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MELDUNG/018: FIAN begrüßt die Anerkennung des Rechts auf Wasser und fordert schnelle Umsetzung


Fian - Pressemitteilung vom 30.07.2010
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

FIAN begrüßt die Anerkennung des Rechts auf Wasser und fordert schnelle Umsetzung

FIAN fordert Einklagbarkeit des Rechts auf Wasser


Köln, 30.07.2010. Die Menschenrechtsorganisation FIAN begrüßt die Anerkennung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf Initiative Boliviens durch die UN-Vollversammlung am Mittwochabend in New York. Weltweit haben 884 Millionen Menschen keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Wasser und mehr als 2,6 Milliarden keinen Zugang zu sanitären Anlagen. Jedes Jahr sterben etwa zwei Millionen Menschen an den Folgen unsauberen Wassers, die meisten von ihnen sind Kinder unter fünf Jahren.

"Die Anerkennung des Rechts auf Wasser ist ein wichtiges Signal für die UN-Mitgliedsstaaten. Mit der Verabschiedung der Resolution sind sie dazu verpflichtet, den ärmeren Ländern bei der Gewährleistung des Rechts auf Wasser für alle Menschen zu beizustehen. Doch weitere Schritte wie vor allem die Umsetzung des Rechts auf Wasser in die nationale Gesetzgebung der einzelnen Staaten sind notwendig," betont Tim Engel, Vorstandsmitglied von FIAN Deutschland.

Neben den Staaten müssen aber auch die Privatunternehmen stärker in die Verantwortung genommen werden. In Guatemala beispielsweise verseucht das kanadische Unternehmen Goldcorp Inc. durch die Goldmine Marlin das Wasser von 18 umliegenden indigenen Gemeinden mit Schwermetallen und verbraucht nach eigenen Angaben 45.000 Liter pro Stunde.

"Es ist sehr bezeichnend und ein Skandal, dass sich Länder wie die Vereinigten Staaten und Kanada bei der Resolution Boliviens enthalten haben. Denn gerade diese sind mit ihren Unternehmen an vielen Menschenrechtsverletzungen aktiv beteiligt. Die guatemaltekische Regierung ist verpflichtet, die Menschenrechte auf Nahrung, Wasser und Gesundheit zu schützen, doch auch Kanada darf in einem solchen Fall nicht tatenlos zusehen", fordert Sebastian Rötters, Bergbau-Referent von FIAN-Deutschland.

Die Aufnahme des Rechts auf Wasser in die Menschenrechtserklärung ist von hoher symbolischer Bedeutung. Einklagbar ist dieses Recht jedoch - noch - nicht. FIAN setzt sich dafür ein, dass das Recht auf Wasser ebenso wie alle weiteren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte völkerrechtlich verbindlich und damit einklagbar werden. "Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte einzusetzen. Wenn das Menschenrecht auf Nahrung oder Wasser verletzt wird, müssen die Betroffenen die Möglichkeit haben, dieses Recht einzuklagen" stellt Tim Engel heraus.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juli 2010
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2010