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MELDUNG/132: 33. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates beginnt in Genf


Presseerklärung vom 13. September 2016

33. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates beginnt in Genf (13.9.)

UN-Menschenrechtshochkommissar setzt hohe Maßstäbe für Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat gefordert, dass sich der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein Beispiel am konsequenten Eintreten von UN-Hochkommissar Zeid Ra'ad Al Hussein für Menschenrechte nimmt. "Zeid nutzt die Kraft seines Amtes, um ohne politische Rücksichtnahme weltweit seine Stimme für die Entrechteten und Verfolgten zu erheben. Ein so konsequentes Engagement für Menschenrechte erwarten wir auch vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Nur so kann der Rat erneut glaubwürdig werden", erklärte der GfbV-Referent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Am heutigen Dienstag beginnt in Genf die 33. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates. Dem 47 Mitglieder zählenden Rat gehören auch zahlreiche Staaten an, die sich wie die Volksrepublik China, die Russische Föderation oder Äthiopien jede Kritik an der katastrophalen Menschenrechtslage in ihrem Land verbitten.

Zeids jüngste kritische Äußerungen zum Rechtspopulismus erregten europaweit Aufsehen. "Doch Zeid ist kein Trittbrettfahrer, der um die Gunst der Medien ringt und weniger beachtete Menschenrechtskrisen ignoriert", sagte Delius. Als auf dem Höhepunkt der blutigen Niederschlagung friedlicher Proteste in Äthiopien im August 2016 die Partner des ostafrikanischen Landes weitgehend sprachlos blieben, war es erneut Zeid, der eine unabhängige Untersuchung des exzessiven Polizei-Einsatzes und Zugang für UN-Menschenrechtsbeobachter forderte. "Äthiopien ist noch bis zum Jahr 2018 Mitglied des UN-Menschenrechtsrates und wird seinen gesamten politischen Einfluss in Afrika und den Staaten des Südens nutzen, um eine Verurteilung der jüngsten Menschenrechtsverletzungen in seinem Land durch den Rat zu verhindern", erklärte Delius. "Wenn der Menschenrechtsrat seine Glaubwürdigkeit wiederherstellen will, dann muss er den brutalen Einsatz der Sicherheitskräfte gegen friedlich demonstrierende Oromo und Amhara verurteilen", forderte Delius.

Auch darf der Rat nicht zu den anhaltenden Verletzungen der Religionsfreiheit in China schweigen, das dem Gremium auch angehört, obwohl sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik drastisch verschlechtert hat. Mit einer schriftlichen Eingabe und einer Veranstaltung am Rande des Rates in Genf macht die GfbV auf die Verletzung der Glaubensfreiheit von Tibetern und Uiguren in China aufmerksam. "Wir erwarten deutliche Worte des Rates zur Zerstörung der Klosteranlage Larung Gar in Tibet, mit der systematisch die Glaubensfreiheit der tibetischen Buddhisten verletzt wird", sagte Delius. Chinas Behörden haben im Juli 2016 mit der Zerstörung der Häuser von Nonnen und Mönchen begonnen, um die Zahl der Bewohner der Klosteranlage zu reduzieren. Täglich werden bis zu 250 Häuser abgerissen. Mehreren tausend Nonnen und Mönchen droht die Vertreibung. "Der Rat darf zur Zerstörung Larung Gars nicht schweigen, nur weil China ein einflussreiches Mitglied ist und sich öffentliche Kritik verbittet", forderte Delius.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 13. September 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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