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BERICHT/281: Ziviler Ungehorsam im Hunsrück (Forum Pazifismus)


Forum Pazifismus Nr. 27/28 - III+IV/2010
Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit

Ziviler Ungehorsam im Hunsrück
Die Hasselbach-Blockaden der Friedensbewegung und ihre Folgen

Von Dieter Junker


Der Hunsrück war in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein wichtiger Kristallisationspunkt für die bundesdeutsche Friedensbewegung. Denn in der Nähe von Hasselbach wurden als Folge des Nato-Doppelbeschlusses Cruises Missiles stationiert. 96 sollten es insgesamt werden, nach umfangreichen Baumaßnahmen trafen 1986 die ersten Raketen auf der Basis ein. Dagegen erhob sich ein Protest, der weite Teile der Hunsrücker Bevölkerung erfasste. Diese Zeit war geprägt von Mahnwachen, Demonstrationen, Friedensgebeten, Ostermärschen und Widerstandscamps. Eine für den Hunsrück bis dahin unbekannte Protestform waren die Sitzblockaden vor den Toren des Stationierungsgeländes, mit denen die Stationierung der Marschflugkörper behindert werden sollte. Diese Aktionen zivilen Ungehorsams waren nicht nur in der Bevölkerung umstritten, sie sorgten auch in der Friedensbewegung für Diskussionen. Die juristischen Folgen dieser Sitzblockaden führten sogar bis zum Bundesverfassungsgericht.


Zeitpunkt der Blockaden in der Friedensbewegung umstritten

Im Januar 1986 beschloss der Koordinierungsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung, im Herbst 1986 zu einer Großdemonstration am Stationierungsort der Cruise Missiles in Hasselbach einzuladen. Dies wurde vom "Großen Ratschlag" der Friedensbewegung im Februar 1986 in Bonn bestätigt.(1) Innerhalb der Friedensbewegung gab es dabei Überlegungen, am Rande dieser Großdemonstration, die am 11. Oktober 1986 stattfinden sollte, auch Blockadeaktionen durchzuführen. Die Delegierten der Friedensinitiative (FI) Rhein-Hunsrück-Mosel-Nahe machten aber in der Sitzung in Bonn deutlich, dass sie Blockaden und andere Aktionen zivilen Ungehorsams zwar befürworten, nicht aber in den Tagen vor der Großdemonstration, da dies für die Hunsrücker Initiativen eine zu große Arbeitsbelastung bedeuten würde, Blockaden durch massiven Polizeieinsatz zudem zu einer Demobilisierung der Hunsrücker Bevölkerung führen könnten.(2)

Der Koordinierungsausschuss der Friedensbewegung akzeptierte diese Position der Hunsrücker Gruppen. Stattdessen sollten im Hunsrück unmittelbar nach der Großdemonstration Blockaden durchgeführt werden.(3) Auf der Vollversammlung der FI am 22. August 1986 in Bell wurde die Absage von Blockaden im Zusammenhang mit der Großdemonstration von den Vertretern der Hunsrücker Friedensbewegung nochmals bestätigt.(4)

Dies blieb allerdings nicht ohne Widerspruch. Sowohl in der bundesweiten Friedensbewegung als auch bei einigen Friedensgruppen vor Ort stieß dies auf Unverständnis.(5) So stellte der Kreisverband Rhein-Hunsrück der Grünen einen Antrag auf Genehmigung von Aktionen zivilen Ungehorsams, und deren friedenspolitischer Sprecher Axel Weirich (Kirchberg) kritisierte in Leserbriefen die Entscheidung, keine Blockaden durchzuführen: "Also werden wir im Hunsrück weiterhin für den Frieden beten und Kreuze aufstellen und darauf hoffen, daß sich die Militaristen davon beeindrucken lassen."(6)


Die erste Blockade

Am 20. und 21. November 1986, fünf Wochen nach der erfolgreichen Großdemonstration mit über 180.000 Teilnehmern, kam es zur ersten Blockade des Stationierungsgeländes bei Hasselbach. Das Datum war bewusst gewählt, denn es war der dritte Jahrestag des Stationierungsbeschlusses durch den Deutschen Bundestag.

