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SKANDAL/004: "Ich muss mich täglich bei der Stuttgarter Polizei melden" (Alexander Bahar)


"Ich muss mich täglich bei der Stuttgarter Polizei melden"

Gespräch mit Muzaffer Ayata. Über 20 Jahre Gefängnishaft in der Türkei, Folter in Diyarbakir und die anhaltende politische Verfolgung in Deutschland [*]

Von Alexander Bahar


Vorbemerkung der Redaktion

Als der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther am 26. November 1993 ein Betätigungsverbot gegen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) erließ, befand sich einer ihrer Mitbegründer, der heute in Deutschland lebende Muzaffer Ayata, bereits seit vielen Jahren in türkischer Haft. Er war im März 1980 verhaftet worden, noch bevor es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften gekommen war. Die 1996 gegen ihn verhängte Todesstrafe wurde im selben Jahr in eine 40jährige Haftstraße umgewandelt, von der Ayata unter schwersten Bedingungen die Hälfte verbüßte, bevor er im Jahre 2000 auf Bewährung entlassen wurde. Aufgrund des gegen ihn verhängten Verbots politischer Betätigung kam er wenige Jahre später nach Deutschland, um hier für die in der Türkei damals noch legale kurdische Partei HADEP zu arbeiten. Aufgrund des Vorwurfs, die PKK unterstützt zu haben, wurde er im August 2006 verhaftet und später zu einer über dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Freilassung im Oktober 2009 ist sein hiesiger Aufenthaltstatus gefährdet. Wegen der gegen ihn erlassenen Ausweisungsverfügung sind derzeit noch Verfahren anhängig.

Eine mediale Berichterstattung über die Inhaftierung des kurdischen Politikers, den Prozeßverlauf und die ihm aktuell drohende Abschiebung fand hierzulande so gut wie nicht statt. Sein Fall ist juristisch keineswegs geklärt. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt die Folterpraxis der Türkei gerügt hat und nicht wenige EU-Institutionen die mangelhafte Einhaltung der Menschenrechte kritisieren, können die Schilderungen Ayatas über Folterungen in türkischen Gefängnissen keineswegs als unglaubwürdig gelten. Die mediale Nichtbeachtung Muzaffer Ayatas steht in dem Verdacht, politisch motiviert zu sein, was besonders augenfällig zu Tage tritt angesichts der hohen Medienpräsenz, mit der derzeit die Rückkehr der französischen Universitätsdozentin Clotilde Reiss in ihr Heimatland begleitet wird.

Reiss war am 1. Juli 2009 in Teheran verhaftet und beschuldigt worden, im Zusammenhang mit der umstrittenen Wiederwahl des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinejad durch E-Mails und Fotos zum Aufruhr angestiftet zu haben. Über zehn Monate unter Hausarrest in der französischen Botschaft gestellt, war sie am vergangenen Samstag zunächst zu zwei fünfjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Aufgrund einer "Entscheidung der Milde" der iranischen Regierung wurde ihr Urteil in eine Geldstrafe von 230.000 Euro umgewandelt, was ihre am heutigen Sonntag erfolgte Rückkehr nach Paris ermöglichte. Juristisch zweifelsfrei geklärt ist ihr Fall nicht. Angaben ihres Anwalts zufolge wird sie das gegen sie verhängte Urteil nicht anfechten.

Angesichts des auffälligen Diskrepanz zwischen der vollständigen medialen Nichtbeachtung des kurdischen Politikers und dem überaus regen Anteil, den hiesige wie internationale Medien an dem Schicksal der jungen Französin nehmen, hat sich die SB-Redaktion entschlossen, im Falle Muzaffer Ayata durch die Veröffentlichung eines Interviews, das Alexander Bahar mit diesem geführt hat, den Betroffenen in bescheidenem Ausmaß selbst zu Wort kommen zu lassen.

Schattenblick-Redaktion


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Das Interview mit Muztaffer Ayata von Alexander Bahar (in ungekürzter Fassung):


Muzaffer Ayata ist Gründungsmitglied der Kurdischen Arbeiterpartei PKK, der er bis zu seiner Verhaftung 1980 angehörte. Er war über 20 Jahre lang in türkischen Gefängnissen inhaftiert und wurde mehrfach schwer gefoltert. Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2000 gehörte er zu den Beratern der später ebenfalls verbotenen kurdischen Partei der Demokratie des Volkes (HADEP) und war zeitweilig deren offizieller Vertreter in Deutschland.


A.B: Herr Ayata, aus der Sicht der türkischen Behörden haben sie in ihrer Funktion als Vertreter der HADEP von Deutschland aus "terroristische" Operationen der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK in der Türkei organisiert. Was sagen Sie dazu?

