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RECHT/056: 60 Jahre Grundgesetz - Feierlichkeiten mit schalem Nachgeschmack (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 205, II - September 2009
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

60 Jahre Grundgesetz - Feierlichkeiten mit schalem Nachgeschmack

Von Martin Kutscha


Eingezwängt zwischen Bierständen, Wurstbuden und zur Schau gestellten Panzerfahrzeugen der Bundeswehr stand das kleine Zelt des Bundesverfassungsgerichts auf der "Festmeile" am Brandenburger Tor. Nur wenige hörten zu, als die Richterin Hohmann-Dennhardt und der neue Vizepräsident Voßkuhle von zwei Journalistinnen zur Thematik der Gleichberechtigung von Mann und Frau befragt wurden.

Die beiden Richter erzählten anschaulich, wie der Gesetzgeber immer wieder zur Korrektur gezwungen werden musste. Dabei lässt der Verfassungssatz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" doch an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Aber auch in anderen Bereichen sind Verfassungsverstöße keine Ausnahme - es drängt sich sogar der Eindruck auf, dass diese sich in den letzten Jahren häufen.

So hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber des Bundes in den letzten fünf Jahren zweimal attestiert, gegen die Menschenwürde, das höchste Gut unserer Verfassung, verstoßen zu haben (beim "Lauschangriff" in der Strafprozessordnung sowie dem "Rettungsabschuss" im Luftsicherheitsgesetz). Viele Parlamentarier und Regierungsmitglieder müssten also schuldbewusst den Kopf senken, wenn an die im Grundgesetz enthaltenen Verpflichtungen erinnert wird. Statt dessen wurde Selbstbeweihräucherung im großen Stil betrieben und suggeriert, dass die Regierenden die besten Freunde der Verfassung seien.

Die Besonderheit des Grundgesetzes gegenüber den meisten "einfachen" Gesetzen hat der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm bei einem Vortrag am 4. Mai erklärt: Während der Bürger durch Gesetze üblicherweise mit verschiedenen Pflichten belastet wird, räumt ihm unsere Verfassung bestimmte Freiheiten ein und unterwirft die Staatsgewalt entsprechenden Bindungen. Von manchen Regierungspolitikern wird denn auch geklagt, die Verfassung würde immer stärker zur "Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt" (Schäuble in der F.A.Z. v. 13.9.1996).

Die Staatsgewalt an die Kette zu legen und damit zugleich die Freiheit der Bürger zu schützen, ist aber gerade die wichtigste Funktion moderner Verfassungen. Wenn und soweit sie diese Aufgabenstellung erfolgreich bewältigen, gibt es allen Anlass, ihre Jahrestage gebührend zu feiern - aber nicht durch die Regierungen als den Adressaten der Verfassungen, sondern durch den Souverän in der Demokratie, also durch das Volk und nicht zuletzt auch durch die Bürgerrechtsorganisationen, die sich als echte Verfassungsfreunde engagieren.

Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass die Humanistische Union gemeinsam mit dem Berliner Institut für Recht und Gesellschaft der Humboldt-Universität eine Ringvorlesung mit dem Titel "60 Jahre Grundgesetz - Anspruch und Wirklichkeit" veranstaltet. Die Namen einiger Referentinnen und Referenten lassen dann auch eine bürgerrechtliche Perspektive auf die einzelnen Regelungsgegenstände erwarten, so der oben schon erwähnte Dieter Grimm sowie der angesehene Redakteur Christian Bommarius, der unlängst mit einem Buch zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes hervorgetreten ist, oder der Trierer Strafrechtler Mark Zöller, der die europäische Strafgesetzgebung unter die grundgesetzliche Lupe nimmt.

Beim Weiterlesen der Referentenliste allerdings stutzt man unwillkürlich: Über das Verhältnis zwischen Politik und Bundesverfassungsgericht soll "unsere" Justizministerin Brigitte Zypries reden, die als konsequente Verteidigerin der Grundrechte bisher kaum in Erscheinung getreten ist. Und weiter: Ein Thema, das in der Arbeit der Humanistischen Union eine zentrale Stellung einnimmt und angesichts von gesetzgeberischen Segnungen wie z. B. dem neuen BKA-Gesetz hohe Aktualität besitzt, ist "Sicherheit und Freiheit". Hierüber referieren soll ausgerechnet der Politikwissenschaftler Herfried Münkler, der in seinen Veröffentlichungen auch völkerrechtswidrige Bundeswehreinsätze rund um die Welt rechtfertigt: "Humanitäre Militärinterventionen sind politische und finanzielle Investitionen ins Gemeinwohl" (Münkler in der F.A.Z. v. 9.10.06).

Hätte ein so hochsensibles Thema wie das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit nicht einen Referenten oder eine Referentin verdient, der oder die die entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts ernster nimmt? Sowohl die Vorsitzende unserer Bürgerrechtsorganisation als auch unser stellvertretender Vorsitzender hätten als ausgewiesene Fachleute doch sicher eine Menge zu dieser Thematik sagen können.

Ein anderes Thema fehlt bei der Ringvorlesung völlig, nämlich die aktuellen Folgerungen aus dem Verfassungsgebot der Sozialstaatlichkeit.

Wie weit sich inzwischen die soziale Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland geöffnet hat, lässt sich in jeder guten Tageszeitung nachlesen. Und was die Möglichkeiten des Staates zur Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft, hüllt sich das Grundgesetz keineswegs in Schweigen, wie schon die Lektüre der Art. 14 und 15 zeigt. Die Auslassung dieser Thematik ist vermutlich kein Zufall; offenbar haben sich die Verantwortlichen nicht an diese politisch brisante und sperrige Problematik herangetraut (wie übrigens schon bei der Ringvorlesung zum 50.

Geburtstag des Grundgesetzes, als erst nach langen Debatten noch eine Veranstaltung zu "Grundgesetz und Bundeswehr" in das Programm aufgenommen wurde - immerhin war 1999 das Jahr des Kosovo-Krieges!). Anscheinend geht es bei der jetzigen Ringvorlesung eher um Hochschulmarketing durch die Präsentation klingender Namen und weniger um eine Darstellung bürgerrechtlich orientierter Sichtweisen.

Die Beteiligung der Humanistischen Union an dieser Veranstaltung erhöht vielleicht unseren Bekanntheitsgrad, gefährdet allerdings unsere Glaubwürdigkeit als Nichtregierungsorganisation von engagierten Verfassungsverteidigern. Es bleibt dabei: 60 Jahre Grundgesetz sind "kein Grund, sich auszuruhen!" (Voßkuhle, NJW-Editorial Heft 21/2009).


Prof. Dr. Martin Kutscha ist Mitglied des Beirats der Humanistischen Union.


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 205, II - September 2009, S.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2009