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MELDUNG/224: Usbekistan - Muhammad Bekzhanov nach 17 Jahren Gefängnis frei


Amnesty International - 22. Februar 2017

Usbekistan - Muhammad Bekzhanov nach 17 Jahren Gefängnis frei


22. Februar 2017 - Er war einer der am längsten inhaftierten Journalisten der Welt: Seit dem 22. Februar ist der Usbeke Muhammad Bekzhanov endlich wieder in Freiheit. 17 Jahre harrte der Journalist in einem usbekischen Gefängnis aus. Amnesty International hatte jahrelang für seine Freilassung gekämpft.

Sicherheitskräfte hatten Bekzhanov im Jahr 1999 festgenommen. Der Vorwurf: Er habe staatsfeindliche Straftaten begangen. Im Gefängnis wurde ein "Geständnis" von ihm erpresst - unter anderem mit Knüppelschlägen, Elektroschocks und Sauerstoffentzug.

"Ich lag in meinem eigenen Blut, tagelang. Ohne Wasser, ohne Essen", erinnerte sich der heute 62-Jährige. "Ich versuchte, mich an all die schönen Dinge in meinem Leben zu erinnern - an meine Kinder, meine Frau - und bereitete mich mental auf meinen Tod vor."

Amnesty geht davon aus, dass Bekhzanov ins Visier der Behörden geriet, weil er die verbotene regierungskritische Zeitung "Erk" herausgab. In einem unfairen Verfahren wurde er schließlich zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. "Die Haft wurde willkürlich verlängert, weil die Behörden ihm seinen politischen Aktivismus nicht verziehen haben", sagt Denis Krivosheev, stellvertretender Direktor für Europa und Zentralasien bei Amnesty International. Amnesty hatte mit der globalen "Stop Folter"-Kampagne und dem Briefmarathon 2015 auf Bekhzanovs Schicksal aufmerksam gemacht und weltweit Tausende Unterschriften für seine Freilassung gesammelt.

"Wir begrüßen die Freilassung von Muhammad Bekzhanov, fordern aber nach wie vor Gerechtigkeit und die Untersuchung seiner Foltervorwürfe", sagt Denis Krivosheev. "Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden."

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Quelle:
Meldung vom 22. Februar 2017
https://www.amnesty.de/2017/2/22/usbekistan-muhammad-bekzhanov-nach-17-jahren-gefaengnis-frei?destination=node%2F2817
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2017

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