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ASIEN/371: Trotz Freiheit für Aung San Suu Kyi darf Druck auf Burma nicht nachlassen


Presseerklärung vom 12. November 2010

Burma: Internationale Gemeinschaft rechnet mit baldiger Freilassung von Aung San Suu Kyi

Trotz Freiheit für Friedensnobelpreisträgerin darf Druck auf Burma nicht nachlassen


Trotz der bevorstehenden Freilassung der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi eine Woche nach den Wahlen in Burma muss die internationale Gemeinschaft die Führung des Landes weiter drängen, endlich grundlegende Menschenrechte und eine Demokratisierung zuzulassen. Dies forderte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag. "Nachdrücklich warnen wir davor, die Bedeutung ihrer Freilassung zu überschätzen", mahnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Die Beendigung des Hausarrests ist kein Zeichen für eine demokratische Öffnung Burmas", warnte Delius. "Die Militärjunta verurteilte die Oppositionsführerin in einem unfairen Gerichtsverfahren und ließ sie ihren Hausarrest von 18 Monaten bis zum letzten Tag verbüßen. Zudem hat die Führung Burmas durch Verfassungsänderungen dafür gesorgt, dass die Regimekritikerin zukünftig keine politische Führungsposition wahrnehmen kann und die demokratische Opposition im Vorfeld der Wahl gespalten", informierte der Asienreferent.

"Es ist zu befürchten, dass Burmas Machthaber schon bald einen neuen Vorwand finden werden, um die Friedensnobelpreisträgerin wegzusperren", erklärte Delius. Die charismatische Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi verbrachte mehr als 15 der vergangenen 21 Jahre im Gewahrsam der Sicherheitsorgane. Viele der Hausarreste schlossen sich nahtlos aneinander an.

Mit Verfassungsänderungen hat Burmas Staatsführung zudem dafür gesorgt, dass Aung San Suu Kyi dauerhaft aus allen politischen Führungspositionen verbannt wird. So hat sie in der neuen Verfassung im Jahr 2008 in Artikel 59 festschreiben lassen, dass der Staatspräsident oder seine Angehörigen burmesische Staatsbürger sein müssen. Aung San Suu Kyis verstorbener Ehemann war Bürger Großbritanniens. Darüber hinaus wurde in Artikel 121 der Verfassung festgelegt, dass keine wegen eines Strafdeliktes verurteilte Person als Parlamentsabgeordnete gewählt werden darf.

"Selbst wenn Aung San Suu Kyi wider Erwarten nicht erneut weggesperrt wird, lasten auf ihr enorme Erwartungen, die sie kaum erfüllen kann", sagte Delius. Denn systematisch hat die Junta im Vorfeld der Wahlen die demokratische Opposition gespalten und zerschlagen. Dies zeigte sich im Vorgehen der Opposition bei den vergangenen Wahlen: Einige Dissidenten beteiligten sich aktiv an den Wahlen, Aung San Suu Kyi rief hingegen zum Wahlboykott auf. Auch verboten die Machthaber die Partei der Friedensnobelpreisträgerin, die "National League for Democracy (NLD)". "Zwar genießt Aung San Suu Kyi größtes Ansehen in der Bevölkerung und unter Regimekritikern. Doch die Jahre der erzwungenen Isolation werden es ihr schwer machen, die zersplitterte Oppositionsbewegung nun wieder zu einigen", erklärte Delius.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 12. November 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2010