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MELDUNG/541: Große Teile des angemeldeten Sternmarsches nicht genehmigt (Aktionsbündnis Stop G7 Elmau)


Aktionsbündnis Stop G7 Elmau - Presseerklärung vom 1. Juni 2015

Zum Bescheid des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen:

Große Teile des angemeldeten Sternmarsches nach Elmau werden nicht genehmigt


Mit Ausnahme eines Fahrradkorsos und zwei Demonstrationsrouten auf Wanderwegen von Garmisch bis zum "Sicherheitsbereich" um den Tagungsort des G7-Gipfels hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LA GAP) die anderen Demonstrationen des angemeldeten Sternmarsches am 7. Juni quasi verboten.

  • Den Autokorso, der vom Bahnhofsplatz Garmisch-Partenkirchen über Klais nach Mittenwald führen sollte.
  • Die Demonstrationsroute vom Bahnhof Klais auf der Mautstraße nach Elmau
  • und die Demonstrationsroute vom Bahnhof Mittenwald über die Ferchenseestraße nach Elmau.

Das Bündnis STOP G7 ist gegen diese massive Einschränkung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerichtlich vorgegangen und hat gegen den Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen Klage erhoben.

Völlig inakzeptabel ist die eigenmächtige Routenänderung für den von uns angemeldeten Autokorso.

Angemeldet waren 25 Fahrzeuge, die die Demonstrationsteilnehmer*innen aus Garmisch auf der Bundesstraße 2 zu den Demoauftakt-Orten Klais und Mittenwald bringen sollten.

Stattdessen soll der Autokorso laut Bescheid des LA GAP in Mittenwald beginnen und von dort nach Klais und wieder zurück fahren.

Die Ablehnung der Fahrt auf der B2 wird damit begründet, dass die B2 als Protokollstrecke "ganztägig für Fahrten der Staats- und Regierungschefs und anderer Delegationsteilnehmer, sowie als Not- und Rettungsweg zum Klinikum Garmisch-Partenkirchen freigehalten" werden müsse.

Diese vom LA GAP verordnete - von uns gar nicht vorgesehene Route - hat den Zweck, wesentliche Teile des Sternmarsches, nämlich die von Mittenwald und Klais ausgehenden Demonstrationen, zu verhindern, weil Demonstrationsteilnehmer*innen, die sich in Garmisch aufhalten dort nicht mehr hinkommen.

Der nächste Skandal ist das Verbot für die Nutzung der Mautstraße von Klais nach Elmau.

Statt einer Demonstration zum Tagungsort der G7 hat uns das LA GAP eine stationäre Kundgebung verordnet. "Großzügig genehmigt" wurde eine Route bis auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 18, eine Strecke von weniger als 40 Metern, die kürzeste Demonstrationsstrecke, die es wohl jemals gegeben hat und damit aussichtsreicher Kandidat für das nächste Guinness-Buch der Rekorde.

Der für den Sternmarsch ausgedruckte Auflagenbescheid ist mit seinen 96 Seiten wohl aneinandergereiht länger als die tatsächliche Demoroute.

Das Demonstrationsrecht, schreibt das LA GAP, habe " gegenüber den öffentlichen Interessen an der Durchführung der Veranstaltung und am Schutz von Leben und Gesundheit der Teilnehmer (der G7 und ihres Hofstaates) zurückzutreten".

Nicht genehmigt wird schließlich auch die angemeldete Demonstrationsroute von Mittenwald über die Ferchenseestraße nach Elmau.

Die Demonstration soll stattdessen nur auf versteckten Waldwanderwegen durchgeführt werden. Selbst eine Demonstration in Zweierreihen, die die Anmelder angeboten hatten, würde zu einer Blockade dieses Rettungsweges führen und "eine störungsfreie An- und Abfahrt der Einsatzkräfte verhindern", schreibt das LA GAP.

Wir weisen diese Unterstellung, Demonstrationsteilnehmer*innen würden Rettungskräfte behindern und Krankentransporte blockieren, aufs aller schärfste zurück. Unsere Demonstrationen richten sich nicht gegen die Menschen im Werdenfelser Land und auch nicht gegen die anwesenden Gäste, sondern gegen die G7 und ihre zerstörerische Politik.

"Die störungsfreie Durchführung des G7-Gipfels und die deshalb erlassenen Betretungsverbote" seien "Bestandteil unserer Rechtsordnung", behauptet das LA GAP. Das Recht auf Versammlungsfreiheit jedoch gehört zu den Grundrechten, die "in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden dürfen" (GG, Art 19).

Die sog. "Betretungsverbote" werden uns im Bescheid des LA GAP als "Beschränkung" der angemeldeten Demonstrationen verkauft. Tatsächlich laufen diese Anordnungen auf Verbote und die Strangulierung des Demonstrationsrechts hinaus. Begründet wird das mit der mehrmals auftauchenden Floskel, es sei zu erwarten, dass der G7 Gipfel "Ziel gewalttätiger Proteste" sein werde.

Das nach Art.8 GG geschützte Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter von Demonstrationen, ihr Recht auf einen Beachtungserfolg und ihr Recht, ihre Anliegen möglichst unmittelbar an den Adressaten - in diesem Fall an den Tagungsort der G7 - herantragen zu können (BVerfG Entscheidung vom 06.06.2007, Az.:1BvR 1423/07, Rn. 23), dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen. Wir werden es einklagen.

Zum Camp-Verbot
Wir erwarten das erste Ergebnis des Verwaltungsgerichtes am Montag. Der Aufbau der Unterbringungsstruktur für die Demonstrant*innen beginnt voraussichtlich am Dienstag.

Weitere Informationen:
www.alternativgipfel.org
www.stop-G7-elmau.info

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Quelle:
Presseerklärung vom 1. Juni 2015
Aktionsbündnis Stop G7 Elmau
E-Mail: presse@stop-g7-elmau.info
Internet: www.stop-g7-elmau.info


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2015

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