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ASIEN/743: Burma - Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Rohingya-Krise


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017

Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Rohingya-Krise (5.12.): Keine Rückführung der Flüchtlinge ohne Sicherheit - Apartheid in Burma überwinden - Straflosigkeit beenden!


Göttingen, den 5. Dezember 2017 - Vor der Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Rohingya-Krise am Dienstag in Genf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vor einer übereilten Rückführung der 630.000 Rohingya-Flüchtlinge nach Burma gewarnt. "Solange Burma Apartheid praktiziert, gibt es weder Sicherheit noch Zukunft für Rohingya in ihrer Heimat. Ohne eine politische Lösung der Rohingya-Frage, wird es keine freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge geben", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. "Die internationale Staatengemeinschaft muss auf einer unabhängigen Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen bestehen und die Verantwortlichen für die Gewalt zur Rechenschaft ziehen. Außerdem muss das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte klären, ob die begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch den Tatbestand des Völkermords erfüllen."

Bangladesch hat die Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats beantragt. "Die Einberufung dieser Sondersitzung zeigt, wie alarmierend das Flüchtlingsdrama in Südasien ist und wie sehr diese Krise die Stabilität in der Region bedroht", sagte Delius. Normalerweise tagt der Rat dreimal im Jahr, doch wenn mehr als ein Drittel der 47 Mitgliedstaaten für eine Sondersitzung sind, kann der Rat auch zu außerordentlichen Beratungen zusammenkommen. Dies geschieht jedoch sehr selten. Die heutige Sondersitzung haben 33 der 47 Mitgliedstaaten sowie 40 Staaten, die dem Rat nicht angehören, unterstützt.

"Für Burma bedeutet dies einen weiteren schweren Ansehensverlust, weil das Land mit Diktaturen wie Nordkorea und Südsudan gleichgesetzt wird. Gute Imagepflege für Investoren, die der Staat dringend braucht, sieht anders aus", sagte Delius. "Doch wenn Burmas Militärs und die Regierung unter Aung San Suu Kyi die Welt gezielt täuschen und jede Verantwortung für die Gewalt von sich weisen, machen sie ihr Land international zum Pariah. Ein Status, den Burma unter der Militärregierung bis zum Jahr 2012 lange hatte."

Bangladesch wird in der Sitzung gemeinsam mit Saudi-Arabien einen Entwurf einer Resolution vorlegen, der weitgehend einem Beschluss des Dritten Komitees der UN-Vollversammlung vom 16. November 2017 entspricht. Das Komitee ist für Menschenrechte zuständig. Die Resolution wird den Druck auf Burma nochmals verstärken, endlich mit den UN zu kooperieren, um die Gewalt aufzuklären und die Verantwortlichen für die Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. "Dies ist ein wichtiger Schritt, um Burma deutlich zu machen, dass Vertreibung und ethnische Säuberungen schwerste Verbrechen sind, die nicht ungeahndet bleiben dürfen. Es ist aber beschämend, dass eine solche Initiative nicht von der EU ausgeht, sondern ausgerechnet von Saudi-Arabien, das Menschenrechte verachtet", sagte Delius.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2017

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