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STANDPUNKT/029: Freiheit im Leben - Freiheit zum Tode (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 212, I - März 2011
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Freiheit im Leben - Freiheit zum Tode

Philosophische Überlegungen zu einem selbst verfügten Ausscheiden aus dem Leben

Von Joachim Kahl



Selbstbestbestimmung des Individuums - eine unverwüstliche Leitidee unserer Zeit

Am Anfang und am Ende aller Überlegungen, wie zu leben und wie zu sterben sei, steht das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung - eine kostbare und belastbare Idee. Auf einem unübersichtlichen Gelände hilft sie zuverlässig weiter. Die Idee der individuellen Selbstbestimmung ist auf Dauer unwiderstehlich, weil sie sachlich richtig ist. Sie bleibt übrig, wenn von den großen geschichtsphilosophischen Entwürfen nur noch Trümmer, von den religiös-metaphysischen Luftschlössern nur noch Schatten zu sehen sind.

Das Ideal des autonomen Subjekts ist die Haupterrungenschaft der europäischen Aufklärung. Es hat Schärfe und Charme, es ist attraktiv und konstruktiv - ein Kompass in den Abwehrkämpfen gegen Bevormundung, Besserwisserei, Verblendung. Dabei ist eine reife und reflektierte Gestalt von Selbstbestimmung sich ihrer natürlichen und historisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus bewusst. Niemand kann sich aus ihnen lösen. Selbstbestimmung ist keine Selbsterschaffung, auch keine Selbsterfindung und geht problemlos einher mit der Einsicht in ihre eigenen Schranken.

Niemand kann sich selbst das Leben geben. Niemand kann seinen Tod verhindern. Niemand kann selbst seinen Leichnam bestatten. Wir werden geboren, wir müssen sterben, andere Menschen müssen unseren Leichnam beisetzen. Das heißt: alle erwünschte und erreichte Selbstbestimmung ist eingebettet in Fremdbestimmung und stets mit ihr durchmischt. Ungefragt werden wir ins Leben geworfen. Unvermeidlich müssen wir sterben. Unabwendbar müssen andere Menschen unseren toten Körper irgendwie der Erde zurückgeben. Zwar können wir im Hinblick auf unsere Bestattung Vorsorge treffen, aber durchführen müssen sie andere, auch professionelle Helfer unseres Abschieds.

In all diesen elementaren Sachverhalten drückt sich der zugleich naturgegebene und gesellschaftsbezogene Charakter der menschlichen Existenz aus. Innerhalb dessen ist die individuelle Selbstbestimmung umso erstrebenswerter, zumal sie ohnehin nur relativ und fragmentarisch ist.

Zwei tief greifende historische Entwicklungen haben die Selbstbestimmung in Theorie und Praxis entscheidend voran gebracht. Auf der gesellschaftlich-politischen Ebene war es der Übergang vom Untertan, der seiner Obrigkeit Gehorsam schuldet, zum mündigen Staatsbürger, der seine Regierung wählen und abwählen kann und - analog - der sich einer Religion zurechnen oder von ihr lösen kann. Auf der medizinisch-pharmazeutischen Ebene gab es epochale Fortschritte, von denen frühere Generationen kaum zu träumen wagten. Die Entwicklung sicherer hormoneller Verhütungsmittel hat die schicksalhafte Verknüpfung von Sexualität und Zeugung gekappt und damit einen beträchtlichen Zuwachs an Freiheit und Lustgewinn gebracht. Im Hinblick auf ein selbst verfügtes Lebensende stellen Medizin und Pharmazie inzwischen hochdosierbare Medikamentencocktails bereit, die - eingenommen in der Art eines Schlummertrunks - in einen tiefen Schlaf versetzen, auf den kein Erwachen mehr folgt. In den Niederlanden hat sich 2008 eine Bürgerbewegung unter der Leitung der Amsterdamer Ärztin Petra de Jong gebildet, die für die Legalisierung einer solchen "Letzte-Wille-Pille" eintritt.

Niemand müsste sich heute mehr erhängen, erschießen, vom Hochhaus stürzen, vor den Zug werfen oder in die Schweiz fahren (fahren lassen), sondern könnte sein Leben sanft und schmerzfrei im eigenen Bett in vertrauter Umgebung beenden, so es ihn oder sie danach drängt. Freilich nur, sofern der medizinisch-pharmazeutische Fortschritt endlich von einem politisch rechtsstaatlichen Fortschritt ergänzt wird. Die liberale und soziale Denkfigur der Selbstbestimmung muss endlich auch in eine alltagstaugliche Rechtsform gekleidet werden.

Das Recht zu leben ist keine Pflicht zu leben, geschweige denn ein Zwang zu leben. Wer nicht mehr leben will oder nicht mehr leben kann, dem sollte - im Rahmen einer sich herausbildenden humanistischen Abschieds- und Sterbekultur - die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einer sanften Methode schmerzfrei und sozial verträglich aus dem Leben zu scheiden.

