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AKTION/937: Urgent Action - Uganda - LGBT(Lesbian, Gay, Bisexual und Trans)-Gesetz wieder im Parlament


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-040/2012, AI-Index: AFR 59/001/2012, Datum: 17.2.2012

Uganda
LGBT-Gesetz wieder im Parlament


LGBT IN UGANDA

Ein Gesetzentwurf, der die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Menschen stärker im Gesetz verankert, liegt nun erneut dem ugandischen Parlament vor. Nach der Parlamentsdebatte könnte es schon kommenden Monat als Gesetz verabschiedet werden.

Seit dem 7. Februar liegt das LGBT-feindliche Gesetz erneut dem ugandischen Parlament vor. Im Mai 2011 hatte es aufgrund der Auflösung des ugandischen Parlaments dort nicht mehr diskutiert werden können.

Der Parlamentssprecher gab bekannt, dass der Ausschuss für rechtliche und parlamentarische Angelegenheiten entscheiden könne, den Gesetzentwurf direkt zur Zweiten Lesung vorzulegen, da er bereits im Mai 2011 dazu einen Bericht veröffentlicht habe. In diesem Fall kann innerhalb weniger Tage das Gesetz im Parlament diskutiert und dann zu geltendem Recht werden. Nach Passieren des Parlaments muss nur noch der Staatspräsident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.

Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen des selben Geschlechts, der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter: Darin wird für "schwere Homosexualität" die Todesstrafe eingeführt; Verstöße gegen das Gesetz nicht innerhalb von 24 Stunden zu melden, wird unter Strafe gestellt, und die "Förderung" der Homosexualität zu einer kriminellen Handlung erklärt. Das Gesetz hätte dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das Gesetz würde aber auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern. Amnesty International wurde zwar darüber informiert, dass einige Passagen des Gesetzes geändert werden sollen, Einzelheiten wurden der Organisation jedoch nicht mitgeteilt.

Der Gesetzentwurf wird dem Parlament in einer Zeit erneut vorgelegt, in der die Menschen in Uganda ihre Menschenrechte nur eingeschränkt wahrnehmen können. Seit den Parlamentswahlen vom Februar 2011 sind unter Verweis auf die öffentliche Sicherheit friedliche Demonstrationen und andere öffentliche Veranstaltungen in jedweder Form verboten.

Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der LGBT-feindliche Gesetzesentwurf wurde formell hinfällig, als sich das letzte (achte) Parlament am 13. Mai 2011 auflöste, ohne den Entwurf diskutiert zu haben.

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDER FORDERUNG

- Setzen Sie sich bitte im Parlament dafür ein, dass der Entwurf für ein Anti-Homosexuellengesetz weder in seiner jetzigen Fassung noch in überarbeiteter Form verabschiedet wird.


APPELLE AN

MINISTERPRÄSIDENT UND LEITER DER KABINETTSSITZUNGEN
Rt. Hon. Amama Mbabazi
Office of the Prime Minister
PO Box 341
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Honourable Prime Minister/Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: opm@imul.com

SPRECHER DER OPPOSITION IM PARLAMENT
Hon. Nandala Mafabi
Parliament of Uganda
PO BOX 7178
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Honourable Member of Parliament and Leader of the Opposition / Sehr geehrter Herr Mafabi)
E-Mail: nandala@parliament.go.ug


KOPIEN AN

PRÄSIDENT DER REPUBLIK UGANDA
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
E-Mail: secretary@op.go.ug
Fax: (00 256) 414 346102

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030-2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urge the Ugandan Parliament not to pass the bill in its current or amended form.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-040/2012, AI-Index: AFR 59/001/2012, Datum: 17.2.2012
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2012