M. Ayata: Das ist völliger Unsinn. All diese Anschuldigungen, ich würde von hier aus terroristische Aktionen leiten oder organisieren, basieren auf Geschehnissen aus der Zeit vor 1980. Leider haben die deutschen Behörden diese Vorwürfe aus der Türkei, die nahezu alle vom türkischen Geheimdienst oder der türkischen Polizei stammen, so gut wie ungeprüft übernommen.

A.B.: Aus ihrer Nähe zur PKK haben Sie aber nie ein Hehl gemacht?

M. Ayata: Das ist richtig. Ich habe in allen Gerichtsverfahren in der Türkei meine frühere PKK-Mitgliedschaft offen verteidigt. Nachdem ich im Jahr 2000 aus der türkischen Haft entlassen wurde, habe ich mich politisch aber ausschließlich auf legaler Ebene betätigt. Zuerst innerhalb der HADEP, als diese dann verboten wurde, innerhalb der Nachfolgepartei DEHAP. Wie Ihren Lesern sicher bekannt ist, wurde auch diese in der Zwischenzeit verboten, genauso wie alle anderen demokratischen kurdischen Parteien, die danach gegründet wurden.

A.B.: Sie gehörten zum engeren Kreis des im Jahr 1999 entführten und seither auf der Insel Imrali in Isolationshaft gehaltenen PKK-Führers Abdullah Öcalan. Wie sind Sie zur PKK gestoßen?

Muzaffer Ayata (links) im Gespräch mit Dr. Alexander Bahar (rechts). © 2010 Gül Güzel

Muzaffer Ayata (links) im Gespräch mit Dr. Alexander Bahar (rechts).
© 2010 Gül Güzel

M. Ayata: Das ist eine lange Geschichte. Ich will versuchen, sie möglichst kurz zusammenzufassen. Ich wurde 1956 in einem Dorf in der Nähe von Siverek in der Provinz Urfa im Südosten der Türkei geboren. Bis zu meinem 7. Lebensjahr habe ich nur kurdisch gesprochen. Mit der türkischen Sprache wurde ich, wie die meisten kurdischen Kinder, zum ersten Mal konfrontiert, als ich auf die Schule kam. Wir mussten alle nebenher türkisch lernen. In der Schule wurden die Existenz des kurdischen Volkes und seine Geschichte geleugnet, und es war auch verboten, darüber zu sprechen. Wir Kurden waren im Staat Atatürks assimiliert und galten als Türken. Als ich etwa 16 Jahre alt war, fing ich damit an, Bücher über die Kultur und die Geschichte unsers Volkes zu lesen. Durch Kontakte zu Vertretern der revolutionären Linken in der Türkei wurde ich mir zum ersten Mal meiner Identität als Kurde bewusst. Als ich die Oberstufe des Gymnasiums besuchte, in den frühen 1970er Jahren, da tauchten die ersten studentischen Bewegungen auf, auch in der Presse wurde immer häufiger darüber berichtet. Allerdings gab es zu dieser Zeit noch keine kurdische Organisation. Es gab verschiedene türkische linke politische Gruppierungen. Meine Freunde und ich hatten allerdings davon gehört, dass ein junger Mann namens Abdullah Öcalan versuchte, eine kurdische Bewegung aufzubauen. Das hat uns angesprochen, und so haben wir den Kontakt zu dieser Gruppe gesucht. In den Jahren 1977 und 1978 entstanden dann einige dezidiert linke kurdische Organisationen, u.a. die kurdische sozialistische Bewegung sowie die Kurdische Demokratische Partei (KDP), die vor allem in Südkurdistan bzw. im Nordirak aktiv war. Die Bewegung von Abdullah Öcalan war den anderen allerdings immer einen Schritt voraus. Sie konnte sich als einzige etablieren, während die anderen Gruppierungen mit der Zeit untergegangen sind oder sich neu formiert haben. All diese Gruppierungen waren sich in ihren Grundzügen ähnlich und mehr oder weniger sozialistisch. Im Wesentlichen orientierten sie sich an der türkischen Linken. Jedenfalls hatten sie alle die Idee, es müsse auch auf politischer Ebene eine Vertretung der Kurden geben. Als Biologiestudent in Ankara habe ich mich 1976 entschlossen, der Organisation von Abdullah Öcalan beizutreten. Die wurde damals als "Kurdische Revolutionäre Gruppe" bezeichnet. 1978 habe ich aus diesem Grund auch mein Studium abgebrochen, bin zurück in meine Heimat und habe in Urfa zusammen mit anderen am 27. November 1978 die Kurdische Arbeiterpartei PKK gegründet. Offiziell wurde die Gründung allerdings erst im Juli 1979 vollzogen.

A.B.: Sie gehören demnach zu den Mitbegründern der PKK ?