Todgeweiht sind wir von Beginn an - wie alle Lebewesen. Leben können heißt sterben müssen - ein höchst sinnreiches Gesetz der Natur, dem sich die Entstehung allen neuen Lebens verdankt. Sterblichkeit ist kein Irrtum der Evolution, sondern die biologische Gestalt der Endlichkeit aller Wesen. Allerdings: auf unserer Evolutionshöhe leben wir nicht einfach nur dahin wie Pflanzen und Tiere. Wir sind genötigt, unser Leben zu führen, zu führen mit Sinn und Verstand, mit Anstand und Würde.

Dazu gehört auch, dem Tod aktiv entgegen gehen zu können, seinen Zeitpunkt und seine Umstände mit zu beeinflussen, mit zu gestalten. Von daher ist es freilich geboten, rechtzeitig über die eigene Sterblichkeit und ihre wünschbaren Modalitäten nachzudenken und sich mit anderen darüber auszutauschen. Denn der allgemeine zivilisatorische und medizinische Fortschritt zeigt auch hier seine Janusköpfigkeit. Er beschert uns zwar eine erheblich verlängerte Lebenszeit, nicht aber notwendig auch eine erhöhte oder nur bewahrte Lebensqualität. Im Gegenteil! Nicht selten geht eine verlängerte Lebenszeit mit einer erheblich verminderten Lebensqualität einher. Von daher gewinnt heute an Aktualität, was einst Friedrich Nietzsche im "Zarathustra" im Kapitel "Vom freien Tode" schrieb:

"Viele sterben zu spät, und einige sterben zu früh. Noch klingt fremd die Lehre: 'Stirb zur rechten Zeit!' Stirb zur rechten Zeit; also lehrt es Zarathustra."
(Friedrich Nietzsche, Werke in drei Bänden, Band 2, Seite 333, Darmstadt, 1966)

Stirb zur rechten Zeit! Nämlich, bevor dein Leben einen unumkehrbaren Verlust an Selbstbestimmung erreicht hat, der mit einem unumkehrbaren Verlust an Würde einhergeht. Wenn du dir selber nie mehr Nase und Zähne putzen sowie den Hintern abputzen kannst, wenn du dauerhaft nur noch gefüttert werden musst oder gar nur noch mit einer Magensonde erhalten werden kannst (einer Sonde, die nichts heilt, aber natürliche Todesursachen ausschaltet), wenn tausend andere Komplikationen, namentlich Lähmungen, eintreten, dann erfährst du einen Absturz an Lebensqualität und Menschenwürde. Alles, was dir zuvor wichtig war, ist dahin. Dieser Absturz wird noch ruinöser, wenn du - im Prozess fortschreitender Demenz - still verwelkst, dein Erinnerungsvermögen erlischt, deine Persönlichkeit versiegt. Irgendwann erkennst du deinen Ehepartner nicht mehr, deine Mutter, deine Kinder. Du schaust in einen Spiegel, und ein fremdes, leeres Gesicht blickt zurück.

Illusionslos gilt es zu akzeptieren, dass Menschen sich selbst überleben können: dass sie ihr Leben hinter sich haben, obwohl sie noch am Leben sind. Ein hoch erfülltes Leben kann in ein erbärmliches Stadium geistiger Verwirrung, wenn nicht Umnachtung und/oder körperlichen Siechtums münden - eine Qual für die Betroffenen, eine Qual für ihre Angehörigen, zumal wenn dieses Stadium sich über Jahre, vielleicht Jahrzehnte erstreckt - dank moderner Hochleistungsmedizin und Medizintechnik.

Was für das Lebensende noch erkämpft werden muss, für den Lebensbeginn ist es seit langem fraglos anerkannt. Geburtshilfe ist eine etablierte medizinische Disziplin. Die professionelle Dienstleistung einer Geburtshelferin oder eines Geburtshelfers gilt als ehrbare Tätigkeit, die unstrittig ihren finanziellen Lohn verdient. Niemand käme auf den Gedanken zu behaupten, hier würden Geschäftemacher die Not von Gebärenden ausnutzen. Und selbst darin lässt sich noch eine Parallele aufzeigen, dass eine Entbindung nach Ort und Zeit geplant und bei Bedarf vorzeitig eingeleitet werden kann.

Geburtshilfe, Lebenshilfe, Sterbehilfe - wir brauchen sie alle drei, jeweils zu ihrer Zeit. Die Akzeptanz dieser strukturellen Hilfsbedürftigkeit in allen Lebensphasen ist Ausdruck reifer Menschlichkeit.


Ja zur Möglichkeit, sozial verantwortlich und schmerzfrei von der Bühne des Lebens abzutreten

Das philosophische Kernproblem beim Thema "Selbsttötung" lautet: Dürfen wir unser Dasein, das wir nicht selbst gewählt haben, das wir nie selbst wählen konnten, wieder abwählen? Darf der zufällige Zeugungsakt zweier Menschen, die dadurch unsere Eltern wurden, mit einem imperativen Mandat gleichgesetzt werden, das da lautet: Ihr müsst unter allen Umständen das euch gegebene Leben - durch dick und dünn bis zum bitteren Ende - durchhalten, selbst wenn euch nichts mehr bindet an diese Welt und der Aufenthalt darin zur Qual geworden ist?

