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NAHOST/305: Oberstes Gericht Israels setzt Abschiebungen afrikanischer Flüchtlinge aus


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 16. März 2018

Hoffnung für Eritreer und Darfuris

Gericht fordert mehr Transparenz beim Umgang mit Flüchtenden


Göttingen, den 16. März 2018 - Mehrere zehntausend Flüchtlinge aus Erirea und Darfur (Sudan) können Hoffnung schöpfen, ein Bleiberecht in Israel zu bekommen, nachdem das Oberste Gericht des Landes gestern ihre geplante Abschiebung bis zum 1. April 2018 aussetzte. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, weil Israels Regierung zu mehr Transparenz beim Umgang mit der Flüchtlingsfrage gezwungen wird. Mit dem Schutz von Opfern von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt man nicht. Israels Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was Ruanda und Uganda versprochen wurde, um sie zur Aufnahme der Flüchtlinge zu bewegen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung dem Antrag von 120 Flüchtlingen statt und forderte die Regierung Israels auf, bis Ende des Monats März weitere Details der geplanten Abschiebungen zu erläutern. In einer Anhörung vor Gericht wurden große Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Absprachen mit den Regierungen Ruandas und Ugandas laut, die sich angeblich verpflichteten, abgeschobene Flüchtlinge aufzunehmen. Das Oberste Gericht Israels will bis zum 1. April endgültig über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungen entscheiden, die in der israelischen Öffentlichkeit umstritten sind. Auch die Vereinten Nationen warnten angesichts der massiven Verfolgung von Eritreern und Darfuris in ihrer Heimat vor Abschiebungen von Angehörigen beider Flüchtlingsgruppen.

Umstritten ist die Zukunft von rund 42.000 Flüchtlingen vor allem aus Eritrea und dem Sudan. Während Familien, Frauen und rund 5.000 Kinder zunächst nicht abgeschoben werden sollen, wollen die israelischen Behörden am 1. April 2018 mit der Abschiebung alleinstehender Männer beginnen. Dies betrifft vor allem 27.500 eritreische Flüchtlinge, die vor dem unbegrenzten Militärdienst und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in ihrer Heimat geflohen sind.

Nachdrücklich hat die GfbV seit Bekanntwerden der Pläne im Januar 2018 vor den drohenden Abschiebungen gewarnt, weil es für die Flüchtenden in Ruanda und Uganda weder Sicherheit noch Perspektive gibt. Das zeigen die Beispiele Dutzender Eritreer, die nach ihrer Ausreise aus Israel ohne Ausweispapiere und finanzielle Mittel schutzlos der Willkür von Behörden und der ortsansässigen Bevölkerung in Ruanda ausgeliefert sind. "Sie haben keine Chance, in Ruanda dauerhaft zu bleiben. Oft fliehen sie nach wenigen Wochen weiter und werden in Libyen Opfer skrupelloser Menschenhändler, die sie und ihre Angehörigen erpressen", erklärte Delius. "Eine Abschiebung nach Ruanda löst nicht ihre Probleme, sondern schürt nur ihre Traumatisierung".

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. März 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2018

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