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MELDUNG/070: Regierungen müssen Recht auf Nahrung von Arbeiterinnen und Arbeitern schützen


Pressemeldung zum Welttag für menschenwürdige Arbeit
von FIAN Deutschland und Vamos Münster vom 04.10.2012

Regierungen müssen Recht auf Nahrung von Arbeiterinnen und Arbeitern schützen



Köln/Münster, 04.10.2012. Der Mindestlohn in den Produktionsländern der globalisierten Blumenindustrie liegt oft unterhalb der Existenzsicherung. Daran erinnern FIAN und Vamos Münster anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am Sonntag, den 7. Oktober. Darüber hinaus kommt es vor, dass Unternehmen Löhne und Sozialversicherungsbeiträge nicht auszahlen. Wenn die Betroffenen sich wehren, müssen sie mit Entlassung und Aussperrung rechnen.

Diese Praktiken gefährden das Menschenrecht auf Nahrung der Leidtragenden und ihrer Familien, wie aktuell der Fall des multinationalen Unternehmens Falcon Farms in Kolumbien zeigt. FIAN Deutschland und Vamos Münster fordern daher von Regierungen und Unternehmen, sicherzustellen, dass Arbeiterinnen und Arbeiter von ihren Löhnen den Lebensunterhalt ihrer Familien bestreiten können.

In Kolumbien beträgt der Mindestlohn umgerechnet 245 Euro, zuzüglich 29 Euro Fahrtkosten. Zum Vergleich: Der gesetzliche monatliche Mindestlohn in Ecuador beträgt 292 US-Dollar (227 Euro). Die Kosten für die Existenzsicherung einer vierköpfigen Familie betrugen im August 2012 laut dem Nationalen Institut für Statistik und Zensus aber 588 US-Dollar (457 Euro). Weder in Kolumbien noch in Ecuador kann man demnach vom Mindestlohn leben.

"Es ist mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen dieser Staaten nicht vereinbar, dass sie Löhne unterhalb der Existenzsicherung zulassen", erklärt Gertrud Falk von FIAN Deutschland. Steffi Neumann von Vamos Münster ergänzt: "Das Beispiel der Blumenfarm Falcon in Cauca/Kolumbien verdeutlicht, dass Blumenarbeiterinnen und -arbeitern darüber hinaus nicht einmal der unzureichende Mindestlohn sicher ist."

Die Blumenfarm des multinationalen Unternehmens Falcon in Cajjibió-Cauca, Kolumbien, hatte 200 Arbeiterinnen und Arbeitern Anfang 2012 sechs Wochen lang weder Löhne noch Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt. Die Betroffenen hielten deswegen im Februar drei Betriebsversammlungen ab und legten der Geschäftsführung schriftlich ihre Forderungen vor. Darauf hat das Unternehmen bis heute nicht reagiert. Als sich schließlich 86 Arbeiterinnen und Arbeiter in der Gewerkschaft ONOF organisierten, schloss das Unternehmen im September 72 von ihnen aus. Alternative Einkommensquellen gibt es für die Betroffenen nicht. Mittlerweile sind sie auf Lebensmittelspenden angewiesen und kochen in einer offenen Volksküche vor den Toren der Blumenfarm. Das Arbeitsministerium hat auf die Bitte der Menschen, im Konflikt zu vermitteln, bisher nicht reagiert.

Weitere Informationen zum Arbeitskonflikt bei Falcon Farms in Cajjibó-Cauca sowie eine Briefaktion zu deren Unterstützung finden Sie auf www.fian.de.

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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Oktober 2012
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2012