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BERICHT/903: Langzeitgewahrsam - Wie der Staat seine BürgerInnen schützt (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte, alias Eichhörnchen - Mittwoch, 25. März 2009

Wie der Staat seine BürgerInnen schützt

Eine skurrile aber echte Erzählung im Rechtsstaat


Eines Tages im November 2008, der Castor kommt und eine Aktivistin sitzt für über 3 Tage in Langzeitgewahrsam - zu ihrem Schutz. Es geht aber natürlich nicht um die Strahlung aus dem Castor, hierzu mag Papa Staat nicht tätig werden. Sondern Schutz vor sich selbst, zur Gefahrenabwehr, so die übereinstimmende Begründung von Polizei und Gerichten. Der Freund und Helfer schützt die ungehorsame Aktivistin vor der Vielleicht-Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Sie könnte ja gegen den Castortransport in luftiger Höhe demonstrieren, sprich - den Luftraum über die Strecke besetzen und somit eine Anzeige kassieren. Wie ungeheuer!

Die Haftbedingungen sind alles andere als gemütlich, aber was soll's? Etwas Ersatzbestrafung kommt ja auch gut hin. Schließlich sollte sich die Betroffene ja darüber freuen derart vor einer erneuten Anzeige wegen Baumklettern geschützt zu werden. Und wenn es ihr nicht passt, kann sie sich ein Bild davon machen, wie die OrdnunghüterInnen sie überzeugen möchten: an der Wand des Gewahrsamstraktes hängen aussagekräftige Bilder, die alltägliche amtliche Fesselungs- und Folterungstechniken darstellen. Eine Delle in der Wand wurde sorgfältig umrahmt. "Kopfstoß gleich Kopflos" lautet die Bildunterschrift. Die Beamten haben sogar Humor.

Die Bilder sorgten in der Öffentlichkeit für Empörung und wurden inzwischen entfernt, um "Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" nach zu kommen, so die zuständige Polizeidirektion.

Doch unsere Geschichte ist längst nicht zu Ende. Wenige Monate nach diesem Vorfall flattert ein Strafbefehl ins Haus. Wird die Polizei für ihre menschenverachtende Handlung nun zur Rechenschaft gezogen?

Aber nein! Fehlanzeige! Der Strafbefehl richtet sich gegen die Aktivistin. Statt einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Baumklettern, erntet sie also eine Strafanzeige. Die StaatsSchützerInnen machen es möglich! Der Vorwurf lautet Widerstand und Körperverletzung: die großzügige Polizei hat der Gefangenen innerhalb von 3 Tagen einen ca. 30-minütigen "Freigang" gewährt. "Frei" heißt hier an einer Polizistin mit Handfesseln gebunden. Statt sich zu bedanken, weigerte sich die Gefesselte sich vom Sonnenschein zu verabschieden und freiwillig in die fensterlose weiß gekachelte Zelle zurückzukehren. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Verfahren das öffentliche Interesse bejaht.

Doch die besagte Öffentlichkeit wird sich sicherlich fragen, wieso die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, sie vertrete das öffentliche Interesse, wieso die Richterin den Wisch namens Strafbefehl im Name des Volkes unterschreiben könne. Aus der Akte ist nämlich zu entnehmen, dass die Gefangene sich äußerst passiv verhielt und "schwer" machte. Die Polizei ist der Meinung, die Angeklagte könne die physikalischen Gesetze der Schwerkraft beseitigen und schwerer wiegen, als das was die Waage anzeigt. Und der arme verletzte Polizist weiß nicht mehr wann und wo er sich seine "Schürfwunde" eingeholt hat. Da werden einem beim lesen die Augen ganz schön feucht.

Wir sind gespannt auf die Beweisaufnahme. Das Theaterstück wird demnächst vor dem Amtsgericht Braunschweig aufgeführt.

Cécile Lecomte, alias Eichhörnchen


Die Bilder, die im Text stehen, sind u.a. auf meiner Homapage zu sehen:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html


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Quelle:
Pressemitteilung, 25.03.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2009