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MELDUNG/1079: Protestbündnis läutet Widerstand gegen das geplante Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen ein (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 20. April 2021

Protestbündnis läutet Widerstand gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW ein

Bündnis warnt: Der Gesetzentwurf ist ein Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Diverse Protestaktionen on- und offline geplant


In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das geplante Versammlungsgesetz auf Landesebene. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung stellt einen Angriff auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Das Bündnis "Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten" will den Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten und auf diese Weise dieses problematische Gesetz verhindern.

"Durch verschiedene Regelungen soll es zivilgesellschaftlichen Akteur:innen erschwert werden, mit öffentlichen Versammlungen wie Kundgebungen oder Demonstrationen auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen und an der politischen Willensbildung teilzunehmen. Statt den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt zu stellen, schafft der Gesetzesentwurf weitreichende Ermächtigungen für die Polizei. Diese bekommt beträchtliche Auslegungs- und Entscheidungsgewalt im Rahmen von Versammlungen zugestanden. Das schafft weitere Grundlagen für polizeiliche Willkür und schränkt demokratische Rechte ein," erklärt Bündnissprecherin Michèle Winkler.

Aus Sicht des Bündnisses erschwert und kriminalisiert der Gesetzentwurf zukünftig die Organisation von und Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen. Anlasslose Videoüberwachung und Kontrollstellen mit dem Ziel, anreisende Demonstrationsteilnehmer:innen zu durchsuchen und Identitäten festzustellen, wie sie im derzeitigen Entwurf vorgesehen sind, sind inakzeptabel. Auch kann die Polizei zukünftig Personen durch das Erteilen einer Meldeauflage die Teilnahme an Versammlungen schon im Vorfeld verbieten. Dies stellt faktisch ein Versammlungsverbot für bestimmte Personen dar. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Demonstrationsanmelder:innen strafrechtlich belangt werden können, wenn Versammlungen nicht so ablaufen, wie in der Anmeldung geplant und mitgeteilt. Zudem kann die Polizei Namen und Adressen von Demo-Ordner:innen verlangen und einzelne Personen ablehnen.

Bündnissprecherin Gizem Koçkaya ergänzt bezüglich des geplanten Militanzverbotes in Nordrhein-Westfalen: "Unter das sogenannte Militanzverbot fallen zukünftig nicht nur ohnehin verbotene Uniformen, sondern auch 'Bekleidungen in vergleichbarer Weise. Offensichtlich zielt diese Formulierung darauf ab, dem sogenannten schwarzen Block oder Menschen in weißen Malanzügen bei Protesten gegen den Braunkohleabbau das Demonstrieren zu untersagen. Auch die Vorbereitung oder Durchführung von Blockaden beispielsweise bei Neonazi-Aufmärschen soll unter Strafe gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf beschädigt unsere Grundrechte, kriminalisiert zivilen Protest und ist damit verfassungswidrig."

Unter dem Motto "#VersGNRWstoppen" arbeiten Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, aus Verbänden und politischen Parteien und interessierte Einzelpersonen gemeinsam an einer Verhinderung des Gesetzes, das voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.



Zum Aufruf: www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen/aufruf

Bündnis "Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten"
Email: presse@nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de
www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de

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Quelle:
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostraße 7-11 I 50670 Köln
Telefon 0221 / 972 69-30, Telefax 0221 / 972 69-31
E-Mail: info(at)grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2021

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