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NAHOST/117: Frauen im Jemen - Erziehung zum Gehorsam (ai journal)


amnesty journal 04/05/2011 - Das Magazin für die Menschenrechte

Erziehung zum Gehorsam
Im Jemen werden Mädchen und Frauen grundlegende Rechte vorenthalten.

Von Irene Hellrung


Der Jemen liegt im Süden der arabischen Halbinsel und gehört zu den ärmsten Staaten der Welt. Arbeitslosigkeit und Analphabetentum sind hoch, das schnelle Bevölkerungswachstum verschärft die Probleme des Landes. Staatsreligion ist der Islam. Die Scharia als Grundlage des islamischen Rechts steht über der staatlichen Rechtssprechung. Sie prägt auch im Jemen das Leben der Männer und besonders der Frauen. Die Scharia besagt, dass Männer den Frauen übergeordnet sind, die Frau zu absolutem Gehorsam verpflichtet ist und der Mann das "Recht auf Züchtigung" hat.

Vor allem regelt sie das Ehe- und Familienrecht. So erhält der Vater das Recht, seine Tochter auch gegen ihren Willen zu verheiraten. Mädchen werden vom Imam schon vor dem staatlich festgesetzten Mindestalter von 15 Jahren verheiratet. Sie müssen ihre Schule beenden, und nach Abschluss des Ehevertrags und Zahlung des Brautgelds geht das Mädchen in den Besitz des Mannes über. Er hat nun Verantwortung und Vollmacht über seine Frau. Sie muss sich ihm unterwerfen und jederzeit sexuell zur Verfügung stehen. Verweigert sie sich, darf der Mann sie bestrafen und Sexualität auch gegen ihren Willen einfordern. Das Mädchen hat keine Mittel, diesem System zu entrinnen. Sie darf das Haus nur mit Erlaubnis des Ehemannes oder zusammen mit einem männlichen Bewacher verlassen. So ist es ihr nahezu unmöglich, eine Anzeige zu erstatten, da sie nie unbeobachtet ist. Die Behörden erkennen dieses Problem nicht an, zumal im Strafgesetzbuch häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe nicht als Straftatbestände gelten.

Eine Scheidung bedeutet für einen Mann keinen großen Aufwand. Während er nur dreimal die Verstoßungsformel auszusprechen braucht, muss eine scheidungswillige Frau ein Gerichtsverfahren anstreben und Beweise für das Fehlverhalten des Mannes vorlegen. Die auf der Scharia basierenden Gesetze regeln im Jemen auch das Erbschafts-, Straf- und Zivilrecht, ebenso wie das Sorgerecht für die Kinder. Frauen werden in dieser Rechtsform als Menschen zweiter Klasse angesehen. Verdeutlicht wird diese Einstellung im Artikel 31 der jemenitischen Verfassung, in dem die Frau als "Schwester des Mannes" bezeichnet wird.

Aber nicht nur die Scharia, sondern auch die Stammeszugehörigkeit beschränkt im Jemen die Rechte der Frauen, wobei sich die Traditionen mit den Gesetzen der Scharia überschneiden oder diese ergänzen. Mädchen lernen nur halb so oft wie Jungen Lesen und Schreiben und sind später dazu verurteilt, ihr Leben innerhalb des Hauses zu verbringen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Teilnahme am politischen Leben, das Recht auf Mitsprache und selbstständige Entscheidung wird ihnen verwehrt. Der Vater oder ein naher Verwandter, später der Ehemann, übernehmen alle Entscheidungen, die das alltägliche Leben und die Zukunft der Frau betreffen.

Besonders in ländlichen Gegenden finden diese Traditionen noch große Zustimmung. So werden Mädchen dort besonders häufig schon im Alter von sieben bis acht Jahren zur Ehe gezwungen, da die Familie sich anschließend nicht mehr um dieses Kind sorgen muss und die Familienehre nicht durch "unmoralisches Verhalten" gefährdet werden kann. Unterdrückung und Gewalt führen bei den Mädchen und Frauen zu Resignation und Lethargie, der sie häufig nur durch das Kauen von Kat, der Alltagsdroge im Jemen, entfliehen können. Durch die frühe Eheschließung werden die Mädchen schon kurz nach Eintritt der Pubertät schwanger, weitere Schwangerschaften folgen. Mangelernährung, Blutarmut und unzureichende medizinische Versorgung führen häufig zu tödlichen Komplikationen für Mutter und Kind. Zahlen über die hohe Müttersterblichkeit im Jemen belegen diese Aussage.

Diese erschreckende Lage der Mädchen und Frauen im Jemen beschreibt Amnesty International in einem Bericht vom November 2009. Darin fordert Amnesty die jemenitische Regierung unter anderem auf, die diskriminierenden Gesetze und Sitten abzuschaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Mädchen und Frauen vor körperlicher oder seelischer Misshandlung in der Familie und vor Zwangsheiraten zu schützen. Im Rahmen einer Aktion zum "Tag gegen Gewalt an Frauen" am 25. November vergangenen Jahres hat die deutsche Amnesty-Sektion über 5.000 Unterschriften dazu gesammelt.

Eindrucksvoll ist die im Bericht dokumentierte Geschichte von Nojoud Mohammed Ali Nasser. Sie wurde im Alter von acht Jahren mit einem 30 Jahre älteren Mann verheiratet, der sie schon am Tag der Eheschließung schlug und vergewaltigte. Zwei Monate später lief sie weg und beantragte beim Gericht in Sanaa die Scheidung. Die Ehe wurde geschieden und Nojoud kehrte zu ihrer Familie zurück. Gezeichnet von den Erlebnissen kann sie trotzdem wieder die Schule besuchen und später einen Beruf ergreifen.

Solche Urteile gelten leider noch nicht generell als Rechtsgrundlage im Jemen. Sie zeigen aber, dass sich im Bewusstsein der jemenitischen Bevölkerung, insbesondere der jüngeren Generation, etwas geändert hat. So wurde 1996 ein nationales Frauenkomitee einberufen und 2003 ein Minister für Menschenrechte ernannt. Ebenso wurde die CEDAW, die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, vom Jemen unterzeichnet.


Die Autorin ist Mitglied der Themengruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen der deutschen Sektion von Amnesty International.

Den vollständigen Bericht "Yemen's Dark Side - Discrimination and Violence Against Women and Girls" finden Sie unter www.amnesty.org


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Quelle:
amnesty journal, April/Mai 2011, S. 46
Herausgeber: amnesty international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2011