A. Ayata: An der Gründungsversammlung selbst konnte ich nicht teilnehmen. Allerdings war ich von Anfang an mit dabei oder bin jedenfalls sehr früh dazugestoßen, man kann man mich also durchaus als Mitbegründer bezeichnen.

A.B.: Und wie kam es dann zu Ihrer Verhaftung? Gab es denn zu jener Zeit schon militärische Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem türkischen Militär?

A. Ayata: Als ich im März 1980 verhaftet wurde, war es noch zu keinen militärischen Auseinandersetzungen gekommen. Allerdings hatten die Behörden nach dem Massaker von Maras am 22. Dezember 1978, bei dem über 1000 kurdisch-alevitische Zivilisten getötet worden waren, den Ausnahmezustand erklärt. Es gab einen Haftbefehl gegen mich, mein Haus wurde durchsucht und ich wurde festgenommen. Infolge des militärischen Ausnahmezustands hatte der Staat Sondereinheiten gebildet. Eine dieser Sondereinheiten des Innenministeriums in Ankara kam damals nach Urfa, um uns zu verhören. Das waren Polizisten, die man eigens für Folterverhöre ausgebildet hatte. Eine dieser Sondereinheiten hat uns über 15 Tage lang verhört und gefoltert. Die Verhöre verliefen brutal und extrem unmenschlich. Wir wurden mittels Elektroschocks - auch an den Genitalien - gefoltert, mit den Füßen oder mit zusammengebundenen Händen an der Decke aufgehängt usw. Man hat uns tagelang nichts zu essen und zu trinken gegeben, hat uns nicht schlafen gelassen. Um es kurz zu machen: Man hat uns auf die verschiedenste Art gefoltert, um uns auszuquetschen, Informationen, Namen aus uns herauszupressen. All das gehörte zum Standardprogramm. Dabei wurde zwischen Männern, Frauen und Kindern nicht unterschieden. Es wurde unterschiedslos gefoltert. Einige von uns sind infolge der Folterungen gestorben.

Nach den Folterverhören wurden wir vor ein Militärgericht gestellt - infolge des Ausnahmezustands hatte das Militär eigene Gerichte gebildet, die unabhängig von jeder politischen Kontrolle agierten und in denen das Militär nach seinen eignen Regeln urteilte.

Von einem solchen Militärgericht des Ausnahmezustandes wurde ich wie viele andere im Mai 1983 zum Tode verurteilt. Zunächst wurde das Urteil damit begründet, wir hätten versucht, das Territorium des türkischen Staats aufzuteilen und einen eigenen Staat zu gründen. Zu diesem Zweck hätten wir eine politische Partei ins Leben gerufen und uns politisch betätigt, also der Vorwurf des Separatismus. Das ganze Verfahren beruhte auf dem damaligen § 125 des türkischen Strafgesetzes über die Unantastbarkeit des türkischen Staates, das von März 1981 bis Mai 1983 Bestand hatte. Im Mai 1983 wurden ca. 500 Personen aufgrund dieses Paragraphen verurteilt. Dieses Gesetz hatte das Militär damals speziell geschaffen, um gegen politische Aktivisten vorzugehen. Wer aufgrund dieses Paragraphen verurteilt wurde, bekam in der Regel die Todesstrafe. Die Verhängung der Todesstrafe musste allerdings zunächst vom türkischen Parlament abgesegnet werden. Jahrelang hat man das hinausgezögert. 1996 stimmte dann das Parlament der Verhängung der Todesstrafe gegen mich zu. Noch im selben Jahr jedoch wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach alle Todesurteile in 40-jährige Haftstrafen umzuwandeln seien. Die Zahl der politischen Häftlinge war damals so stark angewachsen, dass deren massenhafte Hinrichtung dem türkischen Staat nicht mehr opportun erschien.

A.B.: Was haben Sie persönlich in Ihrer Zeit als politischer Gefangener in der Türkei erlebt?

