Schattenblick →INFOPOOL →WELTANSCHAUUNG → HUMANISTISCHE UNION

RECHT/062: Bulliges zur Vorratsdatenspeicherung (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 208, I/II - Juli 2010
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Bulliges zur Vorratsdatenspeicherung

Von Martin Kutscha


(Red.) Am 2. März diesen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht über einige Musterbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Neben der HU, zahlreichen Parteien und Berufsverbänden hatten mehr als 30.000 Bürgerinnen und Bürger gegen das Gesetz geklagt. Mit ihrem Urteil erklärten die Verfassungsrichter das deutsche Umsetzungsgesetz zur Speicherung der TK-Verbindungsdaten mehrheitlich für nichtig, unterließen es jedoch, die zugrundeliegende EU-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Grundsätzlich sei eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für den Datenschutz hat, und wie die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa weiter geht, darüber berichten wir in der nächsten Ausgabe der Mitteilungen. An dieser Stelle zunächst ein Kommentar von unserem Beiratsmitglied Martin Kutscha zu den Diskussionen, die die Entscheidung unter (ehemaligen) Datenschützern auslöste.


Gerade auch von bürgerrechtlicher Seite wurde die Hauptsachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mit Spannung erwartet. Das Urteil vom 2. März 2010 bedeutete dann einerseits einen Triumph, weil das Gericht die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig und nichtig erklärte, andererseits aber auch eine Enttäuschung: Das Bundesverfassungsgericht verzichtete darauf, die EG-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen EU-Recht vorzulegen, und erklärte die Vorratsdatenspeicherung nicht für "schlechthin unvereinbar" mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung dieser Daten seien vielmehr dann verhältnismäßig, so das Gericht, "wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen." (Urteilstext unter www.bverfg.de). Auf der Grundlage einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung dürfen demnach in Zukunft wieder alle Verkehrsdaten der Telekommunikation monatelang gespeichert und unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Stellen auch abgerufen und ausgewertet werden.

Die Humanistische Union hat also zu Recht die bürgerrechtliche Halbherzigkeit der Karlsruher Richter und Richterinnen in Sachen Vorratsdatenspeicherung angeprangert (Pressemitteilung vom 2.3.2010), ebenso wie einige liberale Journalisten. Auch Hans Peter Bull, Sozialdemokrat, emeritierter Staatsrechtler und in den Jahren von 1978 bis 1983 als erster Bundesdatenschutzbeauftragter im Amt, hat im Editorial der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), Heft 12/2010, immerhin der wichtigsten juristischen Fachzeitschrift, heftige Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Die Stoßrichtung dieser Kritik erstaunt allerdings: Für ihn geht das Urteil in Sachen Freiheitsschutz zu weit. "Die Abwägung der betroffenen Interessen ist ganz einseitig ausgefallen. Dass die Daten zur Strafverfolgung nötig sind, wird nicht mit dem gebotenen Gewicht berücksichtigt". Und es kommt noch dicker: "Indem das BVerfG gutgemeinte, aber unbegründete Ängste vor einem Umkippen des Rechtsstaats in einen 'repressiven Präventionsstaat' mit der generellen Einschränkung legitimer staatlicher Aktivitäten beantwortet, lässt es Zweifel an der Rechtstreue aller anderen Staatsorgane erkennen und gefährdet letztlich das Vertrauen in das geltende Recht."

Man reibt sich angesichts solcher drastischen Formulierungen verwundert die Augen. Was sind denn "gutgemeinte Ängste", die in den Augen Bulls zweifellos unbegründet sein sollen? Hat das Gericht nur ein Phantom gezeichnet, als es darauf verwies, dass sich aufgrund einer Auswertung der Telekommunikationsverkehrsdaten "tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen" lassen? Und gibt es in der deutschen Geschichte wirklich keinerlei Beispiele für massive staatliche Bespitzelung auch jenseits des Rechts?

Merkwürdig mutet auch der Vorwurf an, das Bundesverfassungsgericht ließe "Zweifel an der Rechtstreue aller anderen Staatsorgane erkennen." Schließlich ist doch gerade die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit, ja überhaupt die gerichtliche Kontrolle staatlicher Machtausübung Ausdruck des Zweifels, ob der Staat in seinem Handeln die Verfassung und die einfachen Gesetze immer strikt einhält. Dass dies nicht der Fall ist und dass sogar elementare Grundrechte missachtet werden, belegt nicht nur unser jährlicher Grundrechte-Report, sondern auch eine lange Kette von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie des Bundesverfassungsgerichts. Als Bundesdatenschutzbeauftragter war schließlich auch Hans Peter Bull vor vielen Jahren mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen für die Datenverarbeitung zu kontrollieren. Später war Bull dann allerdings Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, und in den letzten Jahren hat er sich u. a. als Gutachter für Privatunternehmen betätigt, so z. B. 2005 für die Firma Loyalty Partner GmbH, die Betreiberin des "Payback"-Systems. Ihm dürfte dabei nicht verborgen geblieben sein, dass beim Betrieb solcher "Kundenkarten"-Systeme zahlreiche personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden. Unser wackerer Gutachter hat damit indessen keine Probleme: "Datenaskese zu üben", sei "nicht nur chancenlos, sondern unangebracht; denn Datenverarbeitung ist im Allgemeinen sozial nützlich" (Bull, Zweifelsfragen um die informationelle Selbstbestimmung - Datenschutz als Datenaskese? NJW 2006, S. 1618). Nanu, ist dem ehemaligen Datenschützer das in § 3a des Bundesdatenschutzgesetzes mit guten Gründen verankerte Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nicht bekannt? Jedenfalls hat sich seine Perspektive auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seit der Wahrnehmung seines anspruchsvollen Amtes radikal verändert. Und mit seiner neuesten Philippika gegen das Bundesverfassungsgericht hat er sich endgültig für den nächsten Big Brother Award qualifiziert. Herzlichen Glückwunsch, Herr Bull!


Martin Kutscha lehrt Verwaltungsrecht an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht.


*


Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 208, I/II - Juli 2010, S. 7
Herausgeber: Humanistische Union e.V.
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Tel: 030/204 502 56, Fax: 030/204 502 57
E-Mail: info@humanistische-union.de
Internet: www.humanistische-union.de

Die Mitteilungen erscheinen viermal jährlich.
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2010