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MELDUNG/184: Verbot von türkischen Wahlkampfauftritten in Deutschland gefordert


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 20. April 2018

Verbot von türkischen Wahlkampfauftritten gefordert - Keine türkische Kriegspropaganda in Deutschland - Kriegsverbrechen dürfen nicht verherrlicht werden!


Göttingen, den 20. April 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat ein Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland gefordert, um die Spannungen zwischen Kurden und Türken nicht weiter zu schüren. "Wir gehen davon aus, dass die türkische Besetzung des kurdischen Afrin in Syrien eine große Rolle im Wahlkampf des türkischen Präsidenten spielen wird. Denn Recep Tayyip Erdogan hat die Wahlen vorzeitig ansetzen lassen, um von der Kriegsbegeisterung vieler Landsleute zu profitieren. Deutsche Behörden dürfen nicht dabei zusehen, wie die völkerrechtswidrige Besetzung und Kriegsverbrechen verharmlost oder verherrlicht werden. Da endet auch in Demokratien die Meinungsfreiheit", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius Freitag in Göttingen.

Der Angriffskrieg der Türkei hat zu einer weiteren Destabilisierung und massiven Zunahme von Gewalt in Syrien geführt. Mehr als 200.000 Menschen mussten vor den anrückenden Panzern und Kriegsverbrechen fliehen. "Mit vielen Millionen Euro leistet die EU den Flüchtenden nun humanitäre Hilfe. Es wäre absurd, die Kriegstreiber nun auch noch mit Wahlkampfauftritten in Deutschland zu belohnen", erklärte Delius und kritisierte: "Erdogan hat diesen Krieg auch begonnen, um sich auf einer Woge der Begeisterung in der Türkei zum Sonnenkönig mit unbegrenzter Machtfülle küren zu lassen."

Die türkische Armee und ihre verbündeten islamistischen Milizen haben im Rahmen ihres Ende Januar 2018 begonnenen Angriffskrieges völkerrechtswidrig das Krankenhaus von Afrin beschossen, aus der Stadt fliehende Zivilisten bombardiert und wochenlang die Stadt belagert. Mit diesen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde das humanitäre Völkerrecht grob verletzt. "Auch als Besatzungsmacht verletzen die Türkei und ihre verbündeten Milizionäre grundlegende Menschenrechte der Zivilbevölkerung in Afrin und Umgebung", berichtete Delius. "So werden Zivilisten wahllos ausgeplündert, kurdische Denkmäler und Friedhöfe zerstört und die kurdische Sprache aus dem öffentlichen Leben verbannt. Christen und Yeziden fürchten um ihr Leben. Radikalislamische Milizionäre zwingen der Zivilbevölkerung die Scharia auf und schränken gezielt Frauenrechte ein."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. April 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
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Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2018

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