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MITTELAMERIKA/114: Kuba - Freilassen und einschüchtern (ai journal)


amnesty journal 10/11/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Freilassen und einschüchtern

Die kubanische Regierung will 52 Dissidenten freilassen. Eine grundlegende Entscheidung hin zu mehr Meinungsfreiheit bedeutet dies aber nicht. Kritische Stimmen werden auch künftig kaum geduldet.

Von Maja Liebing


"Ich wurde nicht freigelassen, ich wurde deportiert." Als José Luis García Paneque Anfang August in Madrid diese Worte spricht, ist es erst wenige Wochen her, dass die kubanische Regierung ihn und sechs weitere gewaltlose politische Gefangene nach Spanien hat ausfliegen lassen.

Dieser Maßnahme waren Verhandlungen Kubas mit der katholischen Kirche und dem spanischen Außenminister Miguel Ángel Moratinos vorausgegangen. Auch der Tod des gewaltlosen politischen Gefangenen Orlando Zapata Tamayo im Februar dürfte eine Rolle gespielt haben. Kuba verkündete Anfang Juli, 52 gewaltlose politische Gefangene freilassen zu wollen - der Großteil von ihnen im fortgeschrittenen Alter, und viele von ihnen in einem bedenklichen Gesundheitszustand. Bei Redaktionsschluss waren 21 Gefangene bereits frei, die restlichen Entlassungen sollen in den nächsten Monaten erfolgen. Ein gewaltloser politischer Gefangener, der Anwalt Rolando Jiménez Posada, scheint von den Plänen ausgenommen zu sein, was Amnesty International scharf kritisiert. Zudem wurden Ende August wieder fünf Männer, die einer pro-demokratischen Organisation angehörten, wegen ihrer politischen Überzeugung inhaftiert.

Die kritischen Äußerungen von García Paneque beziehen sich darauf, dass die kubanische Regierung die Entlassungen anscheinend an die Ausreise der Dissidenten aus Kuba geknüpft hat. Hier setzt sich ein Muster fort, das bereits seit Jahrzehnten betrieben wird: Unbequeme Oppositionelle werden ruhig gestellt, indem man sie inhaftiert oder ausweist. Kritische Stimmen im Land selbst werden nicht geduldet. So sehr sich die ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen sowie Menschenrechtsaktivisten weltweit also über die Entlassungen freuen, so bleibt doch ein bitterer Nachgeschmack. Auch deshalb, weil die Repressionen in Kuba gegen politisch Andersdenkende und friedliche Aktivisten nicht nachlassen. So wird auch die Mutter des verstorbenen Zapata Tamayo, die sich regelmäßig an friedlichen Protestmärschen in Gedenken an ihren Sohn beteiligt, schikaniert und bedroht. Daher bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die kubanische Regierung künftig die Menschenrechte ihrer Bürger respektieren wird.

Ein Bericht, den Amnesty Ende Juni veröffentlicht hat, verdeutlicht, welch tiefgreifende Reformen notwendig wären, um die Rechte der Kubaner auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu garantieren. Denn in Kuba gibt es zahlreiche Gesetze und Bestimmungen, die diese Rechte einschränken. Viele Gesetze sind so vage formuliert, dass fast jede abweichende Meinung als kriminelle Handlung interpretiert werden kann. Somit gibt es in Kuba praktisch keine Möglichkeit, die Regierung öffentlich zu kritisieren. Hinzu kommt, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig sind, sondern von der Regierung kontrolliert werden, was dazu führt, dass das Recht auf ein faires Verfahren stark eingeschränkt ist.

Das Problem beginnt dabei bereits mit der kubanischen Verfassung, die keine offene Pluralität und Ideenvielfalt erlaubt. Artikel 62 der Verfassung besagt, dass bürgerliche und politische Freiheiten nicht ausgeübt werden können, wenn sie gegen die sozialistische Grundordnung verstoßen. Die im März 2003 inhaftierten Dissidenten wurden zumeist auf Grundlage des Artikels 91 des kubanischen Strafgesetzbuches sowie des Gesetzes 88 verurteilt. Diese Gesetze sehen langjährige Haftstrafen oder die Todesstrafe für die "Störung (...) des sozialistischen Staates" oder die Zusammenarbeit mit den USA vor. Die Personen, die auf Grundlage dieser Gesetze verurteilt wurden, hatten keine sensiblen Informationen an die USA weitergegeben, sondern lediglich kritische Zeitungsartikel verfasst, an Demonstrationen teilgenommen oder sich für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener eingesetzt.

Regimekritiker werden außerdem häufig wegen ihrer "zu Straftaten neigenden Gefährlichkeit" nach Artikel 72 des kubanischen Strafgesetzbuches verurteilt. Dieser Artikel stellt eine völkerrechtswidrige Möglichkeit dar, Menschen noch vor Begehen einer Straftat zu verurteilen.

Artikel 53 der Verfassung schränkt die Pressefreiheit stark ein, denn er besagt, dass sie nicht den Zielen der sozialistischen Gesellschaft zuwiderlaufen darf. Auch verbietet die Verfassung den Privatbesitz von Massenmedien. Der Staat hält damit ein totales Monopol auf Presseagenturen aufrecht - Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen werden komplett durch die Regierung finanziert und kontrolliert.

Außerdem müssen Journalisten der Kubanischen Journalistenvereinigung beitreten, um in Medien berichten zu können, die sich im staatlichen Besitz befinden. Nur Journalisten, deren Meinungen mit denen der offiziellen Regierungspolitik übereinstimmen, werden durch die Vereinigung akkreditiert. Und ohne die Akkreditierung wird ihnen der Zugang zu vielen Informationen verwehrt.

Das Internet wird durch das Gesetz über die Informationssicherheit reguliert, das den Internetzugang für Privathaushalte verbietet. Es ist in Bildungseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und öffentlichen Einrichtungen zugänglich. Auch in Hotels gibt es Internet, aber zu astronomisch hohen Preisen. Privater Internetzugang bleibt dem Großteil der kubanischen Bevölkerung verwehrt, und nur diejenigen, die von der Regierung bevorzugt werden, können Zuhause über einen Internetzugang verfügen.

Trotz der Freilassungen der gewaltlosen politischen Gefangenen, die zweifellos ein großer und wichtiger Schritt hin zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage darstellen, kann also noch nicht von einem wirklichen Wandel in der kubanischen Menschenrechtspolitik gesprochen werden. Auf der anderen Seite dürfen diese Probleme auch nicht als Legitimationsgrundlage für eine Isolierung Kubas genutzt werden, die der kubanischen Bevölkerung schadet. So muss das US-Embargo gegen Kuba, das bereits seit 1962 aufrecht erhalten wird, aufgrund der negativen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte der kubanischen Bevölkerung sofort und bedingungslos aufgehoben werden.

Es stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht für die kubanische Opposition. Klar ist, dass das Land große Herausforderungen vor sich hat, wenn es die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die internationale Isolation überwinden will. Kritische Stimmen im Land sollten für diesen Prozess als Chance, nicht als Gefahr begriffen werden. Die Dissidenten selbst verkündeten aus ihrem Exil im Spanien, ihre Arbeit fortführen zu wollen. Auch auf Kuba gibt es nach wie vor Oppositionelle. Sie werden weiterhin viel Mut und Durchhaltevermögen brauchen - denn dass ihre Arbeit einfacher wird, dafür gibt es keine Hinweise.


Die Autorin ist Kuba-Expertin der deutschen Amnesty-Sektion.


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Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2010, S. 44
Herausgeber: amnesty international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2010