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AFRIKA/581: Mehr als 440 Eritreer aus dem Sudan abgeschoben - Europa soll Kooperation mit dem Sudan überprüfen


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 1. Juni 2016

Mehr als 440 Eritreer aus dem Sudan abgeschoben: Europa soll Kooperation mit dem Sudan überprüfen - Menschenverachtender Politik keinen Vorschub leisten!


Empört über die Verhaftung und Abschiebung hunderter eritreischer Flüchtlinge aus dem Sudan fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von der EU, ihre Kooperation mit der sudanesischen Regierung in Flüchtlingsfragen zu überprüfen. "Die EU darf mit ihrer Zusammenarbeit mit dem ostafrikanischen Staat keinen Vorschub leisten für die menschenverachtende Abschiebung von Flüchtlingen in eine Diktatur", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. EU-Entwicklungskommissar Neven Mimica hatte dem Sudan im April 2016 Hilfen in Höhe von 140 Millionen Euro für Projekte zugesagt, um Flüchtlinge aus Eritrea in der Region zu halten und an einer Flucht nach Europa zu hindern.

In den vergangenen anderthalb Wochen sind in der sudanesischen Hauptstadt 900 eritreische Flüchtlinge und 400 Eritreer, die auf dem Weg nach Libyen waren, festgenommen worden. Mehr als 440 dieser Flüchtlinge wurden trotz drohender drakonischer Strafen in ihre Heimat abgeschoben. Republikflüchtlinge werden in Eritrea mit Gefängnis, Folter und Zwangsarbeit bestraft. Christen werden aufgrund ihres Glaubens massiv verfolgt.

"Mit seinem brutalen Vorgehen gegen diese Flüchtlinge scheint Khartum nun die Kooperation mit der EU untermauern zu wollen", kritisierte Delius. "Es zeigt aber auch, wie problematisch die geplante Zusammenarbeit der EU und der deutschen staatlichen Entwicklungsorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bei der Grenzsicherung des Sudan zu Eritrea ist." Dieses im Mai 2016 bekannt gewordene Projekt sieht die Lieferung von Ausrüstung und die Ausbildung von sudanesischen Grenzschützern vor.

"Das Verhalten der sudanesischen Behörden gegenüber Flüchtlingen verstößt in grober Weise gegen die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951, die der Staat 1974 unterzeichnet hat. Artikel 33 der Konvention verpflichtet die Unterzeichner, keine Flüchtlinge in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen aufgrund ihrer politischen Überzeugung oder Religion ernste Gefahren für Leib und Leben drohen", kritisierte Delius. "Wer Eritreern keinen Schutz gewährt, ignoriert, dass die Vereinten Nationen Eritrea Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine Fülle anderer schwerster Menschenrechtsverletzungen vorwerfen."

Die GfbV sieht ihre schlimmsten Befürchtungen zum so genannten Khartum-Prozess bestätigt. Mit diesem Schlagwort wird die Zusammenarbeit der EU in Flüchtlingsfragen mit Nordostafrika umschrieben. Davor warnt die Menschenrechtsorganisation seit Monaten. Denn der Sudan selbst tritt in Khartum, Darfur und in den Nuba-Bergen Menschenrechte mit Füßen. Er kann nach Auffassung der GfbV kein glaubwürdiger Partner der EU sein.

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Quelle:
Pressemitteilung - Göttingen, den 1. Juni 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2016

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