Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FIAN

MELDUNG/006: Deutscher Blumenimportverband unterstützt Arbeitsrechtsverletzungen in Kolumbien


Fian - Pressemitteilung vom 25.01.2010
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Deutscher Blumenimportverband unterstützt Arbeitsrechtsverletzungen in Kolumbien


Köln, 25.1.2010 Trotz systematischer Verletzungen von Arbeitsrechten in der kolumbianischen Blumenindustrie stellt der deutsche Verein der Blumengroßhändler und -importeure (BGI) auf der Internationalen Pflanzenmesse (IPM) Asocolflores, den Verband der kolumbianischen Blumenproduzenten, als Partner vor. Die Menschenrechtsorganisation FIAN kritisiert diese Partnerschaft und fordert den BGI auf, sich öffentlich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zu bekennen.

Der BGI unterstützt mit der Partnerschaft Asocolflores dabei, stärker auf den deutschen Blumenmarkt vorzudringen. "Gewerkschaftsfreiheit wird in der kolumbianischen Blumenindustrie systematisch unterbunden," erläutert Gertrud Falk von FIAN. "Gewerkschafterinnen werden bedroht und entlassen. Größere Unternehmen schließen sogar ganze Betriebe um die Arbeit freier Gewerkschaften zu verhindern." Asocolflores hat sich in den letzten Jahren wiederholt geweigert, mit unabhängigen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten.

Die Arbeitsbedingungen in der kolumbianischen Blumenindustrie gehören zu den härtesten weltweit. Seit den 1970er Jahren wurde der Akkord im Durchschnitt um 700 Prozent erhöht. Dennoch erhalten die Arbeiterinnen nur den Mindestlohn von 515.000 Pesos, der zu niedrig ist, um sich ausreichend zu ernähren. So hatte das kolumbianische Amt für Statistik (DANE) in 2007 berechnet, dass eine vierköpfige Familie das Zweieinhalbfache des Mindestlohns benötigt um ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Gleichzeitig werden die Arbeitsbeziehungen im Sektor zunehmend prekär. Nur 65 Prozent der Arbeiterinnen sind direkt bei den Blumenbetrieben angestellt. Darunter steigt die Zahl der Kurzzeitverträge von bis zu 4 Monaten. Darüber hinaus werden Gruppen von Arbeiterinnen auch als so genannte Arbeitskooperativen beschäftigt, die keine verfassten Arbeitsrechte haben.

Auch das von Asocolflores ins Leben gerufene Gütesiegel Flor Verde schweigt zu diesen Missständen. Zwar enthält es Regeln zu Vereinigungsfreiheit, Gewerkschaften sind darin aber nicht erwähnt. Regeln zu Arbeitsplatzsicherheit und Existenz sichernden Löhnen fehlen völlig. Arbeiterinnen von Flor Verde-Betrieben haben in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass Löhne und Sozialabgaben nicht pünktlich gezahlt werden, und dass es keine Vereinigungsfreiheit gibt. Damit erfüllt Flor Verde nicht einmal alle Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

"Mit der erklärten Partnerschaft mit Asocolflores macht sich der BGI zum Komplizen von Arbeitsrechtsverletzungen," klagt Falk den BGI an. "Arbeitsrechtsverletzungen werden so hoffähig gemacht."


*


FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2010
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2010