M. Ayata: Ich selbst war von 1980 bis 1987 im Gefängnis von Diyarbakir inhaftiert, anschließend ein Jahr lang in Eskishehir, ein Jahr in Amasya, mehr als vier Jahre in Gazi Antep und etwa sechseinhalb Jahre bis zu meiner Entlassung in Bursa. Das Gefängnis in Diyarbakir war eines der schlimmsten Foltergefängnisse weltweit und wurde auch international als solches eingestuft. Gefoltert wurde dort zunächst bis 1984. Vor allem vor dem Hintergrund des Ausnahmezustands durften die Beamten und Soldaten dort nach Gutdünken foltern. Nach Beendigung des militärischen Ausnahmezustands haben die Folterungen nachgelassen, zwar gab es auch danach vereinzelt immer wieder Fälle von Folter, aber nicht in dem Ausmaß wie zuvor. Zwischen 1980/81 und 1984 sind dort 33 Menschen umgekommen. Einige davon haben Selbstmord begangen, weil sie es nicht mehr aushielten. Andere wiederum wurden durch Folter und Schläge durch das Wachpersonal umgebracht. Einen weiteren Höhepunkt erreichten die Folterungen und Misshandlungen im Jahr 1996. Mit Billigung der Staatsanwaltschaft haben Polizei und Militär das Gefängnis angegriffen und dort eine Art Willkürregime errichtet. Über die Zustände in diesem Gefängnis, die dort praktizierten Folterungen und Menschenrechtsverletzungen habe ich zwei Bücher verfasst. ("Diyarbakir Zindane" - "Die Höllen von Diyarbakir"). Sie sind im Original in türkischer Sprache unter einem Pseudonym erschienen, in Europa bzw. in Deutschland unter meinem eigenen Namen in einem kurdischen Verlag. In der Türkei wurden die Bücher allerdings verboten. Auch habe ich eine Vielzahl von Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften verfasst sowohl unter meinem eigenen Namen als auch unter Pseudonym.

A.B.: Was waren das für Foltermethoden?

M. Ayata: Eine bei den türkischen Beamten beliebte Methode ist als palästinensische Schaukel benannt. Man bindet die Hände des Gefangenen hinter dem Rücken fest und hängt ihn dann mit zusammengebundenen Händen an der Decke auf. Wenn man nicht aufpasst und sich falsch bewegt, kann man daran sterben. Eine weitere Methode bestand darin, einen an den Oberarmen aufzuhängen.

A.B.: Gab es Versuche, Widerstand gegen diese Folterungen zu organisieren?

M. Ayata: In dieser Zeit haben wir versucht, die in dem Gefängnis inhaftierten Gefangenen zu organisieren. Wir standen in regelmäßigem Kontakt mit Menschenrechtsorganisationen und -vereinen außerhalb des Gefängnisses. Ich habe persönlich an nahezu allen Aktionen teilgenommen, um gegen die Zustände in den Gefängnissen zu protestieren und um sie zu verbessern, darunter auch unbefristete Hungerstreiks.

Dass wir die Gefängnishaft, vor allem die Zeit in Diyarbakir überlebt haben, grenzt an ein Wunder. Sehr viele Menschen, die dort inhaftiert waren, litten danach an schweren psychischen und physischen Problemen, viele leiden bis heute an den Folgen. Bei mir hat das dazu geführt, dass ich im Alter von etwa 25 Jahren fast meine ganzen Zähne verloren habe. Vergesslichkeit, hormonelle Störungen, Störungen des Gleichgewichtssinnes sowie Probleme mit dem Verdauungsapparat und mit den Nieren sind geblieben. Auch meine Konzentrationsfähigkeit sowie allgemein meine geistige Leistungsfähigkeit haben infolge dieser Erlebnisse stark nachgelassen. Mein Immunsystem wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Ich bin insgesamt viel empfindlicher und anfälliger gegenüber Infektionskrankheiten. Was mich bis heute auf den Beinen hält, was uns allen geholfen hat zu überleben, das ist unsere Überzeugung von der Richtigkeit der Sache, für die wir uns eingesetzt und für die wir gekämpft haben.

A.B.: Haben Sie selbst je eine Therapie oder zumindest psychologische Betreuung erhalten, um die Auswirkungen der Folter zu verarbeiten?

M. Ayata: Von solchen Therapien habe ich gehört, aber ich habe bisher keine erhalten. Normale Psychologen können hier wohl auch nicht helfen, da sind Spezialisten nötig. Ich habe allerdings versucht, mich psychologisch, politisch, kulturell und literarisch selbst aufzubauen und zu therapieren. Nach zwanzigjähriger Haft ist man ohnehin kein normaler Mensch mehr und kann auch kein normales Leben mehr führen. Um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und am normalen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, braucht man in der Regel eine entsprechende Therapie und Unterstützung. Da ich mich aktiv in der Organisation engagiert und an ihr teilgenommen habe, habe ich dieses Bedürfnis nicht mehr so stark. Aber wenn sich mir die Möglichkeit einer Therapie bieten würde, dann würde ich das natürlich nicht ablehnen.

A.B.: Welche persönlichen Erfahrungen machen Sie, wenn Sie mit Menschen in Deutschland über Ihre Erlebnisse reden?

M. Ayata: Unser Leben in dieser Gesellschaft ist ja an sich schon anormal. Unsere Erlebnisse und das Leben hier passen im Grunde genommen überhaupt nicht zusammen. Die wenigsten Menschen in Deutschland können nachvollziehen, was sich in der Türkei, was sich in Kurdistan abspielt. Dazu fehlen Ihnen vielfach einfach die Informationen. Natürlich sind sie auch durch die Medien negativ beeinflusst. Meinen persönlichen Eindruck würde ich so zusammenfassen: Es scheint mir so, als seien die Köpfe der Menschen hier eingefroren. Andererseits machen die hier lebenden Kurden oft den Fehler, dass sie sich zu sehr abschotten und zu wenig den Kontakt mit der deutschen Bevölkerung suchen.