Aufgerufen zu dieser Blockade hatten verschiedene Gruppen, so unter anderem die Initiative "Kirche von Unten", mehrere Fraueninitiativen und die Bundeskonferenz unabhängiger Friedensgruppen. Zu den prominenten Unterzeichnern des Aufrufes gehörten die Politiker Gert Bastian und Petra Kelly, die Theologin Dorothee Sölle, der Theologe Helmut Gollwitzer, der Liedermacher Franz-Josef Degenhardt sowie der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter. Im Aufruf hieß es, die zweitägige Blockade sollte "ein lebendiges Zeichen gegen die geplante Stationierung von 96 Cruise-Missiles-Raketen" setzen, Auch die Grünen und die FI Rhein-Hunsrück-Mosel-Nahe schlossen sich dem Aufruf an. Von anderen Parteien, auch der SPD, wurden die geplanten Blockaden allerdings kritisiert und abgelehnt.(7)

Für die Hunsrücker Friedensbewegung bedeutete die Blockade schon im Vorfeld wie auch während der beiden Aktionstage viel Arbeit. So wurde das Beller Gemeindehaus zur zentralen Anlaufstelle für die Teilnehmer, aber auch für Interessierte oder Journalisten. Im Friedensbüro in Kastellaun gab es ein Kontakttelefon, Übernachtungen wurden im Vorfeld organisiert, eine Pressegruppe gebildet.(8)

Jeweils über 200 Demonstranten blockierten an den beiden Tagen die vier Zugangstore zum Stationierungsgelände.(9) Ein Eingang am Beller Bahnhof wurde als "Frauentor" von den Frauengruppen blockiert. Die Polizei räumte immer wieder die Tore. An diesen beiden Tagen konnte dadurch der Baustellenverkehr nur stockend und vereinzelnd das Gelände befahren.(10) Insgesamt gab es zwölf Räumungen durch die Polizei, von 159 Personen werden die Personalien erfasst, darunter auch rund 50 Hunsrücker, außerdem gab es 16 Festnahmen.(11) Wie 1987 der rheinland-pfälzische Innenminister im Landtag erklärte, wurden alle Blockadeteilnehmer, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, im zentralen Aktenerschließungssystem (PIOS) des Bundeskriminalamtes gespeichert.(12)


Die zweite Blockade im Mai 1987

Nur ein halbes Jahr nach der ersten Blockade wurde das Stationierungsgelände am 28. und 29. Mai 1987 erneut blockiert. Auch hier riefen neben den Friedensgruppen erneut Prominente zur Teilnahme auf, so beispielsweise der Zukunftsforscher Robert Jungk, die Sängerin Katja Ebstein und der Friedensforscher Alfred Mechtersheimer.

Die Blockade stieß am ersten Tag, es war Christi Himmelfahrt, auf großes Interesse. Etwa 500 Menschen kamen nach Hasselbach, rund 100 von ihnen blockierten die Basis. Am zweiten Tag wurde das Stationierungsgelände ebenfalls von rund 100 Demonstranten blockiert. Die Polizei räumte wiederum mehrmals, von 45 Teilnehmern wurden die Personalien erfasst. An der Blockade nahmen unter anderem auch die neugewählte Fraktion "Die Grünen" im rheinland-pfälzischen Landtag sowie die Mainzer Theologin Luise Schottroff teil.(13)

Erstmals leitete nach dieser Blockade die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen die 105 Unterzeichner des Aufrufs zur dieser Blockade ein wegen "Aufrufs zu strafbaren Handlungen" (§ 111 StGB). Als Reaktion darauf unterschrieben fast 600 Menschen einen generellen Aufruf zum Blockieren.(14) Ermittlungen wurden auch von der Bonner Staatsanwaltschaft eingeleitet, da der Aufruf in Bonn veröffentlicht wurde.(15) In diesem Zusammenhang wurde zudem das Büro des Bonner Friedensplenums von der Polizei durchsucht.(16)


Dritte Blockade bei den "Gewaltfreien Aktionstagen im Hunsrück"

Die dritte und letzte Blockade des Stationierungsgeländes bei Hasselbach war Anfang Oktober 1987. Vom 2. bis 8. Oktober wurde dabei ein Tor blockiert, am 9. und 10. Oktober kam es zur Totalblockade der Basis. Die Aktion war eingebettet in die "Gewaltfreien Aktionstage im Hunsrück".

