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AFRIKA/598: Mauretanien - Sklaverei-Kritiker zu langen Haftstrafen verurteilt


Presseerklärung vom 19. August 2016

Langjährige Haftstrafen für Sklaverei-Kritiker:

- Gesinnungsjustiz in Mauretanien
- Menschenrechtler werden mundtot gemacht


Die harschen Urteile gegen 13 Sklaverei-Gegner und sieben Demonstranten in Mauretanien hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) scharf kritisiert. "Die langjährigen Haftstrafen, die nach einem unfairen Gerichtsverfahren am Donnerstagabend ausgesprochen wurden, zeugen von einer Gesinnungsjustiz gegen Menschenrechtler, die gezielt mundtot gemacht werden sollen", sagte der GfbV-Referent Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. "Wir haben in den vergangenen zwei Wochen eine Justizposse erlebt, die den Anschein von Rechtsstaatlichkeit erwecken sollte, aber doch nur zum Ziel hatte, die unbequemen Menschenrechtsverteidiger möglichst lange wegzusperren."

Den 23 Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten am 29. Juni 2016 Slum-Bewohner zu Protesten gegen die bevorstehende Räumung ihrer Häuser angestiftet und eine zum Teil gewalttätige Demonstration organisiert. Dies sei "Rebellion", Landfriedensbruch und "bewaffneter Aufstand". Außerdem hätten sie Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.

20 Beschuldigte wurden zu Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren verurteilt, nur drei wurden freigesprochen. Zudem sollen die Verurteilten 94.000 Euro Schadensersatz an am Einsatz beteiligte Polizisten und den Staat zahlen. Zu den Verurteilten zählen auch 13 führende Mitglieder der Menschenrechtsorganisation IRA-Mauritanie. Sie hatten ihre Unschuld beteuert und der Polizei vorgeworfen, sie im Gewahrsam gefoltert zu haben, um "Geständnisse" zu erpressen. Die anderen Beschuldigten gehörten zu den Slum-Bewohnern.

"Die Ermittler konnten trotz großen Aufwands, der auch die Auswertung der Mobiltelefone und Computer der Beschuldigten umfasste, keine konkrete Beteiligung und Schuld der Angeklagten nachweisen", berichtete Delius. Selbst der Eigentümer des von den Slum-Bewohnern seit Jahren besetzten Landes räumte vor Gericht ein, niemand von den IRA-Vertretern als Tatbeteiligten wiederzuerkennen und widersprach der Darstellung der Polizei. Vor Gericht bekräftigte er, dass die Slum-Bewohner spontan demonstriert hätten und nicht angestiftet worden seien. Die inhaftierten IRA-Mitglieder erstatteten während des Gerichtsverfahrens Anzeige gegen zehn Polizisten, denen sie Misshandlung und Folter vorwarfen. Doch das Gericht stellte die Ergebnisse der umstrittenen Polizei-Ermittlungen nicht in Frage.

Mehr als 30 nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen hatten seit der Verhaftung der 13 führenden IRA-Mitarbeiter Ende Juni 2016 die Freilassung der Inhaftierten gefordert. Amnesty International sieht sie als gewaltlose Gewissensgefangene an.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 19. August 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2016

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