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AKTION/947: Urgent Action - Simbabwe - NGO-Verbot bringt Menschenleben in Gefahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-057/2012, AI-Index: AFR 46/003/2012, Datum: 22. Februar 2012 - gs

Simbabwe
NGO-Verbot bringt Menschenleben in Gefahr


Der Gouverneur der Provinz Masvingo hat 29 NGOs eine weitere Betätigung verboten, so dass sie möglicherweise ihre Arbeit werden einstellen müssen. Viele dieser Organisationen setzen sich zugunsten von Menschen mit HIV/AIDS ein oder bieten den BewohnerInnen der von häufigen Dürreperioden heimgesuchten Provinz Hilfe und Unterstützung an.

Am 14. Februar gab Titus Maluleke, Gouverneur der Provinz Masvingo, auf einer von ihm einberufenen Pressekonferenz bekannt, dass 29 einheimische und internationale NGOs ihre Arbeit einstellen müssten, weil sie die vorgegebene Frist für ihre offizielle Registrierung hätten verstreichen lassen. Einigen dieser Organisationen war zunächst mitgeteilt worden, sie müssten sich bis Oktober 2011 beim Provinzgouverneur registrieren lassen. Nach Verhandlungen war ihnen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2011 eingeräumt worden. Mehrere andere Organisationen hatten erst am 14. Februar von ihrer Pflicht zur Registrierung erfahren. Die Provinz Masvingo wird von häufigen Dürreperioden heimgesucht, so dass viele der dort lebenden Menschen auf die Unterstützung humanitärer Organisationen angewiesen sind, die sie mit Nahrung, Wasser, Medikamenten und anderen Bedarfsgütern versorgen. Müssten NGOs tatsächlich ihre Arbeit in der Provinz Masvingo einstellen, wären dort zahlreiche Menschenleben in Gefahr.

Der Gesetzgeber in Simbabwe hat nicht den Provinzgouverneuren, sondern dem Ministerium für Arbeit, Soziales und den öffentlichen Dienst die Zuständigkeit für die Registrierung und Überwachung von NGOs übertragen. Das gegen Nichtregierungsorganisationen verhängte Betätigungsverbot verstößt gegen die Artiekl 21 und 22 der simbabwischen Verfassung, in denen die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit garantiert werden. Amnesty International vermutet, dass Gouverneur Maluleke mit seinem gegen NGOs verhängten Betätigungsverbot einen Beschluss von Präsident Mugabes Partei ZANU-PF umzusetzen versucht. In dem Beschluss war eine Einschränkung der Tätigkeit bestimmter Nichtregierungsorganisationen verlangt worden, welche die ZANU-PF bezichtigt, einen "Regierungswechsel" anzustreben. Sollte das in Masvingo ergangene Betätigungsverbot Bestand haben, besteht die Gefahr, dass ein solches Verbot auch in anderen Provinzen verhängt werden könnte. Einige in Masvingo tätige NGOs haben bereits angekündigt, ihre Tätigkeit trotz des Verbots nicht einstellen zu wollen.

Möglicherweise werden sie in den kommenden Tagen oder Wochen Aktionen veranstalten. Damit wäre die Gefahr verbunden, dass AktivistInnen und NGO-MitarbeiterInnen von der Polizei verhaftet oder von AnhängerInnen der ZANU-PF, darunter KriegsveteranInnen, tätlich angegriffen werden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In der Vergangenheit hat die Regierung von Simbabwe Nichtregierungsorganisationen schon einmal angewiesen, ihre Tätigkeit einzustellen. Mit Schreiben vom Juni 2008 forderte Nicholas Goche, Minister für Arbeit, Soziales und den Öffentlichen Dienst, alle nichtstaatlichen Wohltätigkeitseinrichtungen und NGOs auf, weitere Aktivitäten zu unterlassen.

Seit dem Jahr 2000 haben Millionen Menschen in Simbabwe große Mühe, sich ausreichend zu ernähren. Einer der ausschlaggebenden Gründe für die Lebensmittelknappheit im Land ist der Rückgang der einheimischen Nahrungsmittelproduktion. Neben klimatischen Veränderungen, der Ausbreitung von HIV/AIDS und wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben politische Entscheidungen und das Vorgehen der Regierung, wesentlich zur Verschärfung der Lebensmittelknappheit beigetragen.

Laut Berichten in den simbabwischen Medien ist in der Provinz Masvingo gegen die nachfolgend genannten NGOs ein Betätigungsverbot verhängt worden: Strengthen Seed and Output Markets Project, Soap, Choose Life, Community Based Aids Programme, Zimbabwe Community Development Programme (ZCDP), GYPCE, Centre for HIV and Aids Care and Agriculture, Ambassadors, Zimbabwe Peace Project (ZPP), Mucheke Community Conflict Centre, Free the Child Trust, Precare, Liestomy Colostomy Zimbabwe Trust (ILO Zim Trust), Masvingo Plan of Hope, Rujeko Conflict Management Association, Youth and Environment Action Support Network, Care and Support Trust, Friends of the Blind, Advocacy and Literacy Trust, ROHR Zimbabwe, Centre for Conflict Management and Transformation, Care International-Bikita, Fact Mutare, Mvuramanzi Trust, Safire, Khula Sizwe Trust, Heifer Project, Pump Aid und Zvishavane Water Project.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie als Gouverneur der Provinz Masvingo höflich auf, das gegen NGOs verhängte Betätigungsverbot aufzuheben.

- Ich möchte betonen, dass Ihr Vorgehen mit der Verfassung von Simbabwe unvereinbar ist, in der die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Bewegungsfreiheit garantiert sind.

- Ich bitte Sie als Polizeipräsident von Masvingo dringend, die Sicherheit aller in der Provinz tätigen NGO-MitarbeiterInnen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Gouverneur von Masvingo nicht in die legitime Arbeit von NGOs eingreift.


APPELLE AN

GOUVERNEUR DER PROVINZ MASVINGO
Titus Maluleke
Provincial Governor, Masvingo
Benjamin Burombo House
R. Mugabe Street/S. Mazorondza Avenue
PO Box 595 Masvingo, SIMBABWE
(Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 263) 39 265 968

BEFEHLSHABER DER POLIZEI IN DER PROVINZ MASVINGO
Provincial Commanding Officer
Masvingo Provincial Police Headquarters
PO Box 125
Masvingo, SIMBABWE
(Dear Commanding Officer / Sehr geehrter Herr Polizeipräsident)
Fax: (00 263) 39 264026


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIMBABWE
S.E. Herrn Hebson Hazvina Mudadirwa Makuvise
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin
Fax: 030-2045 5062
E-Mail: zimberlin@botschaft-zimbabwe.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. April 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on Governor Maluleke to publicly withdraw the purported suspension of NGO operations.

- Stating that the Governor's action is in violation of Zimbabwe's Constitution which guarantees the rights to freedom of assembly and association and freedom of movement.

- Urging the Provincial Commanding Officer to guarantee the safety of all NGO workers in Masvingo Province, and to ensure that police officers under his command are not used by the governor to pursue a partisan agenda which interferes with the legitimate work of NGOs.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-057/2012, AI-Index: AFR 46/003/2012, Datum: 22. Februar 2012 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012