Die prinzipielle Erlaubtheit, sich der Welt zu entziehen und sich aus allen sozialen Beziehungen auszuklinken, alle Kommunikation und alle Argumentation für immer abzubrechen, findet freilich ihre Grenze dann, wenn auf diese Weise anderen Menschen Schaden zugefügt wird. Wer sich vor den Zug wirft, handelt sozial unverantwortlich, ja verbrecherisch. Er oder sie wirbelt nicht nur die Pläne vieler Reisender durcheinander, sondern traumatisiert auch - für sein Leben - einen braven Lokführer, der nicht mehr bremsen kann und sehenden Auges zum Totschläger gemacht wird. Gar manche Selbsttötung ist unverantwortlich und unklug. Unklug ist sie, wenn sie beispielsweise aus Liebeskummer erfolgt. Unverantwortlich ist sie, wenn sie Schutzbefohlene im Stich lässt, etwa unversorgte Kinder. In dieser Hinsicht entfaltet Suizidprophylaxe ihre volle Berechtigung.

In den langen Jahrhunderten kirchlicher Vorherrschaft blieb jedem, der durch eigene Hand aus dem Leben geschieden war, ein ehrenhaftes, das hieß: ein kirchliches Begräbnis verwehrt. Ohne Segen, ohne Sakrament, ohne Priester, ohne Gemeinde wurden solche Menschen außerhalb der Friedhofsmauer würdelos verscharrt - heimlich und nächtens.

So dumpf und düster ist es freilich nicht immer in Europa zugegangen. In der vor- und außerchristlichen Antike haben menschenfreundliche Philosophenschulen - namentlich die Stoa und das Epikureertum - die Freiheit zum Tode ausführlich begründet. An sie konnten später im 16. Jahrhundert Michel de Montaigne und David Hume im 18. Jahrhundert anknüpfen und gegen kirchliche Engstirnigkeit das Recht auf den eigenen Tod verteidigen.

In der Tradition dieser frühen Vorkämpfer individueller Selbstbestimmung auch im Sterben und bestärkt durch Gegenwartsautoren wie Jean Améry und Karl Löwith, fasse ich noch einmal wichtige Gesichtspunkte zusammen. "Wenn ein vernunftgeleitetes Leben nicht länger möglich ist, dann ist es erlaubt, einen wohlüberlegten Lebensabschied zu nehmen." So lautete das Leitmotiv der Stoa zu dieser Frage, wobei hinzugefügt wurde, es sei keine leichte Aufgabe, den richtigen Zeitpunkt zu finden und dann zu handeln. Der Phase des hohen Alters müsse man tunlich zuvorkommen, in der vielleicht die Fähigkeit zur Einsicht erloschen sei.

Alles in allem lässt sich hiernach sagen: Selbsttötung ist nicht notwendig ein Ausdruck der Selbstaggression, wie voreilig pathologisierend behauptet wird. Selbsttötung kann auch den legitimen Wunsch ausdrücken, Leid zu beenden. Der Tod wird nicht als Übel gesucht, sondern als Ende aller Übel. Das Recht auf das eigene Leben mündet in das Recht auf den eigenen Tod.

Lebensüberdruss, Lebenssattheit, Lebensmüdigkeit, Lebensunwille, schließlich Lebensekel - sind sie so unverständlich, wenn eine wirkliche Lebensteilhabe nicht mehr stattfindet? Wenn körperliche Basisfunktionen ihren Dienst versagen, wenn geistige Einbußen täglich aufdringlicher werden, wenn die Beziehungsnetze ausgedünnt sind, was bleibt dann noch? Weshalb darf, wer mit fünfundachtzig das Gefühl hat, sein Leben sei nun abgerundet und könne eigentlich nur noch an Substanz verlieren, weshalb darf so jemand - versöhnt mit sich und der Welt - nicht bewusst in den Tod gehen und dafür professionelle Hilfe unter ärztlicher Obhut in Anspruch nehmen? Wer darf sich anmaßen, diesen Sterbewunsch als unstatthaft zu ignorieren und unerbittlich eine Sterbeverzögerung zu verlangen?

Wir alle könnten mutiger, fröhlicher, gelassener leben und arbeiten, wenn wir keinen langwierigen, qualvollen Sterbeprozess zu befürchten haben, sondern wissen dürfen: Wenn es soweit ist, gibt es klare rechtsstaatliche Regelungen, die es uns ermöglichen, am eigenen Wohnort, möglichst im eigenen Bett, in Frieden und Würde den ultimativen Abschied von dieser schaurig schönen Erde zu nehmen, begleitet von wohlwollenden Angehörigen und fürsorglichem medizinischen und pflegerischen Personal.


Joachim Kahl lebt als freiberuflicher Philosoph in Marburg

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen gekürzten Essay des Autors. Die vollständige Fassung ist auf der Webseite www.kahl-marburg.de (hier als PDF-Datei) zu finden.


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 212, I - März 2011, S. 6-8
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2011