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AFRIKA/525: Sudan - Haftbefehl gegen Bashir vollstrecken. Wo bleibt Deutschlands Engagement?


Presseerklärung vom 15. Juni 2015

Wird Sudans Staatspräsident Bashir nach Den Haag überstellt?

Staatsräson contra Menschenrechte:
Wo bleibt Deutschlands Engagement im Kampf gegen Straflosigkeit?


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der deutschen Bundesregierung mangelndes Engagement bei der Bekämpfung der Straflosigkeit für im Sudan begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vorgeworfen. "Offenbar will die Bundesregierung trotz anhaltender Verbrechen in Darfur nichts mehr davon wissen, dass sich in ihrem Namen vor allem Staatsministerin Kerstin Müller vor zehn Jahren sehr dafür engagiert hat, den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al Bashir zur Rechenschaft zu ziehen: Leider gilt Deutschland heute in der EU als größter Fürsprecher des sudanesischen Regimes", sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen und mahnte: "Es ist eine Verhöhnung der Opfer der Verbrechen und widersinnig, die Bekämpfung der Straflosigkeit zu einem politischen Ziel zu erklären und zugleich das Bashir-Regime zu hofieren." Der Weltsicherheitsrat hatte den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) besonders auf Betreiben Deutschlands am 31. März 2005 mit der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen im Westen des Sudan beauftragt (Resolution 1593).

Während der britische Afrika-Minister James Duddridge und der Europäische Auswärtige Dienst am Wochenende die Vollstreckung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Bashir forderten, meldete sich die deutsche Bundesregierung nicht zu Wort. In den vergangenen Monaten bemühte sie sich im Rahmen des "Khartum Prozesses" um eine Kooperation mit den sudanesischen Behörden bei der Abwehr von Flüchtlingen aus Afrika, kritisierte die GfbV. Außerdem wirbt sie trotz anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen in Darfur, Süd-Kordofan und der Provinz Blauer Nil für Wirtschaftsinvestitionen im Sudan und für eine Verbesserung der politischen Beziehungen zur EU.

"Die schweren Verbrechen in Darfur müssen gesühnt werden, wenn es eine Chance für einen dauerhaften Frieden im Westen des Landes geben soll", verlangte Delius. "Da es keine unabhängige Gerichtsbarkeit im Sudan gibt und alle Verantwortlichen für die Gewalt auch zwölf Jahre nach Beginn des Völkermords noch immer straflos geblieben sind, muss der Haftbefehl gegen Bashir vollstreckt werden."

Erst in der vergangenen Woche hat der sudanesische Staatspräsident den ebenfalls wegen Verbrechen in Darfur steckbrieflich gesuchten Gouverneur Ahmed Haroun in seinem Amt bestätigt. Auch hunderte afrikanische Nichtregierungsorganisationen verlangen die Vollstreckung des Haftbefehls gegen Bashir und widerlegen damit die Kritik afrikanischer Regierungen, die Ermittlungen des IStGH seien einseitig und Ausdruck des europäischen und amerikanischen "Imperialismus".

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 15. Juni 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2015

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