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MELDUNG/333: Syrien - Angekündigte Einschränkung des Abschiebungsstopps verletzt Völkerrecht


Amnesty International - Pressemitteilung vom 5. Dezember 2019

Syrien: Angekündigte Einschränkung des Abschiebungsstopps verletzt Völkerrecht


Innenminister von CDU/CSU und SPD haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, schwere Straftäter nach Syrien abzuschieben. Damit würde Deutschland gegen nationales und internationales Recht verstoßen.

Berlin - Zu den heute bekannt gewordenen Plänen der aktuell tagenden Innenministerkonferenz sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

"Sollten die Innenminister Menschen - egal ob Straftäter oder nicht - nach Syrien abschieben, wäre dies ein Rechtsbruch mit Ansage. Deutsches Recht und internationale Abkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, verbieten es, jemanden in ein Land abzuschieben, wo ihm Gefahr für Leib und Leben oder Folter drohen.

Syrien ist auch nach rund acht Jahren Konflikt mit hunderttausenden Toten kein sicheres Land. Selbst in Gebieten, die außerhalb von Kampfzonen liegen, drohen weiter willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen, Folter und Misshandlungen. Abschiebungen nach Syrien sind deshalb ohne Ausnahme rechtswidrig."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Dezember 2019
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2019

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