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ASIEN/637: Kritik an Olympischen Winterspielen 2022 in Peking


Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. - Presseerklärung vom 31. Juli 2015

Kritik an Olympischen Winterspielen 2022 in Peking

IOC-Präsident Bach soll sich für Menschenrechte in China einsetzen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat angesichts der zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in China die Auswahl Pekings als Austragungsort für die Olympischen Winterspiele 2022 scharf kritisiert. "Das Internationale Olympische Komitee (IOC) erweist der olympischen Idee und den Menschenrechten in China damit einen Bärendienst. Denn hunderte Menschenrechtler in China werden diese Fehlentscheidung mit Haft oder sogar ihrem Leben bezahlen müssen, da die Volksrepublik vor den Spielen erneut ihre Verfolgung von Uiguren, Tibetern, Mongolen und Anhängern der Demokratiebewegung verstärken wird", erklärte der GfbV-China-Experte Ulrich Delius nach der Entscheidung des IOC.

Die GfbV appellierte in einem Schreiben an IOC-Präsident Thomas Bach, sich für verfolgte Journalisten, Blogger und Rechtsanwälte in China einzusetzen und einen erneuten Missbrauch der Spiele für politische Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas zu verhindern. Insbesondere forderte die GfbV in ihrem Schreiben an Bach eine umfassende Aufarbeitung durch das IOC der schweren Menschenrechtsverletzungen, die im Vorfeld und während der Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking verübt wurden. "Wenn das IOC nicht aus den Fehlern der Vergangenheit lernt, wird es mitverantwortlich für die zu erwartenden neuerlichen Übergriffe", erklärte Delius.

Die GfbV bat den IOC-Präsidenten, sich insbesondere für die Freilassung der schwer herzkranken inhaftierten Journalistin Gao Yu und des uigurischen Bloggers und Wirtschaftsprofessors Ilham Tohti einzusetzen. Wie kein anderer habe sich Tohti um ein besseres Verständnis zwischen Uiguren und der Mehrheitsbevölkerung der Han bemüht und sich somit für die offiziell bei der Olympiade 2008 propagierte Harmonie der Völker in China engagiert. Eingebracht hat ihm dieses Engagement jedoch nur eine lebenslange Gefängnisstrafe.

Die umfassende Beachtung der Internet- und Medienfreiheit muss ein zentrales Anliegen des IOC sein, um akzeptable Arbeitsmöglichkeiten für in- und ausländische Journalisten während der Spiele zu gewährleisten. Der Fall der angesehenen Journalistin Gao Yu macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf Chinas und des IOC ist. Die 71 Jahre alte frühere Mitarbeiterin der Deutschen Welle war im April 2015 wegen angeblichen "Verrats von Staatsgeheimnissen" zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. "Der schwerkranken Frau droht der Tod in Haft, weil sie sich weigert, sich für die staatliche Propaganda missbrauchen zu lassen und sich im Staatsfernsehen zu angeblichen "Verbrechen" zu bekennen, die sie nicht begangen hat", erklärte Delius.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 31. Juli 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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E-Mail: presse@gfbv.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2015

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