicht einschüchtern. Um das Recht auf freie Meinungsäußerung in unzulässiger Weise einzuschränken, wurden juristische Schritte eingeleitet. Menschen wurden willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft gehalten. Darüber hinaus wurde unter Verstoß gegen Gesetzesvorschriften das Recht auf Redefreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Burundi ist Vertragsstaat sowohl des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte als auch der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Beide Abkommen schützen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Im Völkerrecht ist festgehalten, dass Staatsbedienstete in höherem Maße als Privatpersonen Kritik hinzunehmen haben.

In Burundi wird regelmäßig gegen AktivistInnen der Zivilgesellschaft, MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen Klage wegen Verleumdung oder falscher Behauptungen erhoben. Die angestrengten Verfahren führen häufig dazu, dass die Beschuldigten über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft gehalten werden, um offenbar auf diese Weise Kritik an der Regierung zu unterbinden. Juvenal Rududura, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der nicht richterlichen MitarbeiterInnen im Justizministerium, wurde im September 2008 unter der Anklage der Falschaussage festgenommen. Er hatte dem Justizministerium Korruption bei der Einstellung von MitarbeiterInnen vorgeworfen. Juvenal Rududura verbrachte zehn Monate ohne Gerichtsverfahren in Haft. Die gegen ihn erhobenen Anklagen sind bis heute nicht zurückgenommen worden.

Die Unabhängigkeit der Justiz in Burundi wird regelmäßig durch politische Einflussnahme kompromittiert. Fatsah Ouguergouz, Unabhängiger Experte der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in Burundi, hat in seinem Bericht vom Mai 2011 fehlende Unabhängigkeit der im Justizsektor Beschäftigten als eine entscheidende Schwäche der burundischen Gerichtsbarkeit ausgemacht.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bin sehr besorgt darüber, dass Faustin Ndikumana unter der Anklage der Verleumdung inhaftiert worden ist, weil er Korruption im Justizministerium angeprangert hat.

- Ich fordere Sie höflich auf, Faustin Ndikumana umgehend freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Burundi als Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren.


APPELLE AN

PRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza
Président de la République
Présidence de la République
Boulevard de l'Uprona, Rohero I
BP 1870, Bujumbura, BURUNDI
(korrekte Anrede: Monsieur le Président / Your Excellency, Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 257) 2222 7490

ERSTER VIZEPRÄSIDENT
His Excellency Thérence Sinunguruza
Bureau du Président
Boulevard de l'Uprona
BP 1870, Rohero I, BURUNDI
(korrekte Anrede: Votre Excellence / Your Excellency / Exzellenz / Sehr geehrter Herr Vizepräsident)
Fax: (00 257) 2222 7490


KOPIEN AN

AUßENMINISTER
Monsieur Laurent Kavakure
Ministère des Relations Extérieurs et de la Coopération
Internationale
Bdg Grand Bureau, Bvd de la Liberté
BP 1840, Bujumbura
BURUNDI
Fax: (00 257) 2222 3970

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
S.E. Herrn Anatole Bacanamwo
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-2345 6720
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Kirundi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Expressing concern that Faustin Ndikumana has been detained on defamation charges for denouncing reports of corruption within the Ministry of Justice.

- Urging the authorities to release him immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience detained solely for exercising his right to freedom of expression.

- Reminding the authorities that, as a state party to the African Charter of Human and Peoples' Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights, Burundi is obliged to uphold the right to freedom of expression.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-044/2012, AI-Index: AFR 16/001/2012, Datum: 9. Februar 2012 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2012