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SÜDAMERIKA/050: Argentinien - Gericht ordnet Freilassung von Belén an


Amnesty International - 18. August 2016

Argentinien: Gericht ordnet Freilassung von Belén an


18. August 2016 - Die Argentinierin Belén ist nicht mehr länger inhaftiert! Sie war nach einer Fehlgeburt wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nun ordnete ein Gericht an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Amnesty hatte sich mit Petitionen für ihre Freilassung eingesetzt. Noch ist aber nicht geklärt, ob auch die Mordanklage fallengelassen wird.

Am 16. August 2016 entschied der Oberste Gerichtshof der nordargentinischen Provinz Tucumán, dass es keine ausreichenden Gründe für die anhaltende Untersuchungshaft von Belén gebe. Sie wurde daraufhin zwei Tage später aus dem Gefängnis entlassen.

Die 27-Jährige war im April 2016 wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hatte. Der Gerichtshof hat sein finales Urteil zu der Haftstrafe noch nicht veröffentlicht.

"Dass Belén freigelassen wird, ist eine tolle Nachricht, auf die wir lange gewartet haben. Nun müssen auch die Anklagen gegen sie fallengelassen werden. Belén hätte nie inhaftiert werden dürfen, denn eine Fehlgeburt ist keine Straftat", so Mariela Belski, Geschäftsführerin von Amnesty International in Argentinien.

Amnesty hatte weltweit 120.000 Unterschriften für Beléns Freilassung gesammelt. Am 26. Juli 2016 wurden sie an die örtlichen Behörden übergeben. Nach Fehlgeburt beleidigt und beschuldigt

Im März 2014 suchte die damals 25-jährige Belén ein staatliches Krankenhaus in der nordargentinischen Stadt San Miguel de Tucumán auf, weil sie an starken Unterbauchschmerzen litt. Ein Arzt teilte ihr mit, dass sie in der 22. Woche schwanger sei und sie gerade ihr Kind verliere. Nach der Fehlgeburt behielt man sie zur weiteren Behandlung im Krankenhaus. Belén wusste bis zum Besuch im Krankenhaus nichts von ihrer Schwangerschaft.

Angehörige des Krankenhauspersonals fanden später einen Fötus in einem Badezimmer und gaben an, dass es sich um das Kind von Belén handelte, ohne dafür Beweise zu haben oder eine DNA-Analyse durchgeführt zu haben, mit der eine Verwandtschaft zwischen ihr und dem Fötus belegt werden konnte. Laut Belén kam eine Krankenschwester zu ihr mit einer Box, in der sich der Fötus befand, beleidigte sie und sagte ihr, es sei "ihr Sohn".

Das Krankenhauspersonal zeigte Belén bei der Polizei an. Sie gaben an, Belén habe die Fehlgeburt gezielt herbeigeführt und somit einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen.

Haftstrafen für Schwangerschaftsabbrüche

Das Herbeiführen von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Argentinien mit Haftstrafen von zwischen einem und vier Jahren bestraft. Das argentinische Recht erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder von Inzest ist. Fehlgeburten und anderweitige Komplikationen während der Schwangerschaft stehen nicht unter Strafe.

Als Belén nach einer Operation wieder zu sich kam, war sie umringt von Polizeikräften und wurde einer Untersuchung im Genitalbereich unterzogen.

Das Recht der jungen Frau auf ärztliche Schweigepflicht wurde verletzt, und es wurde nicht getestet, ob eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Belén und dem Fötus bestand.

Anklage wegen Mordes

Gegen Belén wurde zunächst Anklage wegen des Herbeiführens eines Schwangerschaftsabbruchs erhoben, später änderte die Staatsanwaltschaft die Anklage dann in "Mord", sodass ihr bis zu 25 Jahre Haft drohten.

Am 19. April 2016 verurteilte ein Gericht in Tucumán Belén zu acht Jahren Haft wegen Mordes. Die Rechtsbeistände von Belén legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein und forderten ihre sofortige Freilassung. Das Gericht lehnte das Rechtsmittel jedoch am 12. Mai ab und begründete dies damit, dass Fluchtgefahr bestünde. Die Verteidigung von Belén habe nicht beweisen können, dass sie schutzbedürftig ist und keine Gefahr bestehe, dass sie die Provinz verlassen würde. Belén wurde insgesamt mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft festgehalten.

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Quelle:
Mitteilung vom 19. August 2016
https://www.amnesty.de/2016/8/18/argentinien-gericht-ordnet-freilassung-von-belen?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2016

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