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AFRIKA/149: Vertriebenen Buschleute wird Rückkehr in Kalahari verwehrt


Presseerklärung vom 8. Januar 2007

Botswana: Trotz ihres Erfolges vor Gericht

Vertriebene Buschleute werden an der Rückkehr
in die Kalahari gehindert


Vor verschlossenen Toren stand eine Gruppe zwangsausgesiedelter Buschleute, als sie in den ersten Januartagen 2007 in den Kalahari Wildpark in Botswana zurückkehren wollten. Parkwächter wiesen sie ab. Dabei hatte der Oberste Gerichtshof von Botswana am 13. Dezember 2006 die Vertreibung der Buschleute für illegal erklärt. Dies berichtete die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag. "Wir waren alle überrascht, verärgert und traurig, als unsere Leute an dem Tor des Reservats abgewiesen wurden", erklärte Jumanda Gajelegone, die Sprecherin ihrer Selbsthilfeorganisation "First People of the Kalahari".

"In dieser Woche wollen die San mit einer größeren Gruppe von rund einhundert Leuten nochmals versuchen, in die Kalahari zurückzukehren", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Doch Konflikte sind vorprogrammiert, da es neuen Streit gibt zwischen den San und der Regierung Botswanas über den Kreis der Personen, deren die Heimkehr erlaubt werden soll", erklärte Delius.

Zwar wolle die Generalstaatsanwaltschaft Botswanas das höchstrichterliche Urteil nicht anfechten, interpretiere es aber sehr restriktiv und räume nur den 189 Klägern ein individuelles Rückkehrrecht ein. "First People of the Kalahari" sei sehr besorgt über diese neuerlichen Versuche der Regierung, die Rückkehr einer größeren Gruppe der San auf ihr traditionelles Land zu verhindern. Die Selbsthilfeorganisation halte der Gereralstaatsanwaltschaft entgegen, dass jeder, der in den letzten Jahren umgesiedelt worden sei, das "gleiche Interesse" wie die Kläger habe und somit auch berechtigt sei, auf das Land zurückzukehren, auf dem seine Vorfahren tausende Jahre lebten. Die 189 San hätten stellvertretend für sie alle die Klage durchgefochten.

Seit 22 Jahren betreibt die Regierung Botswanas die Umsiedlung der Ureinwohner aus dem Kalahari-Wildparkreservat. Die meisten der insgesamt noch etwa 50.000 San wurden bereits in 63 Dörfern außerhalb des Wildparkreservats angesiedelt. Einige wenige leben noch im Park und werden unter Druck gesetzt, ebenfalls zu gehen. So werden sie seit Februar 2002 nicht mehr mit Wasser versorgt und auch die Stromverbindungen wurden gekappt. Wachen verhindern, dass Vertriebene in die alte Heimat zurückkehren können. In einem Jahre langen Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, das am 13. Dezember 2006 mit einem Teilerfolg für die San endete, wurde die Umsiedlung für rechtswidrig erklärt und den Ureinwohner ein Recht auf Rückkehr in die Kalahari eingeräumt.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 8. Januar 2006
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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