A.B.: Wie ist Ihr Leben nach der Entlassung aus der türkischen Haft weiter verlaufen?

M. Atayan: Nachdem ich 2000 gegen Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, habe ich Kontakt mit der damaligen legalen kurdischen Partei HADEP aufgenommen. Da mir der türkische Staat verboten hat, mich politisch zu betätigen, habe ich mich allerdings nicht offiziell in der HADEP engagiert, sondern fungierte lediglich als Berater. Ich habe also versucht, mich legal politisch zu betätigen. Obwohl ich 20 Jahre meiner Strafe abgesessen hatte, war es mir aufgrund dieses Politikverbots ja nicht möglich, eine offizielle Position einzunehmen. Auf den Rat meiner Anwälte hin habe ich mich dann entschlossen, die Türkei zu verlassen und nach Europa, konkret nach Deutschland zu gehen. Ich bin dann auch ganz legal Anfang Januar 2002 mit meinem Reisepass nach Deutschland eingereist.

Muzaffer Ayata (links) und Dr. Alexander Bahar (rechts) - © 2010 Gül Güzel

Muzaffer Ayata (links) und Dr. Alexander Bahar (rechts)
© 2010 Gül Güzel
A.B.: Und wie wurden Sie vom deutschen Staat empfangen?

M. Ayata: In den ersten Monaten des Jahres 2002, kurz nach meiner Ankunft in Deutschland, habe ich mich zusammen mit einigen Kollegen schriftlich an das deutsche Außenministerium gewandt und einen Antrag gestellt, in Deutschland eine offizielle Vertretung der HADEP zu eröffnen. Das Außenministerium reagierte zunächst positiv. Doch die Bearbeitung unseres Antrags zog sich in die Länge, das Außenministerium zögerte das Ganze hinaus - vermutlich weil man erst einmal Informationen einholen und sich intern abstimmen musste.[1] In dieser Zeit ist mein Visum abgelaufen. Bei einer allgemeinen Polizeikontrolle wurde ich zunächst in Gewahrsam genommen. Um nicht sofort in die Türkei abgeschoben zu werden, blieb mir keine andere Wahl, als einen Asylantrag zu stellen, obwohl ich persönlich keinen Asylstatus wollte. Es hat dann etwa sieben bis acht Monate gedauert, bis mein Antrag beantwortet wurde. In dieser Zeit hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Informationen bei den türkischen Behörden eingeholt. Aufgrund dieser Informationen kam es dann zu dem Schluss, ich sei nicht auf Distanz zur PKK gegangen, sondern wäre im Gegenteil immer noch für diese aktiv. Mit dieser Begründung wurde mein Asylantrag schließlich abgelehnt. Ich habe dann über meine Anwälte gegen diese Entscheidung geklagt. Das Gericht hat sich jedoch auf den Beschluss des BAMF berufen und nochmals bestätigt, dass mir kein politisches Asyl gewährt werden könn. Dennoch kam man zu dem Schluss, dass eine Auslieferung an die Türkei für mich zu gefährlich wäre, weil ich ja "erst" 20 Jahre meiner Strafe abgesessen hätte und außerdem der türkische Geheimdienst über meine Aktivitäten unterrichtet sei. Man hat mich deshalb zunächst einmal nicht ausgewiesen. Das war am 21. März 2005.

A.B.: Eine schizophrene Entscheidung ...

M. Ayata: Dieser paradoxe Zustand, dass einerseits die Gefahr in der Türkei als solche anerkannt wird, mir andererseits aber kein politisches Asyl gewährt wird, ist typisch für den Umgang der deutschen Behörden mit uns Kurden. Das ist gewissermaßen das Standardverfahren gegenüber kurdischen politischen Aktivisten. Das einzige, worauf man sich bei diesen Entscheidungen stützt, sind die Berichte und die Dokumente, die von den türkischen Behörden - Polizei und Geheimdiensten - übermittelt werden. Was wir selbst und unsere Verteidiger sagen, ist nicht von Bedeutung. Das ist nicht nur bei mir so, sondern generell bei allen kurdischen Politikern und politisch Aktiven. Obwohl ich sowohl in der Türkei als auch international eine bekannte politische Persönlichkeit bin, wird mir kein Verfahren nach rechtsstaatlichen, demokratischen Standards gewährt - diese werden mir vielmehr ganz bewusst vorenthalten. Ich bin mir sicher, dass das an den geheimen Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei liegt. Obwohl ich in der Türkei offiziell aus dem Gefängnis entlassen wurde und vollkommen legal nach Deutschland eingereist bin, und obwohl ich mich nach meiner Einreise völlig legal und offiziell an das Außenministerium gewandt und mich hier ganz legal betätigt habe, werde ich kriminalisiert und wird ein normales juristisches Verfahren blockiert. Der Vorwurf, dass ich illegale Aktivitäten betreibe, kann schon von daher gar nicht der Wahrheit entsprechen, da ich als bekannte politische Persönlichkeit gar nicht die Möglichkeiten habe, mich illegal zu betätigen. Alles, was ich mache, ist öffentlich und bewegt sich im legalen Rahmen. Was mir vorgeworfen wird, sind auch keine konkreten Taten, es ist vielmehr meine Vergangenheit. All diese Vorwürfe basieren ausschließlich auf den Unterlagen des türkischen Geheimdienstes, die man hier auch als Grundlage nimmt, um mich zu kriminalisieren.

