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MELDUNG/227: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten


Amnesty International - Pressemitteilung vom 8. März 2017

Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten

Amnesty: Mitglieder des Bundesrates müssen am 10. März gegen Einstufung der Maghreb-Staaten als "sichere" Herkunftsstaaten stimmen / Verfolgung, Folter und Misshandlung weiter gegeben


BERLIN, 08.03.2017 - "Das Konzept der 'sicheren' Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren", kritisiert Wiebke Judith, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland. "Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren."

"Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen 'sicheren' Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen 'sicheren' Herkunftsstaat", sagt Judith. "Amnesty fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, am Freitag gegen das Gesetz zu stimmen."

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AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty kämpft seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt. Die Organisation hat weltweit drei Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.

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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 8. März 2017
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2017

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