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FLUCHT/076: Getretene Würde - taktile Versprechen ... (RAV)


Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. - 19.03.2015

Gerhart-Hauptmann-Schule: Zwangsräumung ist keine Lösung


Mit großer Besorgnis nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den Bewohnern der Gerhart-Hauptmann-Schule Räumungsanordnungen zum 19. März 2015 zugestellt hat. Gedroht wird mit der sofortigen Vollziehung der Anordnungen und unmittelbarem Zwang. Der RAV besteht demgegenüber auf einer konstruktiven Lösung mit den Flüchtlingen.

Zur Erinnerung: Nach mehrtägigen Verhandlungen zwischen dem Bezirksamt und den Bewohnern gelang es, am 2. Juli 2014 eine sowohl von den Bewohnern als auch von Vertretern des Bezirksamts unterzeichnete Vereinbarung herbeizuführen. Danach können die Betroffenen die ehemalige Schule weiter bewohnen und werden in das dort vom Bezirk beabsichtigte Projekt 'Flüchtlingszentrum' einbezogen.

Die Bewohner und der in Aussicht gestellte Träger des geplanten Zentrums, das Diakonische Werk, sind nach wie vor im Gespräch darüber, wie ein Zentrum in dem Gebäude errichtet werden kann, ohne dass die Flüchtlinge ausziehen müssen. Trotzdem will der Bezirk offensichtlich erneut eine friedliche Lösung unter Berücksichtigung der Interessen der Bewohner torpedieren.

Es darf nicht sein, dass es mitten in Europa, mitten in Berlin wieder zu einer Eskalation kommt, in der Geflüchtete keine Möglichkeit haben, auf ihre rechtlose Situation aufmerksam zu machen.

Wir sind der Auffassung, dass die Behörden, hier insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, aber auch die Innenverwaltung und die Ausländerbehörde rechtlich sehr wohl in der Lage sind, deeskalierend auf die Betroffenen zuzugehen und eine Perspektive zu bieten, die nicht nur darin besteht, die ehemalige Schule, die Stadt Berlin oder gar die Bundesrepublik Deutschland insgesamt verlassen zu müssen.


Wir fordern
ein Konzept, das Perspektiven für die Flüchtlinge gemäß der Vereinbarung beinhaltet, ihnen Möglichkeiten bietet, sich in Berlin eine neue Existenz aufzubauen und ein entsprechendes Bleiberecht!

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. März 2015
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Telefon +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
E-Mail: kontakt@rav.de
Internet: www.rav.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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