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AFRIKA/462: Sudan - Christin droht wegen der Geburt einer Tochter die Todesstrafe


Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. - Presseerklärung vom 27. Mai 2014

Sudan: Geburt ihrer Tochter bringt Konvertitin in akute Lebensgefahr:
Todesstrafe kann jederzeit vollstreckt werden

Druck auf Sudan verstärken, um Hinrichtung von Christin zu verhindern!
Sudanesischer Außenminister darf in Deutschland nicht willkommen sein!



Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat dringend eine Verstärkung des weltweiten Druckes auf die sudanesische Regierung gefordert, um die Freilassung der zum Tode verurteilten Konvertitin Meriam Yahia Ibrahim zu erreichen. "Nach der Geburt ihrer Tochter am Montag ist die Christin in großer Gefahr: Sie könnte jetzt derzeit hingerichtet werden, nur weil sie zum christlichen Glauben übergetreten ist", berichtete der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. "Die Bundesregierung muss dem Außenminister des Sudan mit allem Nachdruck deutlich machen, dass er in Deutschland nicht willkommen ist, solange der Konvertitin nach einem absurden Strafverfahren der Tod durch Erhängen droht." Außenminister Ali Ahmed Karti will am 4. Juni 2014 in Berlin an einer Veranstaltung des Afrika-Vereins mitwirken.

Die Rechtsanwälte der 27 Jahre alten Ärztin haben am heutigen Dienstag bekannt gegeben, dass ihre Mandantin im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht hat. Die junge Frau war am 11. Mai 2014 zu 100 Peitschenhieben und anschließender Hinrichtung durch den Strang verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe sollte nach der Geburt ihres zweiten Kindes erfolgen, mit dem sie schwanger war. Der Urteilsspruch kann nach muslimischem Recht jetzt vollstreckt werden. Das Gericht hatte der Mutter eines 20 Monate alten Sohnes vorgeworfen, sich vom muslimischen Glauben abgewendet und Ehebruchbegangen zu haben.

Erst am Montag hatte die Deutsche Bischofskonferenz die sofortige Freilassung der Inhaftierten gefordert. Auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hatte mit Empörung auf die Verurteilung reagiert. Bereits 400.000 Menschen in aller Welt haben eine Petition zu ihrer Freilassung auf der Internetseite www.change.org unterzeichnet.

Zwar hatten drei Zeugen in einer Anhörung vor Gericht am 18. April ausgesagt, Meriam Yahia Ibrahim sei in einer christlichen Familie aufgewachsen, doch dies genügte den Richtern nicht. Die junge Frau ist Tochter einer orthodoxen Christin aus Äthiopien und eines muslimischen Sudanesen. Ihr Vater verschwand, als sie sechs Jahre alt war. So wurde sie als Christin erzogen und heiratete im Jahr 2012 den christlichen Südsudanesen Daniel Wani, der seit einigen Jahren US-Staatsbürger ist. Doch nach islamischem Recht gehört sie als Tochter eines Muslims dem Islam an und gilt als nicht verheiratet, da eine Ehe zwischen einer Muslimin und einem nicht-muslimischen Ehemann offiziell nicht anerkannt wird. Da sie bereits ein Kind zur Welt gebracht hat, wurde sie nun auch noch wegen vermeintlichen "Ehebruchs" verurteilt.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 27. Mai 2014
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2014