A.B.: Noch einmal: Was genau wirft man Ihnen denn vor?

M. Ayata: Man wirft mir ganz allgemein die Beteiligung bzw. Unterstützung der PKK vor. Meine Festnahme im August 2006 in Deutschland und meine Verurteilung zu einer Haftstrafe von schließlich drei Jahren und zwei Monaten durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wurde einzig und allein mit meinen Aktivitäten im Zeitraum 2005-2006 begründet. Man hat mir vorgeworfen, in diesem Zeitraum in Süddeutschland als illegaler Leiter für die PKK gearbeitet und sie in diesem Raum organisiert zu haben - ohne konkrete Beweise. Das war die ganze Begründung für eine über drei Jahre währende Gefängnishaft, aus der ich erst im Oktober 2009 entlassen wurde. Alle Anschuldigungen basieren letztlich auf den Vorwürfen des türkischen Staates, also meiner Vergangenheit als Mitbegründer der PKK. Das zeigt, dass der deutsche Staat als Handlanger der Türkei agiert und nur darauf aus ist, die kurdische Freiheitsbewegung zu illegalisieren und in ihren politischen Aktivitäten zu blockieren. Ich bin mir ebenfalls sicher, dass die USA hier ihre Finger mit im Spiel haben. Kurz bevor ich 2006 in Süddeutschland festgenommen wurde, hatte es beispielsweise ein Gespräch zwischen Vertretern der USA und Deutschlands gegeben. Mir ist auch bekannt, dass es Abkommen zwischen allen NATO-Ländern betreffs des Umgangs mit der PKK gibt. Bis vor einigen Jahren betraf das fast ausschließlich Deutschland als den Staat, der am intensivsten gegen kurdische Politiker und Aktivisten vorgegangen ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass hier in Deutschland die meisten Kurden in Europa außerhalb Kurdistans leben. Durch den Druck der USA haben in den letzten Jahren auch die anderen europäischen Länder immer stärker damit begonnen, gegen kurdische Einrichtungen und Vereine vorzugehen. Das kann man ja auch der Berichterstattung in der Presse entnehmen, etwa in Belgien in den letzten Wochen, wo ganz viele kurdische Vereinshäuser und Einrichtungen gestürmt wurden, das kurdische Fernsehen ROJ TV durchsucht und kurdische Politiker festgenommen wurden. Ähnliches haben wir auch in Frankreich. Es gibt eine Reihe von Hinweisen dafür, dass dahinter die USA stecken. Es ist auch kein Zufall, dass die Verfolgungen in den europäischen Staaten am stärksten sind, an deren Spitze Politiker stehen, die eine dezidiert proamerikanische Politik betreiben.

A.B.: Die PKK steht ja auch schon geraume Zeit auf der umstrittenen EU-Terrorliste, obwohl sie mehrfach einen einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hatte. Womit wird ihre Illegalisierung denn begründet?

M. Ayata: Die Illegalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung, der PKK, erfolgt auf der Grundlage der gleichen Vorwürfe wie Mitte der 1990er Jahre. In dieser Zeit gab es einige hundert konkrete Fälle, wo man der PKK vorwarf, sie würde z.B. Geld erpressen, illegal Geld sammeln und die PKK in der Türkei, in Kurdistan finanziell und logistisch unterstützen. Die Anschuldigen heute basieren auf den gleichen angeblichen Vorfällen, wobei allerdings deren Zahl deutlich abgenommen hat und sich heute im zweistelligen Bereich bewegt. Im Vergleich dazu gibt es jährlich ca. 1.500 illegale bzw. kriminelle Aktivitäten der NPD, also deutlich mehr. Die NPD wird freilich nicht verboten, die Kurdische Freiheitsbewegung aber sehr wohl. Es gibt keinerlei Bemühungen seitens der europäischen Staaten, in die Türkei zu gehen und sich in den kurdischen Gebieten umzusehen, um herauszufinden, wie die Situation sich dort entwickelt hat und wie sie aktuell aussieht. Man beharrt einfach auf den "Erkenntnissen" von Mitte der 1990er Jahre und illegalisiert so weiter die gesamte kurdische Freiheitsbewegung.