Die amerikanische Armee hatte während der zweitägigen Totalblockade die Basis offiziell geschlossen. Die Polizei nahm lediglich zwei Personen fest, als zwei amerikanische Soldaten das Gelände betreten wollten und deswegen das Tor von der Polizei geräumt wurde.(17) Die Aktionen endeten am 11. Oktober mit einer Kundgebung auf dem Beller Marktplatz, an der rund 700 Menschen teilnahmen.(18) Wie schon bei der zweiten Blockade leitete auch hier die Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen gegen die Unterzeichner des Aufrufs ein. Zu den prominenten Unterstützern gehörten diesmal mehrere rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete.


Die Prozesse beginnen

Am 8. April 1987 war vor dem Amtsgericht in Simmern der erste Blockade-Prozess gegen drei Pfarrer und eine Sozialpädagogin. Es war der Auftakt zu einer jahrelangen Prozesslawine. Die erste Verhandlung musste aufgrund des großen Besucherandrangs in die Hunsrückhalle in Simmern verlegt werden. Die Anklage lautete auf Nötigung.

Die Angeklagten nutzten bei den Prozessen die Gelegenheit, in persönlichen Beiträgen und Verteidigungsreden ihre Beweggründe für die Sitzblockaden zu erläutern. So fragte der Beller Pfarrer Karl-August Dahl, der im ersten Prozess angeklagt war, den Richter: "Ist eine Sitzdemonstration, die, vorher angekündigt, den Baufirmen, der Baustellenleitung, den Ordnungskräften der Polizei, Gelegenheit gibt, sich auf diese Demonstration einzustellen - und ebenso natürlich den betroffenen Militärdienststellen - ist eine solche Sitzdemonstration wirklich in erhöhtem Maße sittlich zu missbilligen?" Und er fügte später hinzu: "Für einige Minuten diesen Wahnsinn (Anm. des Autors: Gemeint war die Aufrüstung) aufgehalten zu haben? Das soll verwerflich sein?"(19)

Am Ende wurden die vier Angeklagten, wie dann in den folgenden Verfahren auch alle weiteren Blockierer, vom Amtsgericht in Simmern zu Geldstrafen wegen einer "verwerflichen Nötigung" nach § 240 StGB verurteilt, in der Regel zu 30 Tagessätzen(20), was damit dem Monatsverdienst der Angeklagten entsprach. Nach Ansicht des Gerichtes wurden Autofahrer, Arbeiter und Bedienstete der Nato-Basis durch die Blockierer in ihrer Arbeit behindert und so genötigt, etwas zu tun, was sie nicht wollten.(21)


Freisprüche in Bad Kreuznach

Da die Angeklagten gegen diese Urteile Widerspruch einlegten, kam es in Bad Kreuznach ab dem 20. Juli 1987 vor dem Landgericht zu zahlreichen Berufungsverhandlungen. Anders als in Simmern konnte die dortige Kleine Strafkammer keine verwerfliche Nötigung in den Sitzblockaden erkennen, sie sprach die Angeklagten frei und hob die erstinstanzliche Verurteilung wieder auf. Das Gericht verurteilte die Blockierer lediglich zu Geldbußen wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.(22)

In seiner Urteilsbegründung wertete das Gericht die Sitzblockaden nicht als Nötigung, sondern als Ordnungswidrigkeit. Dafür verhängte das Landgericht Geldbußen zwischen 50 und 100 Mark. Der Richter betonte, im Verhalten der Angeklagten sei "nichts Verwerfliches" zu erkennen, es handele sich um "eine Meinungsäußerung".(23)


Erneute Verurteilung in Koblenz und Mainz

Diese Freisprüche vor dem Landgericht in Bad Kreuznach wurden im Herbst vom Ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz wieder aufgehoben. Anders als die Richter in Bad Kreuznach sahen die Juristen in Koblenz den Tatbestand der Nötigung wieder als erfüllt an. Das OLG folgte damit in seinen Urteilen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der Senat bekräftigte zudem, dass es nicht Aufgabe des Gerichtes sei, politische Motive zu würdigen.(24) Das OLG verwies die Verfahren an das Landgericht in Mainz, wo über das endgültige Strafmaß entschieden werden sollte.

