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NAHOST/185: Ägypten - Mahmoud Hussein endlich freigelassen


Amnesty International - Mitteilung vom 25. März 2016

Ägypten: Mahmoud Hussein endlich freigelassen


25. März 2016 - Er trug ein T-Shirt mit der Aufschrift "Nation ohne Folter". Und einen Schal, der an die "Revolution des 25. Januar" erinnert. Das wurde ihm zum Verhängnis. Am 25. Januar 2014 wurde der damals 18-jährige Mahmoud Hussein in Kairo festgenommen, als er nach der Teilnahme an einer Demonstration gegen die Muslimbruderschaft und die Militärherrschaft auf dem Weg nach Hause war. Am 25. März wurde der Student gegen eine Kaution endlich freigelassen.


Die Freilassung des jungen Aktivisten war längst überfällig. Mahmoud Hussein hätte keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen dürfen. Und doch wurde er zwei Jahre und zwei Monate unschuldig und ohne formelle Anklageerhebung gefangen gehalten. In den Verhören wurde er mit konstruierten Vorwürfen wie "Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppierung" und "Teilnahme an einer illegalen Demonstration gegen Bezahlung" konfrontiert. Die bittere Ironie ist, dass Mahmoud Hussein, der sich für eine Nation ohne Folter einsetzt, in der Haft gefoltert und misshandelt wurde. Er wurde mit Stromschlägen an Händen, Rücken und Hoden gefoltert, bis er ein "Geständnis" ablegte.

Die ägyptischen Behörden müssen jetzt alle Ermittlungen gegen den friedlichen Aktivisten einstellen und mögliche Anklagen gegen ihn fallen lassen. Sie müssen die mehr als zwei Jahre währende furchtbare Ungerechtigkeit gegen Mahmoud Hussein wieder gutmachen. Ein erster Schritt muss darin bestehen, eine Untersuchung zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen einzuleiten.

Mahmouds Bruder Tarek Tito dankte Amnesty bereits im Februar für den Einsatz für die Freilassung seines Bruders: "Ich möchte meine Wertschätzung darüber ausdrücken, dass Amnesty weltweit für die Menschenrechte und für Freiheit, für Frieden und Gerechtigkeit eintritt. Eure Unterstützung stärkt Mahmoud und durch eure Unterstützung können wir weiter von einer Nation ohne Folter träumen."


Hintergrund

Ein Gericht in Kairo bestätigte am 24. März die Anordnung eines Strafgerichts vom 22. März, Mahmoud Hussein freizulassen. Mahmoud Hussein musste gestützt in das Gerichtsgebäude geführt werden, da sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte. Sein Anwalt hatte seine sofortige Freilassung beantragt, um die medizinische Behandlung einer älteren Beinverletzung zu ermöglichen.

Mahmoud Hussein wurde länger als die gesetzlich erlaubte Höchstdauer von zwei Jahren in Untersuchungshaft gefangen gehalten. Nach Paragraph 143 der ägyptischen Strafprozessordnung kann eine Person bis zu zwei Jahre in Untersuchungshaft gehalten werden, wenn ihr Straftaten zur Last gelegt werden, die mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet werden können. Ist innerhalb dieser Zeit kein Gerichtsverfahren eingeleitet worden, muss der Untersuchungshäftling umgehend freigelassen werden.

Amnesty setzt sich seit 2014 mit Aktionen für die Freilassung des jungen Aktivisten ein. Im November 2015 hat Amnesty eine Petition mit fast 145.000 Unterschriften - darunter 23.800 Unterschriften aus Deutschland - an die Staatsanwaltschaft in Ägypten mit der Forderung nach Freilassung geschickt.

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Quelle:
Mitteilung vom 25. März 2016
http://www.amnesty.de/2016/3/25/aegypten-mahmoud-hussein-endlich-freigelassen?destination=node%2F2817
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2016

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