Seit April 2009 wurden etwa 1.500 kurdische Politiker, Bürgermeister usw. in der Türkei festgenommen - mit der alleinigen Begründung, sie unterstützten die PKK. Diese Verhaftungswelle hat immer noch nicht aufgehört, die Verhafteten wurden bis heute nicht vor Gericht angeklagt. Man verurteilt sie nicht nach dem, was sie getan haben, sondern schiebt das immer auf ihre angebliche Unterstützung für die PKK im Allgemeinen, um jede politische Betätigung im Sinne der kurdischen Freiheitsbewegung zu illegalisieren. Die deutschen Behörden nehmen eine ähnliche, wenn nicht dieselbe Haltung ein. Den Beschuldigten wird nicht vorgeworfen, was sie persönlich getan haben, die Gerichte in Deutschland bemühen sich auch nicht, die Situation in Kurdistan näher zu analysieren und auf die Zustände dort einzugehen. In den Unterlagen, die den Gerichten vorliegen, taucht z. B. nicht auf, dass unter anderem etwa 4000 bis 5000 kurdische Dörfer in Schutt und Asche gelegt wurden und die Menschen dort aus ihren Dörfern flüchten mussten. Rund 17.000 Menschen sind verschwunden und wurden aller Wahrscheinlichkeit nach getötet. Diese Fälle wurden bis heute nicht aufgeklärt. All das taucht in den Gerichtsakten nicht auf. Mittlerweile wird sogar in der Türkei offiziell akzeptiert, dass das passiert ist und dass die Täter Vertreter des Staates waren. In Deutschland scheint das nicht anzukommen.

A.B.: Sie haben vorher die Einflussnahme der USA angesprochen. Wie verhält sich denn die Obama-Regierung in der Kurdenfrage?

M. Ayata: Der Druck von Seiten der USA hat zugenommen, als George W. Bush sich 2007 mit dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan getroffen hat und die PKK öffentlich als den gemeinsamen Feind bezeichnet hat. Das wurde seinerzeit von den Medien entsprechend breitgetreten. Präsident Barack Obama macht nun nichts anderes, als diese Politik fortzuführen. Das wurde noch verstärkt durch Abkommen zwischen der Türkei und der USA etwa hinsichtlich der militärischen Unterstützung für den Krieg der USA in Afghanistan, wo die Türkei eng mit den USA kooperiert.

A.B.: Nun wird die Türkei wegen der Missachtung der Menschenrechte ja immer wieder von den verschiedensten europäischen Institutionen kritisiert. Bleibt das denn ohne jede Auswirkung auf die Situation in den kurdischen Gebieten?

M. Ayata: Die Türkei ist der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am häufigsten verurteilte Staat. Die europäischen Einrichtungen kennen die Folterungen und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, und es gibt ja auch einige Ausschüsse, die die Grundgesetzausübung in der Türkei beobachten und die mangelhafte Einhaltung dieser Rechte kritisieren. Das ändert aber nichts daran, dass die EU, dass die europäischen Staaten die Anschuldigungen der Türkei letztlich weitgehend ungeprüft übernehmen. Es wird eine Atmosphäre geschaffen, als wäre die PKK ein gemeinsamer Feind, eine Kraft, die man unbedingt auslöschen und vernichten muss, das Böse schlechthin.

A.B.: Wie ist denn nun der Stand der Dinge in Ihrem eigenen Verfahren?

M. Ayata: Drei Tage nach meiner Verhaftung in Deutschland hatte die Staatsanwalt von Diyarbakir Haftbefehl gegen mich erlassen. Darin wurde mir nur ganz allgemein vorgeworfen, dass ich von Deutschland aus die illegalen Aktivitäten der PKK in der Türkei organisieren würde. Damit verbunden war die Androhung einer lebenslänglichen Haftstrafe und die Forderung, mich an die Türkei auszuliefern. Obwohl die Staatsanwaltschaft von Diyarbakir dafür keinerlei Beweise vorlegen konnte, hat die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht in Frankfurt diese Vorwürfe nahezu vollständig übernommen. Das OLG Frankfurt hat daraufhin im Jahr 2008 entschieden, ich solle an die Türkei ausgeliefert werden. Gegen diesen Ausweisungsbeschluss habe ich über meine Anwälte Widerspruch eingelegt. Nachdem die türkische Staatsanwaltschaft auch nach sechs Monaten noch keine Beweise gegen mich vorweisen konnte, hat das OLG meinen Widerspruch akzeptiert. Damit wurde meine Abschiebung erst einmal gestoppt. Trotzdem ist mein Aufenthalt hier in Deutschland stark gefährdet. Ich habe Residenz- und Meldepflicht. Das bedeutet, dass ich das Stadtgebiet von Stuttgart nicht verlassen darf und mich täglich um eine bestimmte Uhrzeit persönlich bei der Polizeibehörde einfinden muss, um zu beweisen, dass ich auch tatsächlich hier bin.