In Mainz wurden dann ab dem 15. Juli 1988 die Urteile aus der ersten Instanz bestätigt und die Hunsrück-Blockierer zu Geldstrafen wegen Nötigung verurteilt. Einige der Verurteilten, die sich weigerten, diese Geldstrafen zu zahlen, saßen ihre Strafen im Gefängnis ab.(25)


Auch Aufrufe sind strafbar

Zu einem Novum vor deutschen Gerichten kam es am 6. Januar 1988 im Amtsgericht in Simmern.(26) Erstmals verurteilte ein Gericht einen Unterzeichner eines Aufrufs zur Blockade zu einer Geldstrafe wegen § 111 StGB (Aufforderung zu einer Begehung von Straftaten). Auch hier folgten mehrere Prozesse in Simmern und später dann in Bad Kreuznach. Dabei wurden die Angeklagten in der Regel zu höheren Strafen verurteilt als die Sitzblockierer in ihren Verfahren. Angeklagt waren auch zahlreiche prominente Unterzeichner, so der Schriftsteller Bernt Engelmann, die Sängerin Katja Ebstein, der Zukunftsforscher Robert Jungk, die Theologin Luise Schottroff, der Hochschullehrer Professor Ossip K. Flechtheim und mehrere Abgeordnete.

Verhandlungen wegen des Aufrufs zu den Blockaden gibt es zudem vor dem Amtsgericht Bonn, da die Aufrufe von Büro des Koordinierungsausschusses der Friedensbewegung verbreitet wurden. Hier gab es sowohl Freisprüche als auch Verurteilungen. Die Revisionsverhandlungen dazu fanden vor dem Landgericht Bonn statt.(27) In Mainz vor dem Landgericht wurden ebenfalls Revisionsverfahren wegen der Unterzeichnung des Aufrufs zu den Blockaden verhandelt.(28)


Karlsruhe entscheidet neu

Am 10. Januar 1995, zu einer Zeit, als die Cruise Missiles längst aus dem Hunsrück abgezogen waren, revidierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine bisherige Rechtsprechung bei der Beurteilung von Sitzblockaden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund unterschiedlicher Urteile der Gerichte in Deutschland. So waren beispielsweise Landwirte, die in Koblenz die Straßen blockierten, ebenso straffrei geblieben wie Stahlarbeiter in Duisburg-Rheinhausen bei einer Straßenblockade oder Lkw-Fahrer, die einen deutsch-österreichischen Grenzübergang blockierten, während die Sitzblockierer vor den militärischen Anlagen in der Regel verurteilt wurden.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes fasste an diesem Tag mit knapper Mehrheit im Zusammenhang mit einer Sitzblockade in Mutlangen die Entscheidung: "Die erweiterte Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG." Das heißt, bei gewaltfreien Sitzblockaden ist das Kriterium der Gewalt nicht erfüllt. Der grundgesetzlich verbürgte Bestimmheitsgrundsatz in Artikel 103 GG sei durch die Urteile verletzt worden. Danach können unter anderem Sitzblockaden nicht mehr als Nötigung im Sinne von § 240 StGB bestraft werden.

Dies brachte wieder Bewegung in die juristische Bewertung der Sitzblockaden. In der Folge wurden noch nicht abgeschlossene Verfahren eingestellt oder endeten mit Freispruch. Zahlreiche Verfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen war, wurden wiederaufgenommen oder wurden von Amts wegen wieder aufgenommen und führten zu Freisprüchen.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) betonte 1995 im Landtag, dass alle Teilnehmer von Sitzblockaden, die verurteilt wurden, voll rehabilitiert werden müssten. Er wies daher die Staatsanwaltschaften im Land an, sämtliche Verurteilungen ohne neue Hauptverhandlung einem Freispruch zuzuführen. per rheinland-pfälzische Justizminister Peter Caesar, FDP, sagt am 24. März 1995 im Mainzer Landtag: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben sie sich nicht strafbar gemacht.(29)


Juristische Bilanz

In Rheinland-Pfalz wurden aufgrund von Sitzblockaden, zu denen auch die Blockaden 1986/87 in Hasselbach gehörten, zwischen 1983 und 1989 insgesamt 818 Personen wegen Verstoßes gegen § 240 StGB rechtskräftig verurteilt. Laut rheinland-pfälzischem Justizministerium wurden in den Jahren 1983 bis 1989 gegen insgesamt 1.148 Personen in Rheinland-Pfalz Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet, darunter gegen 221 Personen bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, die für Hasselbach zuständig war. In genau 1000 Fällen wurden, ganz überwiegend mit Strafbefehlsantrag, aber auch mit Anklageschriften die Gerichte im Land befasst. Neben den 818 Verurteilungen bzw. rechtskräftigen Strafbefehlen kam es zu 76 Freisprüchen und zu 87 gerichtlichen Einstellungen, vorwiegend nach den §§ 153, 153a der StPO wegen geringer Schuld mit oder ohne Geldauflage.(30)

Drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes waren die Wiederaufnahmeverfahren abgeschlossen. In den Fällen, in denen die Gerichte die Wiederaufnahme abgelehnt hatten, hatte Justizminister Peter Caesar die Staatsanwaltschaften gebeten, im Wege einer Gnadenentscheidung im Einzelfall die Geldstrafe, die Verfahrenskosten und notwendige Auslagen zurückzuzahlen. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministeriums wurden insgesamt über 800.000 Mark zurückerstattet.(31) Detaillierte Zahlen für die Blockaden in Hasselbach liegen nicht vor.


Dieter Junker, Dipl.-Soziologe und freier Journalist hat diesen Text als Begleitheft zu einer Sonderausstellung über die Hunsrück-Blockaden der Friedensbewegung verfasst. Die Ausstellung ist bis April im Haus der regionalen Geschichte auf der Unterburg in Kastellaun (Hunsrück) zu sehen.


Anmerkungen

1) Graswurzelrevolution März 1986, S. 4
2) Hunsrück-Forum 14/1986, S. 3
3) Graswurzelrevolution Dezember/Januar 1986/87. S. 22
4) ebd., S. 3
5) Graswurzelrevolution Mai 1986, S. 7
6) Graswurzelrevolution September 1986, S. 5
7) Hunsrücker Zeitung vom 15./16. November 1986
8) Informationsblatt der Vorbereitungsgruppe zur Blockade am 20./21. November 1986
9) Tageszeitung vom 22. November 1986
10) Tageszeitung vom 21. November 1986, auch andere Medien und Pressemitteilungen der Friedensbewegung
11) Hunsrücker Zeitung vom 22./23. November 1986
12) Antwort auf die Kleine Anfrage MdL Prof. Dr. Gernot Rotter vom 11. August 1987 (Drucksache 11/195)
13) Tageszeitung vom 29. Mai 1987
14) Gemeinsame Pressemitteilung von Bonner Friedensplenum und Friedensbüro Hunsrück vom 11. März 1988
15) Frankfurter Rundschau vom 28. August 1987
16) Tageszeitung vom 14. Juli 1987
17) Tageszeitung vom 12. November 1987
18) Der Weg 45/1987
19) Extra-Ausgabe Hunsrück-Forum zu den Blockade-Prozessen. o.J., S. 17
20) Ein Tagessatz ist 1/30 des monatlichen Verdienstes.
21) Hunsrücker Zeitung vom 9. April 1987, Tageszeitung vom 10. April 1987
22) Hunsrücker Zeitung vom 21. Juli 1987
23) Tageszeitung vom 21. Juli 1987
24) Tageszeitung vom 30. Oktober 1987
25) Die Dauer der Haft war dabei von der Höhe der Geldstrafe abhängig. Ein Tagessatz entsprach einem Tag Haft.
26) Tageszeitung vom 7. Januar 1988, Pressemitteilung des Koordinierungs-Ausschusses der Friedensbewegung vom 5. Januar 1988
27) FI Rhein-Hunsrück-Nahe-Mosel (Hrsg.), Friedensinformationen Nr. 36, Oktober 1988. S. 7
28) Tageszeitung vom 25. Januar 1990
29) Rhein-Zeitung vom 25./26. März 1995, Landtagsprotokoll 12. Wahlperiode, 106. Sitzung, S. 8240 ff
30) Landtagsprotokoll 12. Wahlperiode, 106. Sitzung, S. 8238 ff.
31) Bericht der Landesregierung im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags vom 12.Juni 1998 (Vorlage 13/2039)


*


Quelle:
Forum Pazifismus - Zeitschrift für Theorie und Praxis
der Gewaltfreiheit Nr. 27/28 - III+IV/2010, S. 42 - 45
Herausgeber: Internationaler Versöhnungsbund - deutscher Zweig,
DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2011