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AFRIKA/516: Sudan - 430.000 neue Flüchtlinge in Darfur


Presseerklärung vom 11. März 2015

Anhaltende Gewalt und Straflosigkeit in Darfur zehn Jahre nach Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs

- 430.000 neue Flüchtlinge in Darfur
- 45 Darfuris im Mittelmeer ertrunken


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) beklagt die anhaltende Gewalt und Straflosigkeit im westsudanesischen Darfur. "Auch zehn Jahre nach der Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs gibt es keine Gerechtigkeit für Opfer von Vergewaltigungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter und Vertreibung", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. "Milizen, die dem nationalen Geheimdienst des Sudan unterstehen und die Zivilbevölkerung terrorisieren, wurden sogar legalisiert." Im Jahr 2014 mussten insgesamt 430.000 Menschen die Flucht ergreifen. Mindestens 41.000 Darfuris mussten seit Dezember 2014 ihre Dörfer verlassen. Viele suchen in Camps im Sudan oder in Nachbarländern Schutz. Mindestens 45 Darfuris sind am Dienstag vor der Küste Libyens in einem seeuntüchtigen Boot auf der Flucht nach Europa ertrunken.

Der Weltsicherheitsrat hatte insbesondere auf Betreiben Deutschlands am 31. März 2005 die Resolution 1593 beschlossen, die den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der juristischen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen beauftragte. Denn es gab keine angemessene Strafverfolgung von Gewalttätern in Darfur. "Bis heute mangelt es der Regierung des Sudan am politischen Willen, Verbrechen in Darfur aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen", sagte Delius. So bestritt der stellvertretende Staatssekretär im sudanesischen Justizministerium Esameldin Abdelgader noch in der vergangenen Woche vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf eine von Human Rights Watch dokumentierte Massenvergewaltigung in Darfur im Oktober 2014. Der von der sudanesischen Regierung eingesetzte "Sonderermittler für Verbrechen in Darfur" habe bei einer Befragung mutmaßlicher Opfer keine belastbaren Beweise für Rechtsverletzungen gefunden.

Die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, hatte am 12. Dezember 2014 angekündigt, alle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Darfur auszusetzen, da sie vom Weltsicherheitsrat bei der Durchsetzung von Haftbefehlen gegen Sudans Staatspräsident Omar Hassan al Bashir und andere Beschuldigte keine ausreichende Unterstützung bekomme. Am Montag hatte der IStGH erklärt, er werde den Weltsicherheitsrat darüber informieren, dass der Sudan in der Frage einer Verhaftung von Präsident Bashir nicht zur Zusammenarbeit bereit ist.

Zwölf Jahre nach Beginn des Genozids sind in den fünf Darfur-Provinzen noch immer 2,55 Millionen Menschen auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen. Rund 4,4 Millionen Menschen sind auf Nahrungsmittelhilfe aus dem Ausland angewiesen. Mehr als 5.000 Dörfer wurden zerstört. Weil humanitäre Arbeit von den Behörden massiv behindert wird, sind heute nur noch 5.540 Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen dort tätig. Im Jahr 2005 waren es noch 17.700. "Doch der Bedarf an Hilfe ist heute nicht geringer als damals", sagte Delius.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 11. März 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2015

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