Während meiner Haft in Deutschland hatte das Land Baden-Württemberg zunächst dem Ausweisungsbeschluss des OLG Frankfurt zugestimmt, auch wieder aufgrund der Unterlagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart richtete mein Anwalt an den Richter die Frage: Warum hat man meinen Mandanten zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe verurteilt? Der Richter musste dann bestätigen, dass in allen ihm bekannten Fällen, auch wenn es um Führungspersönlichkeiten bzw. höhere PKK-Kader ging, keiner eine höhere Haftstrafe als drei Jahre erhalten habe. Er kommentiere das dann sinngemäß mit den Worten, in meinem Fall habe man dieses Strafmaß wohl deshalb überschritten, um meine Ausweisung aus Deutschland zu erleichtern. Jemanden, der eine über dreijährige Haftstrafe erhält, kann man nämlich juristisch gesehen leichter ausweisen. Obwohl der Richter mit dem Vorgehen der türkischen Behörden gegenüber der PKK sowie allgemein mit der Situation in Kurdistan vertraut war, müsse er, so fügte er hinzu, dem Entschluss, mich auszuweisen, leider zustimmen, selbst vor dem Hintergrund, dass mir in der Türkei weitere 20 Jahre Haftstrafe drohten.

In seinem Urteil vom Januar 2010 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart zwar eingeräumt, dass sich viele Gesetze in der Türkei zum Positiven hin verändert hätten und die Gesetzeslage dort im Laufe der letzten Jahre allgemein humaner geworden sei. Die praktische Ausführung, die Umsetzung dieser Gesetze jedoch funktioniere nach wie vor nicht einwandfrei, weil sich die türkischen Behörden eben oft nicht an diese Gesetze hielten. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Stuttgart meine gegen die Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart gerichtete Klage abgewiesen. Dagegen haben meine Rechtsanwälte beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Vor diesem Hintergrund hat man die Ausweisung zunächst gestoppt. Gegen das seitens des BAMF eingeleitete Widerrufsverfahren habe ich ebenfalls beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben. Meiner Klage wurde stattgegeben. Das BAMF hat dagegen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung beantragt. Die beiden Berufungsverfahren sind noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

A.B.: Die deutschen Regierungsbehörden versuchen also nach wie vor, Ihre Ausweisung durchzusetzen.

M. Ayata: Was der deutsche Staat hier macht, ist in meinen Augen nichts anderes, als mich soweit zu bringen, dass ich Deutschland verlasse. Man schiebt mich zwar nicht ab, man weist mich auch nicht aus, aber man macht mir das Leben hier so schwer und unerträglich wie nur möglich - mit der offenkundigen Absicht, mir jede Energie und jede Motivation zu rauben, hier zu bleiben. Es ist, als wolle man mir zeigen: was Du auch tust, Du hast hier keine Perspektive, wir wollen Dich nicht.

Muzaffer Ayata - © Muzaffer Ayata

Muzaffer Ayata
© Muzaffer Ayata

[1] Die Eröffnung des Büros in Köln wurde dann tatsächlich gegen
Ende 2002 vom Außenministerium offiziell genehmigt.

[*] Eine gekürzte Fassung des Gesprächs mit Muzaffer Ayata erschien in
der Wochenendbeilage der Tageszeitung junge Welt vom 15./16. Mai 2010
http://www.jungewelt.de/2010/05-15/001.php



Über den Autor:

Dr. Alexander Bahar, geboren 1960, hat Geschichte, Politikwissenschaft und Philosophie in Freiburg und Frankfurt studiert. Er arbeitet als Redakteur und Publizist. Sein Buch "Folter im 21. Jahrhundert - Auf dem Weg in ein neues Mittelalter?" erschien 2009 im Deutschen Taschenbuch Verlag.
http://www.dtv.de/buecher/folter_im_jahrhundert_24713.html

Schattenblick-Rezension:
Schattenblick -> INFOPOOL -> BUCH -> SACHBUCH
REZENSION/478: Alexander Bahar - Folter im 21. Jahrhundert (SB)


*


Quelle:
Internetportal "Globale Gleichheit"
Interview mit Muzaffer Ayata von Dr. Alexander Bahar
mit freundlicher Genehmigung des Autors
Internet: www.globale-gleichheit.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2010